Autor Thema: Stelle ausgeschrieben als E12, bei Einstellung dann plötzlich E10?  (Read 8659 times)

TEXEL

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Hallo!

Ich hatte mich auf eine TVL Stelle ausgeschrieben bis zur Entgeltgruppe E12 beworben und nun auch den Stellenzuschlag erhalten. Nach dem VG erhielt in den nächsten Tag gleich die vorbehaltliche und inoffizielle Zusage. Es wurde erfragt, was ich aktuell verdiene. Ich legte dies offen und gab an, dass ich unter dem nicht anfangen werde. Dies war rein rechnerisch eine E12 - Stufe 4.

Nun kam das böse Erwachen mit der schriftlichen Stellenzusage.
Man bietet mir E10 Stufe 3 an.
Dies passt weder zur ursprünglichen Ausschreibung, noch zu meiner Angabe, dass ich unter dem bestimmten Betrag die Stelle nicht antreten werde.

Ich muss dazu sagen, dass ich den geforderten Studienabschluss besitze, somit kann das auch nicht der Grund sein.

Was habe ich nun für Möglichkeiten? Kann ich angeben, dass ich unter E12 Stufe 4 nicht anfangen kann und das Stellenangebot aus wirtschaftlichen Gründen ablehnen muss? Kann ich so meine gewünschte Eingruppierung erreichen?

E15TVL

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Ich hatte mich auf eine TVL Stelle ausgeschrieben bis zur Entgeltgruppe E12 beworben und nun auch den Stellenzuschlag erhalten.
[...]
Dies passt weder zur ursprünglichen Ausschreibung...
Tja, willkommen in der Realität. Was Bewerber in Vorstellungsgesprächen und in Lebensläufen alles an Lügen verbreiten, verbreiten die Arbeitgeber an Lügen in ihren Ausschreibungen.
Die Angabe der Entgeltgruppe - zumal es hier auch eine "bis"-Formulierung ist - ist für die Arbeitsvertragsparteien nicht weiter bindend.

Was habe ich nun für Möglichkeiten? Kann ich angeben, dass ich unter E12 Stufe 4 nicht anfangen kann und das Stellenangebot aus wirtschaftlichen Gründen ablehnen muss?
Würde ich dir empfehlen, ja.

Kann ich so meine gewünschte Eingruppierung erreichen?
Du wärst "so" definitiv erst einmal in der besseren Verhandlungsposition als nachträglich, also nach Vertragsabschluss, noch irgendwas gerade zu biegen. Du läufst allerdings Gefahr, dass dann ein anderer Bewerber den Zuschlag erhält. Aber wenn du nicht auf den Jobwechsel angewiesen bist, dann lass dich lieber nicht über den Tisch ziehen.

troubleshooting

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Es wurde erfragt, was ich aktuell verdiene. Ich legte dies offen und gab an, dass ich unter dem nicht anfangen werde. Dies war rein rechnerisch eine E12 - Stufe 4.


Schon diese Frage, hätte ich nicht beantwortet. Es geht den neuen AG schlicht nichts an, was ein anderer zahlt. Klar, interessiert es. Das Einzige, was relevant ist, wo die rote Linie des Bewerbers, also deine, ist.

Deine Möglichkeiten sind recht einfach:
- in den sauren Apfel beißen,
- die rote Linie beibehalten, klar kommunizieren und nicht unterschreiben, bevor die Zusage nicht schriftlich vorliegt.
« Last Edit: 14.12.2023 14:09 von troubleshooting »

MarieH

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Grundsätzliche Frage: Will man bei einem solchen Arbeitgeber überhaupt starten, wenn dieser sich bereits jetzt so verhält?

Organisator

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Was habe ich nun für Möglichkeiten?

Wie immer bei Gehaltsverhandlungen: Deine Vorstellungen anbringen und wenn sie nicht erfüllt werden entscheiden ob oder ob nicht.

TEXEL

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Grundsätzliche Frage: Will man bei einem solchen Arbeitgeber überhaupt starten, wenn dieser sich bereits jetzt so verhält?

