Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Inflationsausgleichsprämie

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Woz:
Für alle aus Niedersachsen!

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
 
in dem Einigungspapier der Tarifverhandlungen zum TV-L wurde u. a. die so genannte Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800,00 € bzw. 1.000,00 €, die zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt werden soll, vereinbart.
 
Zunächst müssen die softwareseitigen Anpassungen durch unser Rechenzentrum bzw. den Softwarehersteller geschaffen werden, um die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung auszahlen zu können. Daran wird gearbeitet. Unser Rechenzentrum teilte uns auf Nachfrage mit, dass die softwareseitigen Anpassungen zum TV-L nicht in der Januar-Abrechnung berücksichtigt werden kann.
 
Da die Voraussetzungen noch nicht vorliegen, können wir noch keine Zahlungen, die im Einigungspapier vereinbart wurden, vornehmen.
 
Wir werden Sie informieren, sobald die Voraussetzungen vorliegen.

Finetti07:
RLP hat sich nun auch geäußert:

https://www.lff-rlp.de/fileadmin/user_upload/LFF/PDF/aktuelles/Zahlungszeitpunkte.pdf

Johann:

--- Zitat von: Woz am 22.01.2024 08:04 ---bzw. den Softwarehersteller

--- End quote ---

Hä, ich dachte, das NLBV macht die Änderungen in der Software selbst. Dafür haben sie doch eine eigene IT. ???

Woz:

--- Zitat von: Johann am 22.01.2024 12:19 ---
--- Zitat von: Woz am 22.01.2024 08:04 ---bzw. den Softwarehersteller

--- End quote ---

Hä, ich dachte, das NLBV macht die Änderungen in der Software selbst. Dafür haben sie doch eine eigene IT. ???

--- End quote ---

Die E-Mail / Info habe ich von dem Leiter meiner Personalabteilung aus dem Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen.  :-\  >:(

Fäncy:
Info aus dem Landesamt für Finanzen Rheinland Pfalz vom 19.01.2024 (Formatierung exakt übernommen):

LfF Tarifeinigung vom 09. Dezember 2023 Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder wurden am 09. Dezember 2023 mit einem Abschluss erfolgreich beendet.

Die Tarifeinigung sieht unter anderem eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen vor.

Aktuelle Informationen bezüglich der Zahlungszeitpunkte im Tarifbereich:

Die Auszahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung (§ 2 TV Inflationsausgleich) für den Tarifbereich erfolgt für den Großteil der anspruchsberechtigten Personen Ende Januar 2024:

- Tarifbeschäftigte 1.800,00 € (ggf. anteilig bei Teilzeit)
- Auszubildende, Praktikanten und ausbildungsintegriert dual Studierende 1.000,00 € (ggf. anteilig bei Teilzeit)

Die Auszahlung der verbleibenden berechtigten Personengruppen, deren Umsetzung hinsichtlich der Einmalzahlung technisch aktuell noch nicht möglich ist, erfolgt frühestens mit der Entgeltzahlung für den Monat Februar 2024. Dies betrifft insbesondere die am 09.12.2023 ruhenden Arbeitsverhältnisse sowie die nach beamtenrechtlichen Grundsätzen bezahlten Beschäftigten und Rechtsreferendare.

Die Zahlbarmachung der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen (§ 3 TV Inflationsausgleich) für Januar 2024 bis Oktober 2024 befindet sich derzeit noch in der Umsetzung und erfolgt ebenfalls für die anspruchsberechtigten Personen frühestens mit der Entgeltabrechnung Februar 2024:

- Tarifbeschäftigte 120,00 € (ggf. anteilig bei Teilzeit)
- Auszubildende, Praktikanten und ausbildungsintegriert dual Studierende 50,00 € (ggf. anteilig bei Teilzeit)

Weitere Informationen werden zu gegebener Zeit wieder an dieser Stelle veröffentlicht. Bitte sehen Sie bis dahin von Rückfragen ab.

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