Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Flying:
Also Kinder mit zu sich nach Hause zu nehmen ist schon sehr unprofessionell..
Trefft im Zweifel Absprachen mit Hotels etc.
Athene:
Hier ist eine Entlastungs-/Überlastanzeige um Selbstschutz dringend erforderlich. Direkt an die Amtsleitung/Bürgermeister und Kopie an den Personalrat. Die Garantenstellung hat letztendlich die Amtsleitung welche sie an die ASD Mitarbeitenden delegierte. Wenn das nicht asap bearbeitet wird, würde ich ein Schreiben nachsenden dass zukünftig Kinder für die es keine Lösung gibt beim Amtsleiter/Bürgermeister abgeliefert werden. Eine Alternative ggf. gefährdete Kinder in der Familie zu lassen ist keine Alternative!
BAT:
Leider scheint ihr das mit der Rufbereitschaft in den Arbeitsverträgen festgehalten zu haben. Daher geht das wohl nicht mehr anders. Ansonsten wäre ja eine Lösung, auf Teilzeit zu gehen, auch mit einer Stunden weniger. Dann kann man eigentlich nicht mehr verpflichtet werden.
Für die Gesamtsituation bringt das natürlich nichts.
tina92:
Angeordnete Rufbereitschafts hat nichts damit zu tun, Kinder mit nach Hause zu nehmen.
Umlauf:
Seit wann hat ein Arbeitgeber Durchgriffsrechte auf der Wohnung des AN?
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