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Urlaub in der Probezeit möglich?
Wdd3:
--- Zitat von: BAT am 14.12.2023 09:06 ---
Aber warum ist das One-Way? Warum soll es normal sein, in der Freizeit mal 15 Minuten was für den AG zu machen, und wenn ich 15 Minuten in der Dienstzeit einkaufen gehe, ist das ein Kündigungs- zumindest Abmahngrund?
DIe Balance stimmt nicht mehr.
--- End quote ---
Dem stimme ich zu, es gibt da allerdings verschiedene Vorgehensweisen der AG, Stichwort Vertrauensarbeitszeit.
Ich hatte schon einige AG die kein Problem hatten mich in meiner Freizeit zu kontaktieren aber auch nicht nachgefragt haben wenn ich ab 13:00 Uhr nicht an meinem Arbeitsplatz war.
MoinMoin:
Sehe ich auch so und lebe es so.
Wenn ein AG bei kleinen privaten Erledigungen während der Arbeitszeit nicht fünfe grade sein lässt ist er nix.
Bzw. dann muss man halt eben auch so agieren, das macht mir aber keinen Spaß.
Also entweder two Way oder nur noch harte Formale Tour.
EvtlAnwärter:
Wenn ein Arbeitgeber einen Bewerber will, gewährt er ihm bereits gebuchten Urlaub. Das muss man im VG ausmachen.
In Zeiten des Fachkräftemangels (was wir hier in der teuersten Region Deutschlands massiv merken) besteht ein Bewerbermarkt, nicht umgekehrt.
MoinMoin:
Korrekt, und die fehlende Probezeit ist idR nicht so wichtig, man weiß doch nach 3 Monaten ob jemand den Job kann.
EvtlAnwärter:
Genau.
Bei uns wird bereits nach 3 Monaten eine Befragung des Vorgesetzten (SGL) und des Abteilungsleiters gemacht, ob "es passt oder nicht".
3 Monate reichen schon aus um das beurteilen zu können.
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