[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin

Begonnen von Tulpenzeit, 11.12.2023 08:52

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AltStrG

Er muss doch weiter Bestand haben, als "Bestandsschutz", allerdings mit nur noch 75 Euro Zuschlag

Hauruck

Zitat von: AltStrG in 18.10.2024 19:48
Er muss doch weiter Bestand haben, als "Bestandsschutz", allerdings mit nur noch 75 Euro Zuschlag
Wo steht das?
Im Entwurf steht es. Im Rundschreiben finde ich nichts dazu.

AltStrG

Wenn der Familienzuschlag 1 nicht auf Anweisung entfernt wird, bleibt er im IPV grundsätzlich erhalten.

Tulpenzeit

Na, dann schauen wir mal, was nächste Woche auf dem Konto landet. Im Senat und im Plenum gab es zuletzt ja keine Einigung / Befassung. AGH ist erst wieder am 07.11.2024. Es fehlt derzeit also an einer Rechtsgrundlage für die Erhöhung der Besoldung und auch für einen möglichen Wegfall des Familienzuschlags Stufe 1.

Norrin Radd

Ich habe heute meinen Besoldungsnachweis für 11/2024 bekommen und der Familienzuschlag Stufe 1 war immer noch in Höhe von 150,10 € enthalten, obwohl auf meine Grundbesoldung 275,05 € aufgeschlagen wurden.
Das sollte doch eigentlich nicht korrekt sein. Ich bin ein alleinerziehender geschiedener Beamter.

Der Besoldungsnachweis enthielt allerdings einen Hinweis auf Zahlung unter Vorbehalt der gesetzlichen Regelung sowie
"Auf Grund der Komplexität des Gesetzesvorhabens wird es in Einzelfällen zu Überzahlungen kommen. Diese werden dann mit einer der folgenden Bezügezahlungen verrechnet werden."

AltStrG

Zitat von: Tulpenzeit in 23.10.2024 13:26
Na, dann schauen wir mal, was nächste Woche auf dem Konto landet. Im Senat und im Plenum gab es zuletzt ja keine Einigung / Befassung. AGH ist erst wieder am 07.11.2024. Es fehlt derzeit also an einer Rechtsgrundlage für die Erhöhung der Besoldung und auch für einen möglichen Wegfall des Familienzuschlags Stufe 1.

Die Zahlung/Anweisung bzw. Bereinigung im IPV wurde mittels Rundschreiben vom Finanzsenator bereits angewiesen.

https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/

Theoretisch konnte er mittels Rundschreiben(erlass) die gesamte Besoldung auf ein höheres Niveau heben, aber wird dies aus politischen Entscheidungsgründen nicht tun. Die Regierung bzw. das Parlament wird bis zum bitteren Ende auf die Entscheidung des BVerfG warten, damit man sagen kann: "Seht her, das BVerfG hat entschieden, wir können/konnten nicht anders"

Und die Entscheidung wird engmaschig sein, der Handlungsspielraum der Besoldungsgesetzgeber wird auf ein Minimum beschränkt werden, da gehe ich jede Wette ein. Und als Ergebnis daraus, das ist meine nächste Wette mittelfristig, wird die gleiche Besoldung bundesweit wieder eingeführt, ein Teil der Föderalismusreform zurückgedreht; eben WEIL sie in Zukunft zu viel Geld kosten wird.

AltStrG

Zitat von: Norrin Radd in 23.10.2024 14:08
Ich habe heute meinen Besoldungsnachweis für 11/2024 bekommen und der Familienzuschlag Stufe 1 war immer noch in Höhe von 150,10 € enthalten, obwohl auf meine Grundbesoldung 275,05 € aufgeschlagen wurden.
Das sollte doch eigentlich nicht korrekt sein. Ich bin ein alleinerziehender geschiedener Beamter.

Der Besoldungsnachweis enthielt allerdings einen Hinweis auf Zahlung unter Vorbehalt der gesetzlichen Regelung sowie
"Auf Grund der Komplexität des Gesetzesvorhabens wird es in Einzelfällen zu Überzahlungen kommen. Diese werden dann mit einer der folgenden Bezügezahlungen verrechnet werden."

