Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Stelle ausgeschrieben als E12, bei Einstellung dann plötzlich E10?

<< < (5/16) > >>

neodeo2:

--- Zitat von: TEXEL am 14.12.2023 17:51 ---Ich habe dem AG nun meinen Standpunkt mitgeteilt. Konkret, für den Fall dass der AG an seinem ursprünglichen Angebot festhalten und mir E12 Stufe 4 nicht einräumen wird, ich das Angebot aus wirtschaftlichen Gründen ablehnen muss.

Ich bin gespannt was nun als Antwort folgen wird.

--- End quote ---

Wünsche dir viel Erfolg und Eier aus Stahl! Gib nicht nach!

Informiere uns, was daraus gekommen ist.

MoinMoin:

--- Zitat von: TEXEL am 14.12.2023 18:05 ---
--- Zitat von: E15TVL am 14.12.2023 13:45 ---Du läufst allerdings Gefahr, dass dann ein anderer Bewerber den Zuschlag erhält.

--- End quote ---

Ich habe erfahren, dass den anderen Bewerbern bereits abgesagt wurde und gewartet wurde, bis die Ausschlussfrist für die sog. "Konkurrentenklage" erreicht ist. Erst jetzt, nachdem niemand geklagt hat, habe ich den offiziellen Zuschlag erhalten.

Natürlich bin ich trotz dessen nicht davor geschützt, dass der AG die Stelle neu ausschreibt. Es erhöht aber eventuell die Chance.

Ich werde ein Update geben, sobald ich die Antwort erhalten habe.

--- End quote ---
Konkurrentenklage, mann oh mann, das klingt nach Beamtenkalkriesel vom feinstem.
Und unterstreicht das was Tagelöhner schreibt, die neidischen Beamtenlaufbahn denker.

trulu:

--- Zitat von: E15TVL am 14.12.2023 13:54 ---Was Bewerber in Vorstellungsgesprächen und in Lebensläufen alles an Lügen verbreiten

--- End quote ---

Meist eine notgedrungene Reaktion auf seltsame Stellenausschreibungen...

TEXEL:

--- Zitat von: Schinkensandwich am 15.12.2023 10:56 ---
--- Zitat von: Faunus am 15.12.2023 10:04 ---Ich finde es merkwürdig allen anderen Bewerbern abzusagen, um dann demjenigen der die Voraussetzungen für die E12 erfüllt & auch solche aktuell woanders besetzt, nur noch eine E10 anzubieten. Da will man doch eine Absage vom Bewerber.

--- End quote ---

Naja, TEXEL hat ja woanders offensichtlich nicht eine E12. Er hat nur geschrieben, dass er so viel verdient wie bei E12. Es wäre schon interessant zu wissen, was die Gründe für den Arbeitgeber sind. Wenn TEXEL alle Anforderungen der Stelle vollumfänglich erfüllen würde und auch darin längere Berufserfahrung hat, dann fällt es mir schwer zu glauben, dass man dann auf nur E10 zurückgeht, wenn mehr ausgeschrieben ist.

--- End quote ---

Ich bin tatsächlich im SuE TVöD eingruppiert (S14 Stufe 3). Das Entgelt mit Zulage und IAP liegt quasi genau zwischen Stufe 3 und 4 der Entgeltgruppe 12 TVL.
Da ich mich verständlicherweise nicht verschlechtern wollte, blieb nur die E12 Stufe 4. (Die Erhöhung bzw. die jetzige Tarifeinigung war bis dato noch kein Thema und wurde nicht berücksichtigt).

Es wurde wie ich bereits erwähnte extra erfragt, wie hoch denn mein aktuelles Entgelt ausfällt. Man wollte sogar eine aktuelle Verdienstbescheinigung haben, mit dem Vermerk, dass man so sicherstellen wolle, künftig kein geringeres Entgelt anzubieten bzw. final auszuzahlen.

Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich während des gesamten Stellenbesetzungsverfahrens mit 3 verschiedenen Personen vom Personalreferat zu tun hatte (Krankheit, Urlaub, Vertretung u.ä.).
Wahrscheinlich wurden dort keine Absprachen getroffen und man wusste nicht, was im VG erörtert bzw. im Nachgang vereinbart wurde.

Das erklärt allerdings auch nicht wirklich, wie man nun plötzlich von einer E12 auf die E10 kommt.
Trotz der Tatsache, dass dies wirklich eine Art Traumjob für mich wäre, werde ich keinesfalls für eine E10 arbeiten. Auch nicht für eine E11.

Nun wird sich zeigen, ob man mich wirklich haben möchte und was sie tatsächlich bereit sein werden, final anzubieten.

TEXEL:
Hier mal die ausgeschriebene Tätigkeit:


--- Zitat ---Ihr Aufgabengebiet

Das Aufgabengebiet umfasst die Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen nach §§ 45 ff. SGB VIII in Einrichtungen der stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen, in Wohnheimen und Internaten sowie die Beratung und Unterstützung der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe bei der Planung und Durchführung ihrer Angebote.

Im Einzelnen gehören dazu folgende Aufgaben:

allgemeine und grundsätzliche Fragen der Erlaubniserteilung sowie Durchführung des Betriebserlaubnisverfahrens gem. §§ 45 ff. SGB VIII einschließlich örtliche Prüfung von Einrichtungen Bearbeitung von Meldepflichten nach § 47 SGB VIII, insbesondere zu Ereignissen und Entwicklung, die das Wohl der betreuten Kinder und Jugendlichen beeinträchtigen können

Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit fachlichen oder strukturellen Mängeln in Einrichtungen

Erarbeitung, Koordination von und Mitarbeit an Projekten und Modellvorhaben zur Entwicklung der regionalen Jugendhilfeangebote und Konzeptberatung

Mitarbeit bei der Entwicklung von Strategien zur Qualitätssicherung der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen

weitere Aufgaben im Arbeitsbereich Jugendhilfe/Hilfen zur Erziehung, beispielsweise die Geschäftsführung von Gremien auf Landesebene, die Mitwirkung in Gremien und Arbeitsgruppen, die Planung und Durchführung von Fachveranstaltungen, die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Partizipation in Einrichtungen, die
Erarbeitung von fachlichen Vor-lagen und Stellungnahmen oder die Umsetzung von Förderverfahren

Änderungen des Aufgabengebiets bleiben vorbehalten.
--- End quote ---

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version