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Urlaub in der Probezeit möglich?
McOldie:
Denk daran, dass es im Burlg den Begriff Wartezeit gibt.
Der Anspruch auf Erholungsurlaub setzt bei der erstmaligen Einstellung eines Arbeitnehmers die Erfüllung der Wartezeit nach § 4 BUrlG voraus. Nach dieser Vorschrift kann der Urlaubsanspruch erst nach Ablauf von sechs Monaten in Anspruch genommen werden.
Du bist also auf das Goodwill des Arbeitgebers angewiesen.
Flying:
Freundlich ansprechen - auch ein AG will eigentlich nicht, dass du nach der Probezeit noch 6 Wochen Urlaub hast.
Ich habe das nach der Einstellung ebenfalls bei meinem AG angesprochen und zwei Wochen Urlaub während der Probezeit waren kein Problem.
Zumal es sich ja hier, nach einer Hochzeit etc. anhört - ich denke schon, dass man da gute Chancen beim AG hat.
Ich denke übrigens schon, dass man das auch im Vorstellungsgespräch thematisieren kann. Wird es dann gleich abgelehnt, kann man sich überlegen, ob man da überhaupt anfangen will.
Bastel:
--- Zitat von: RsQ am 11.12.2023 22:23 ---Es gab zwar schon ähnliche Themen, aber irgendwie noch nichts, was mich final aufklärt. Darum nochmal hier:
Nehmen wir mal an, ein AN fängt am 01.04.2024 neu an (TV-L, falls relevant). Dann gäbe es erst nach der Probezeit (=ab 01.10.) den vollen Urlaubsanspruch für 2024.
Was könnte AN denn tun, wenn er für Sommer 2024 bereits Urlaub (dummerweise rund um ein Once-in-a-lifetime-Event) geplant hat? (Und das bestenfalls für drei Wochen) Darf man da auf Verständnis hoffen, wenn man es nett anspricht? Oder ist sowas ein absolutes No-go?
(nein, kein Segment mit totalem Fachkräftemangel, wo man dem AN per se zwecks Personalgewinnung weit entgegen kommen sollte)
Ergänzend: Wann spricht man das an? Im VG sicher noch nicht, oder?
--- End quote ---
Hast du es endlich in den öD geschafft?
Märker:
Beim aktuellen Arbeitgeber: keine Chance während der Wartezeit, auch nicht anteilig je geleisteten Monat. Einer Kollegin wurde während der Probezeit gekündigt weil sie darauf bestanden hatte, den schon gebuchten Urlaub nehmen zu wollen.
Das sollte man also unbedingt vorher klären.
FearOfTheDuck:
Dann hat also auch der AG die Probezeit nicht bestanden. ;) Das ist schon extrem rückständig, zumal der Nachweis gewiss leicht zu erbringen gewesen wäre, dass schon gebucht war.
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