Korrekt. Eine Überprüfung der Bezüge muss/sollte jeden Monat seitens des Beamten vorgenommen werden. Eigentlich sollten es 275,05 Euro + 75,02 Euro Ausgleichszahlung ohne weitere Abschmelzbetrag sein.

Oriphant

Das ist doch wieder ein schönes Sparmodell des Landes Berlin, wenn ich das richtig sehe.

Beide Ehepartner beim Land Berlin, beide vollbeschäftigt, kein Problem mit der Neuregelung, da bisher gezahlte Anteile des Familienzuschlags ins Grundgehalt einfliessen und ungekürzt weitergezahlt werden.

Beide Ehepartner beim Land Berlin, beide mindestens mit der Hälfte, aber nicht vollbeschäftigt, tätig:
-bisher Familienzuschlag an jeden Partner zur Hälfte, aber ungekürzt.
-zukünftig fließt der Familienzuschlag ins Grundgehalt ein und unterliegt da der Kürzung nach der Stundenzahl, d.h. im schlimmsten Fall wird bei beiden zusammen insgesamt um 75,05 Euro gekürzt, wenn beide wirklich nur hälftig arbeiten.

Bei den Pensionären wird an der Stelle dann auch schön gespart.

Daumen hoch!

Alerdings kenne ich den Entwurf nicht, vielleicht hat man da ja was eingebaut, was das verhindert....nur glauben tue ich das eher nicht.

Kornblum

Bis wann muss eigentlich die Beitragserhöhung angekündigt werden? Bis Ende Oktober?

sollte im Ordner PKV-Erhöhung landen...

Oriphant

Zitat von: Oriphant in 25.10.2024 08:41

Allerdings kenne ich den Entwurf nicht, vielleicht hat man da ja was eingebaut, was das verhindert....nur glauben tue ich das eher nicht.

Scheint aber doch zumindest bei der abzuschmelzenden Ausgleichszulage berücksichtigt zu werden (§87 Abs. 1 BbesG BE).

Admin

wir haben heute zahlreiche Fehlermeldungen zu unserer Berechnung zur Besoldung Berlin ab 01.11.2024 erhalten. Leider haben wir keinen aktuellen Gesetzentwurf vorliegen. Gibt es überhaupt einen? Werden nun die 75,05 Euro ins Grundgehalt integriert oder nicht?

Mutoshopoing

Zitat von: Admin in 28.10.2024 11:43
wir haben heute zahlreiche Fehlermeldungen zu unserer Berechnung zur Besoldung Berlin ab 01.11.2024 erhalten. Leider haben wir keinen aktuellen Gesetzentwurf vorliegen. Gibt es überhaupt einen? Werden nun die 75,05 Euro ins Grundgehalt integriert oder nicht?

Zum Gesetzesentwurf kann ich nichts sagen; ich habe irgendwo gelesen, dass das AGH erst am 7. November wieder sitzt. Wer weiß, ob das Thema dann überhaupt auf der TO ist.

Jedenfalls habe ich letzte Woche meine Bezügemitteilung bekommen und diese stimmt exakt mit eurer Tabelle überein. Ich erhielt (unverheiratet, keine Kinder) 275,05 Euro brutto mehr; die 75,05 Euro sind also in das Grundgehalt integriert worden. Da es noch kein Gesetz gibt, gabs dann auch noch einen kurzen Text, dass man u. U. zur Rückzahlung verpflichtet ist, falls sich aus dem noch kommenden Gesetz etwas anderes ergibt.

AltStrG

Zitat von: Admin in 28.10.2024 11:43
wir haben heute zahlreiche Fehlermeldungen zu unserer Berechnung zur Besoldung Berlin ab 01.11.2024 erhalten. Leider haben wir keinen aktuellen Gesetzentwurf vorliegen. Gibt es überhaupt einen? Werden nun die 75,05 Euro ins Grundgehalt integriert oder nicht?

