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Inflationsausgleichsprämie

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TV-Ler:

--- Zitat von: MK am 13.12.2023 13:34 ---Danke für die Antwort,
verklausuliert woanders ist also etwas zu finden.

Jetzt bleibt die Frage, ob die IAP ein Entgeltbestandteil ist? ich denke nicht.
zum Tabellen-Entgelt gehört es ja nun gerade nicht und ist auch keine sonstige Zulage.
...

--- End quote ---
"§24 Absatz (2) TV-L gilt entsprechend."

troubleshooting:

--- Zitat von: MK am 13.12.2023 13:34 ---
Jetzt bleibt die Frage, ob die IAP ein Entgeltbestandteil ist? ich denke nicht.
zum Tabellen-Entgelt gehört es ja nun gerade nicht und ist auch keine sonstige Zulage.


--- End quote ---

Steht bereits in der Antwort, da beim Inflationsausgleich ausdrücklich drauf verwiesen wird, dass §24 auch gilt.
Insofern ist es egal, ob er Entgeltbestandteil ist, die Teilung ist anzuwenden.

cyrix42:

--- Zitat von: MK am 13.12.2023 13:34 ---Jetzt bleibt die Frage, ob die IAP ein Entgeltbestandteil ist? ich denke nicht.
zum Tabellen-Entgelt gehört es ja nun gerade nicht und ist auch keine sonstige Zulage.

--- End quote ---

Die Inflationsausgleichszahlung ist weder Entgeltbestandteil noch sonstige Zulage. Deshalb steht da auch nicht „TV-L §24 Absatz (2) gilt“, sondern „… gilt entsprechend“. Also soll das dort beschriebene Vorgehen — Vergütung proportional zum Teilzeitanteil — auch für diese Zahlung übernommen werden.


--- Zitat ---
mmmhh...mal sehen was kommt.

--- End quote ---

Das, was vereinbart wurde. Und dazu zählt, dass Personen in Teilzeittätigkeit die Zahlungen entsprechend anteilig erhalten.


--- Zitat ---bei der damaligen corona-prämie bekamen m.E. auch alle diese zu 100%, oder?

--- End quote ---

Nein, auch dort wurde auf den entsprechenden Paragraphen im TV-L verwiesen. Um genau zu sein, findet sich dieser Verweis in §2 Absatz (2) Satz 2 TV Corona-Sonderzahlung.

ellie:

--- Zitat von: MarieH am 11.12.2023 21:12 ---
--- Zitat von: cyrix42 am 11.12.2023 19:03 ---Und du siehst offenbar den Unterschied zwischen Land und Bund (sowie verschiedenen Aufgaben und Finanzierungsposten) nicht...

Der TV-L regelt die Bezahlung der Angestellten der Bundesländer; das Elterngeld ist ein Posten im Sozialministerium des Bundes. Warum sollten jetzt erstere für etwas zahlen, dass im Aufgabenbereich des zweiten liegt?

--- End quote ---

Steuergeld ist Steuergeld. Ganz gleich, welcher Topf. Jeder Verwaltungswissenschaftler weiß das.

Du bist einfach nur Neunmalklug.

--- End quote ---

Elterngeld zahlt der Bund doch nicht nur bei Angestellten im ÖD, oder bin ich falsch informiert?

OfficeOnkel:
Hallo zusammen,

ich habe schon diverse Foren durchsucht und auf der Verdi-Page konnte aber nur hier was dazu finden:

https://www.gew.de/mehr/fragen-und-antworten

Kurz zu meiner Situation:

Aktuell bin ich Vollzeit  im TVL beschäftigt und war es ebenso am 9.Dez 2023 und arbeitete auch ohne Unterbrechung.
Nun ist es so, dass ich vom 2. März - 1. April in Elternzeit gehe (13. Lebensmonat)

Wie sieht es nun mit der Inflationsausgleichsprämie von 1800€ aus?

Diesen sollte ich ja bekommen, da ich zum Stichtag und im Zeitraum ebenso erwerbstätig war, und selbst im 1. Tag des Monats März in Beschäftigung bin.
Bei der monatlichen Prämie sollte ich im März was bekommen, aber zum April nicht.

Liege ich mit meiner Einschätzung richtig oder kann man das anders interpretieren?

Grüße und Danke fürs lesen.

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