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Inflationsausgleichsprämie

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cyrix42:

--- Zitat von: Gabi1978 am 12.12.2023 06:15 ---Wie verhält es sich, wenn man bis 12/09/23 Referendar war und seither auf 70% besoldet wird? Erhält man dann nur den Ausgleich eines Referendars oder die 70% von 3000 Euro?

--- End quote ---

Eine Voraussetzung der Inflationsausgleichszahlung des TV-L ist, dass zum 09.12.2023 ein Beschäftigungsverhältnis vorlag. Referendare sind typischerweise nicht nicht via TV-L angestellt, sondern Beamte auf Zeit. Für sie greift also weder der Tarif-Vertrag noch die in dieser Tarif-Runde für den entsprechenden Personenkreis ausgehandelte Inflationsausgleichszahlung. (Und selbst wenn: Wer am 09.12.2023 nicht entsprechend angestellt ist, bekommt auch nichts. Der Prozentsatz richtet sich dabei nach den Verhältnissen am 08.12. Wer da ein Arbeitsverhältnis mit x% Teilzeit hatte, bekommt auch x% der 1800€.)

Wie die einzelnen Bundesländer ihre Beamten besolden, ist deren Sache — und bisher m.W. noch nirgends geklärt, da die jeweiligen Landesparlamente erst entsprechende Gesetze erlassen müssen. Wie dies dort weiter geht, wird im Beamten-Forum thematisiert; und ist hier fehl am Platz. Hier geht es um die Tarif-Beschäftigten, nicht um Beamte.

Rentenonkel:
Das Referendariat läuft mittlerweile in 13 von 16 Ländern im Rahmen eines öffentlich rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Die Besonderheit hierbei ist, dass durch die geplante, spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis die Angestellten keine Rentenversicherungsbeiträge entrichten müssen.

Lediglich Mecklenburg Vorpommern, Hessen und Thüringen stellen Rechtsreferendare noch als Beamte ein.

Daher ist es durchaus möglich, dass Gabi1978 am 12/09/23 als Referendarin Angestellte war.

Dennoch sind die Ausführungen von cyrix42 im Ergebnis korrekt, da am 08/12/2023 kein Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des TDL bestand und die Übertragung der IAP ins Beamtenrecht noch nicht in jedem Bundesland geklärt ist.

cyrix42:
Danke für die Ausführungen zum Referendariat! Die Entwicklung habe ich offenbar nicht mitbekommen...

FearOfTheDuck:

--- Zitat von: milame81 am 12.12.2023 08:29 --- :-*mir hat mein perdonslsachbesiter frecht geantwortet,  davon habe er doch keine Ahnung und der Abschluss sei noch nicht unterschrieben

--- End quote ---

Dann frage ihn doch mal ganz frech zurück, was denn die Unterschriften auf dem abgeschlossenen TV-Inflationsausgleich zu bedeuten haben.

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_Laender/231209_Tarifvertrag_ueber_Sonderzahlungen_TV_Inflationsausgleich.pdf

Ob die Unterzeichner hier nur den Schwung geübt haben? ;)

websgeisti:
Möglicherweise interpretiere ich da Zuviel rein, aber wie ist es denn, wenn jemand beispielsweise bis 10.08.2023 im Mutterschutz war und Zuschuss zum Mutterschutzgeld erhalten hat und daraufhin in Elternzeit ohne Teilzeit das ganze restliche Jahr war, müsste dann nicht dennoch Anspruch auf die „Dezember-Rate“ des Inflationsausgleich bestehen?

Oder zählt dann das Arbeitsverhältnis pauschal als „ruhend“ und es besteht kein Anspruch mehr?

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