Es ist eine oberste Landesbehörde, welche nach vielen Jahren eine Stelle ausgeschrieben hat, welche ich schon ewig besetzen wollte.. Das bedeutet, dass die zukünftige Tätigkeit vollumfänglich meinen Vorstellungen und Wünschen entsprach.

Prinzipiell gebe ich dir jedoch Recht. Dieser Move des Arbeitgebers verursacht bei mir nur Kopfschütteln und Unverständnis.

TEXEL

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Ich habe dem AG nun meinen Standpunkt mitgeteilt. Konkret, für den Fall dass der AG an seinem ursprünglichen Angebot festhalten und mir E12 Stufe 4 nicht einräumen wird, ich das Angebot aus wirtschaftlichen Gründen ablehnen muss.

Ich bin gespannt was nun als Antwort folgen wird.

TEXEL

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Du läufst allerdings Gefahr, dass dann ein anderer Bewerber den Zuschlag erhält.

Ich habe erfahren, dass den anderen Bewerbern bereits abgesagt wurde und gewartet wurde, bis die Ausschlussfrist für die sog. "Konkurrentenklage" erreicht ist. Erst jetzt, nachdem niemand geklagt hat, habe ich den offiziellen Zuschlag erhalten.

Natürlich bin ich trotz dessen nicht davor geschützt, dass der AG die Stelle neu ausschreibt. Es erhöht aber eventuell die Chance.

Ich werde ein Update geben, sobald ich die Antwort erhalten habe.

browny

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Kleiner Tipp am Rande, wenn Sie Dir damit kommen das man nach der Einstellung immer noch was drehen kann und dies alles kein Problem sei, geh nicht drauf ein sofern Sie dir nichts schriftlich zusichern. Die Personaler erzählen auch gerne im Himmel ist Jahrmarkt und die Leiter steht im Nachbarbüro. Hast Du erst mal deinen Wilhelm unter den Arbeitsvertrag mit der E10 /3 gesetzt Lachen die sich ins Fäustchen und du bist der Dumme. Lass dir also nichts vom Pferd erzählen und bleibe bei deiner Forderung. Viel Glück

VFA West

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Ich hätte allerdings lieber angerufen und das telefonisch geklärt. Schriftlich kommt immer etwas dominant rüber.

FearOfTheDuck

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Schriftlich ist dann aber der bessere Beweis. Woher weißt du, dass TEXEL nicht angerufen hat?

OfficeOnkel

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e12 und e10 liegen soweit auseinander dass eine Personalentwicklung vermutlich nicht so einfach möglich ist.
Vor allem ist es zumindest bei meiner Behörde so dass sie nur das ausschreiben können wofür auch Geld da ist, d.h. die e12 Stelle sollte definitiv da sein, evtl. haben sie aber wo anders noch ne e10 rumschwirren und wollten sie dir unterjubeln. Außer Sie legen dir einen Personalentwicklungsplan vor der dir realistisch nach einiger Zeit die e12 zusichert, was ich aber so noch nicht gesehen habe bei meiner Behörde... leider....

Wie schon oft erwähnt wurde ich keine Unterschrift für e10 darunter setzen, wenn du keinen AG-Wechsel anstrebst.
Ich wurde auch nochmal die Tätigkeitsbeschreibung lesen, denn die Unterschiede von e10 auf e12 sind Verantwortungstechnisch schon ordentlich, die frage ist dann ebenso ob du in der Position die du dann innen hättest auch so Handeln kannst wie es für dein Aufgabengebiet erforderlich wäre damit du glücklich wirst.


VFA West

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Schriftlich ist dann aber der bessere Beweis. Woher weißt du, dass TEXEL nicht angerufen hat?
Ich fühle das, weißt du?

blondie

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Schriftlich ist dann aber der bessere Beweis. Woher weißt du, dass TEXEL nicht angerufen hat?
Ich fühle das, weißt du?

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RsQ

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Was ist denn eigentlich eine Ausschreibung EG "bis zu"? Die Tätigkeitsmerkmale müssen doch klar sein - oder werden die erst passend zur Person ausgetüftelt?