Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Inflationsausgleichsprämie
MarieH:
--- Zitat von: Lina876210 am 10.12.2023 13:23 ---
--- Zitat von: Wabi Sabi am 10.12.2023 13:02 ---Was die Zahlung der Jahressonderzahlung ("Anspruch auf Entgelt" iSd TV Inflationsausgleich) betrifft, gab es eine vergleichbare Diskussion bereits im Bereich des TVöD:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121960.msg322853.html#msg322853
Hier wurde die vorliegende Frage anders bewertet unter Bezugnahme auf das dort genannte Schreiben des BMI, das von "laufendem Entgelt" spricht:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2023/RdSchr_20230424.html
Ob diesbezüglich zwischenzeitlich arbeitsgerichtiche Entscheidungen vorliegen, ist mir nicht bekannt.
Hier muss man sich im Bedarfsfalle ggf. auf einen Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber einlassen. Interessant dürfte auch sein, ob die TdL hier in ihren wohl zu erwartenden Durchführungshinweisen zum TV Inflationsausgleich das vorliegende Thema aufgreift (wenngleich solche Äußerungen ja rein arbeitgeberinterne Rechtsauffassungen darstellen, welche die Gerichte in keinster Weise binden).
--- End quote ---
Dann wird es im TVL nicht anders sein. Ich werde wohl leer ausgehen ….
--- End quote ---
Sehe ich anders. Schreibe doch bitte nochmals, ob du die Zahlung erhalten hast. Ich bin mir nämlich sehr sicher, dass du diese erhalten wirst.
Lina876210:
--- Zitat von: MarieH am 10.12.2023 18:23 ---
--- Zitat von: Lina876210 am 10.12.2023 13:23 ---
--- Zitat von: Wabi Sabi am 10.12.2023 13:02 ---Was die Zahlung der Jahressonderzahlung ("Anspruch auf Entgelt" iSd TV Inflationsausgleich) betrifft, gab es eine vergleichbare Diskussion bereits im Bereich des TVöD:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121960.msg322853.html#msg322853
Hier wurde die vorliegende Frage anders bewertet unter Bezugnahme auf das dort genannte Schreiben des BMI, das von "laufendem Entgelt" spricht:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2023/RdSchr_20230424.html
Ob diesbezüglich zwischenzeitlich arbeitsgerichtiche Entscheidungen vorliegen, ist mir nicht bekannt.
Hier muss man sich im Bedarfsfalle ggf. auf einen Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber einlassen. Interessant dürfte auch sein, ob die TdL hier in ihren wohl zu erwartenden Durchführungshinweisen zum TV Inflationsausgleich das vorliegende Thema aufgreift (wenngleich solche Äußerungen ja rein arbeitgeberinterne Rechtsauffassungen darstellen, welche die Gerichte in keinster Weise binden).
--- End quote ---
Dann wird es im TVL nicht anders sein. Ich werde wohl leer ausgehen ….
--- End quote ---
Sehe ich anders. Schreibe doch bitte nochmals, ob du die Zahlung erhalten hast. Ich bin mir nämlich sehr sicher, dass du diese erhalten wirst.
--- End quote ---
Ich werde euch informieren, sobald ich etwas erfahren habe bzw. eine Zahlung erhalten habe oder nicht.
Shuttlefly:
Hallo zusammen,
meine Entbindung war in Mitte April. Anschließend war in Mutterschutz und Elternzeit.
Da die Entbindung leider schief lief, bin ich seitdem immer noch krankgeschrieben. Ein Anspruch auf Krankengeld habe ich zwar, allerdings ruht er aufgrund von Elternzeit.
Ich frage mich jetzt, ob ich Anspruch auf IAP habe?
Agotts:
Da bin ich gespannt. War such für die Jahressonderzahlung berechtigt und meine entgeltstufe wurde erhöht. bin seit März in Elternzeit. Verstehe nicht, warum man das nicht bekommen sollte. Hat man etwa keine Inflation in Elternzeit? Da wundert sich der Staat, dass viele keine Kinder mehr haben möchten, wenn man in der Elternzeit benachteiligt wird.
cyrix42:
--- Zitat von: Agotts am 11.12.2023 11:35 ---bin seit März in Elternzeit. Verstehe nicht, warum man das nicht bekommen sollte. Hat man etwa keine Inflation in Elternzeit?
--- End quote ---
Weil du während der Elternzeit keinen Entgeltanspruch ggü. deinem Arbeitgeber hast. Wenn, dann solltest du die Forderung nach einem Inflationsausgleich für Elterngeldbezieher_innen nicht gegenüber deinem Arbeitgeber formulieren (denn für den bist du, bezogen auf den Lohn, temporär nicht mehr da), sondern gegenüber der Elterngeldstelle, d.h., gegenüber dem Bund.
Es erscheint mir irgendwie seltsam, warum Leute immer wieder die verschiedenen Ebenen durcheinanderwerfen. Das Land zahlt dir als Angestellte_r deinen Lohn. Jetzt arbeitest du nicht, also zahlt es dir nichts. Der Bund will diesen Verdienstausfall etwas abfedern, also zahlt er Elterngeld. Freu dich doch, dass du statt nichts -- wie z.B. in den USA -- einen Teil deines Verdienstausfalls ersetzt bekommst! Aber nur, weil dein Arbeitgeber jetzt anderen seiner Beschäftigten etwas mehr zahlt, hat das noch keine Auswirkungen darauf, was dir der Bund nun als Lohnersatzleistung überweist...
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