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Inflationsausgleichsprämie

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SenorB:
Ich würde mich gerne mit einer Frage anschließen:

Ich arbeite das ganze Jahr 2023 Vollzeit. Bin allerdings einen Monat (15.11-14.12.2023) in Elternzeit. Demnach sollte ich Anspruch auf die 1800-Dezemberprämie haben, oder? Bitte entschuldigt, wenn sich die Situation bzw. Frage doppelt. Ich bin nur verunsichert, da mein Arbeitsverhältnis am 9.12 ja ruhte - aber trotzdem besteht? Leider kenne ich mich da wenig aus und lese mich jetzt zum ersten Mal in die Thematik. Oder reicht der ruhende Status am 9.12 schon, um bei der Prämie im Dezember "raus" zu sein.

Danke für die Erläuterungen und Hilfe. :)

cyrix42:
Das Arbeitsverhältnis ruhte am 9.12., bestand aber noch. An mindestens einem Tag zwischen dem 1.8. und 8.12. bestand Anspruch auf Entgelt. Also besteht auch Anspruch auf die Dezember-Tranche der IAP.

Rentenonkel:

--- Zitat von: MarieH am 11.12.2023 21:12 ---

Steuergeld ist Steuergeld. Ganz gleich, welcher Topf. Jeder Verwaltungswissenschaftler weiß das.


--- End quote ---

Da die IAP steuer- und sozialversicherungsfrei ist, wirkt sie sich auch bei keiner anschließenden Sozialleistung (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld, Rente usw.) anspruchssteigernd aus. Daher ist es auch nicht logisch, eine Steigerung des Elterngeldes für entgangene steuerfreie Entgeltbestandteile zu erwarten oder zu fordern.

Und im Übrigen weiß jeder Verwaltungsmensch: Paragraph eins, jeder macht seins  ;D

Gabi1978:
Wie verhält es sich, wenn man bis 12/09/23 Referendar war und seither auf 70% besoldet wird? Erhält man dann nur den Ausgleich eines Referendars oder die 70% von 3000 Euro?

milame81:
 :-*mir hat mein perdonslsachbesiter frecht geantwortet,  davon habe er doch keine Ahnung und der Abschluss sei noch nicht unterschrieben

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