Ich zitiere mich mal selbst:

quote author=AltStrG link=topic=122259.msg375771#msg375771 date=1729735647]
Zitat von: Tulpenzeit in 23.10.2024 13:26
Na, dann schauen wir mal, was nächste Woche auf dem Konto landet. Im Senat und im Plenum gab es zuletzt ja keine Einigung / Befassung. AGH ist erst wieder am 07.11.2024. Es fehlt derzeit also an einer Rechtsgrundlage für die Erhöhung der Besoldung und auch für einen möglichen Wegfall des Familienzuschlags Stufe 1.

Die Zahlung/Anweisung bzw. Bereinigung im IPV wurde mittels Rundschreiben vom Finanzsenator bereits angewiesen.

https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/

Theoretisch konnte er mittels Rundschreiben(erlass) die gesamte Besoldung auf ein höheres Niveau heben, aber wird dies aus politischen Entscheidungsgründen nicht tun. Die Regierung bzw. das Parlament wird bis zum bitteren Ende auf die Entscheidung des BVerfG warten, damit man sagen kann: "Seht her, das BVerfG hat entschieden, wir können/konnten nicht anders"

Und die Entscheidung wird engmaschig sein, der Handlungsspielraum der Besoldungsgesetzgeber wird auf ein Minimum beschränkt werden, da gehe ich jede Wette ein. Und als Ergebnis daraus, das ist meine nächste Wette mittelfristig, wird die gleiche Besoldung bundesweit wieder eingeführt, ein Teil der Föderalismusreform zurückgedreht; eben WEIL sie in Zukunft zu viel Geld kosten wird.
[/quote]

AltStrG

Die Zahlung/Anweisung bzw. Bereinigung im IPV wurde mittels Rundschreiben vom Finanzsenator bereits angewiesen.

https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/

Theoretisch konnte er mittels Rundschreiben(erlass) die gesamte Besoldung auf ein höheres Niveau heben, aber wird dies aus politischen Entscheidungsgründen nicht tun. Die Regierung bzw. das Parlament wird bis zum bitteren Ende auf die Entscheidung des BVerfG warten, damit man sagen kann: "Seht her, das BVerfG hat entschieden, wir können/konnten nicht anders"

Und die Entscheidung wird engmaschig sein, der Handlungsspielraum der Besoldungsgesetzgeber wird auf ein Minimum beschränkt werden, da gehe ich jede Wette ein. Und als Ergebnis daraus, das ist meine nächste Wette mittelfristig, wird die gleiche Besoldung bundesweit wieder eingeführt, ein Teil der Föderalismusreform zurückgedreht; eben WEIL sie in Zukunft zu viel Geld kosten wird.

AltStrG

Zitat von: Admin in 28.10.2024 11:43
wir haben heute zahlreiche Fehlermeldungen zu unserer Berechnung zur Besoldung Berlin ab 01.11.2024 erhalten. Leider haben wir keinen aktuellen Gesetzentwurf vorliegen. Gibt es überhaupt einen? Werden nun die 75,05 Euro ins Grundgehalt integriert oder nicht?

Ich zitiere mich mal selbst:

Die Zahlung/Anweisung bzw. Bereinigung im IPV wurde mittels Rundschreiben vom Finanzsenator bereits angewiesen.

https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/

Theoretisch konnte er mittels Rundschreiben(erlass) die gesamte Besoldung auf ein höheres Niveau heben, aber wird dies aus politischen Entscheidungsgründen nicht tun. Die Regierung bzw. das Parlament wird bis zum bitteren Ende auf die Entscheidung des BVerfG warten, damit man sagen kann: "Seht her, das BVerfG hat entschieden, wir können/konnten nicht anders"

Und die Entscheidung wird engmaschig sein, der Handlungsspielraum der Besoldungsgesetzgeber wird auf ein Minimum beschränkt werden, da gehe ich jede Wette ein. Und als Ergebnis daraus, das ist meine nächste Wette mittelfristig, wird die gleiche Besoldung bundesweit wieder eingeführt, ein Teil der Föderalismusreform zurückgedreht; eben WEIL sie in Zukunft zu viel Geld kosten wird.