Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Urlaub in der Probezeit möglich?
RsQ:
--- Zitat von: Bastel am 12.12.2023 16:50 ---Hast du es endlich in den öD geschafft?
--- End quote ---
???
RsQ:
--- Zitat von: Märker am 12.12.2023 16:59 ---Beim aktuellen Arbeitgeber: keine Chance während der Wartezeit, auch nicht anteilig je geleisteten Monat.
--- End quote ---
Das wäre dann ein Rechtsverstoß.
--- Zitat ---Ein Arbeitnehmer sammelt mit jedem Monat, den er in einem Betrieb tätig ist, 1/12 seines Jahresurlaubs an. Das gilt bereits in der Probezeit ab dem ersten Monat!
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Quelle
Dort gibt es übrigens auch einen Abschnitt zu "Kündigung wegen Urlaubsantrag in der Probezeit?":
--- Zitat ---Eine Kündigung wegen „Urlaubsantrag in der Probezeit“ ist jedoch an sich rechtswidrig.
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horst0817:
--- Zitat von: McOldie am 12.12.2023 15:43 ---Denk daran, dass es im Burlg den Begriff Wartezeit gibt.
Der Anspruch auf Erholungsurlaub setzt bei der erstmaligen Einstellung eines Arbeitnehmers die Erfüllung der Wartezeit nach § 4 BUrlG voraus. Nach dieser Vorschrift kann der Urlaubsanspruch erst nach Ablauf von sechs Monaten in Anspruch genommen werden.
Du bist also auf das Goodwill des Arbeitgebers angewiesen.
--- End quote ---
Nein in §4 geht es darum, dass man nach 6 Monaten den vollen Urlaubsanspruch hat, der einem für das Jahr zusteht, also den gesamten falls man am 01.01. angefangen hat und je Monat, den man später angefangen hat 1/12 weniger. Bis die Wartezeit von 6 Monaten erfüllt ist hat man je geleisteten Monat 1/12 des Jahresurlaubs zur Verfügung.
Würde es auch am Ende des Bewerbungsgespräches ansprechen, aber drei Wochen im Juli wenn man im April angefangen hat finde ich ein wenig schwierig, der AG will dich ja einarbeiten und kennenlernen.
patrick0815:
Wenn ich lese, dass jemand gekündigt wurde, weil man einen bereits gebuchten Urlaub nehmen wollte.
Dann ist der Fachkräftemangel doch noch nicht so dramatisch.
Schließlich hat man ja dann die Zeit, um nochmals wochenlange eine Stellenausschreibung zu machen.
Daher, unbedingt schon im Vorstellungsgespräch ansprechen und gegebenenfalls auch hart bleiben. Vielleicht von drei auf zwei Wochen runtergehen. Wenn der Arbeitgeber einen Bewerber möchte, dann gewährt er auch den Urlaub.
BAT:
Urlaub war ja früher mal zuvörderst Interesse des Arbeitgebers, damit die Arbeitskraft gestärkt und erhalten wird. Wie in einem anderen Strang ersichtlich, ist dies inzwischen - scheinbar auch im öffentlichen Dienst - so nicht mehr ganz der Fall.
https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/buero-co/umfrage-moeglicher-anruf-aus-dem-buero-stresst-an-weihnachten-19376109.html
Wenn ich da lese, dass 38 Prozent der Befragten offenbar selbst über Weihnachten (!) nicht nur erreichbar (!!) sondern auch kontaktiert (!!!) wurden, sehe ich inzwischen die Erholungsfunktion nicht mehr gewährleistet und damit auch Probleme für den Produktions- (Verwaltungs-) Prozess.
Denn stressen tut (sic) nicht die tatsächliche Arbeit, sondern die Möglichkeit der Erreichbarkeit. Da ist es egal, ob jemand 10 Minuten Mails weiterleitet oder 3 Stunden lang die Technik vom Schwimmbad kontrolliert.
Da mithin Urlaub eher zu einem Privatvergnügen geworden ist, scheint mir da doch inzwischen eher streng - auch in der Probezeit - mit der Bewilligung eher streng zu verfahren sein.
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