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Stelle ausgeschrieben als E12, bei Einstellung dann plötzlich E10?

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MeinerEiner:
Oder man bietet von sich aus eine E8 an und hilft aus Nächstenliebe dem Personaler die Fangquote zu frisieren. Als besonderen Leckerbissen lässt du dir dann noch E14-Tätigkeiten übertragen und übernimmst noch vertretungsweise bis zur Rente die Aufgaben des ausgeschiedenen Kollegen, dessen Stelle "bald" nachbesetzt werden sollte.

MeinerEiner:
Man wird dir demnächst nach "eingehender und intensiver Prüfung" eine E11 anbieten und sich mit der eigenen Großzügigkeit brüsten, um dich weichzukochen.

Aber das ist nur mein Tipp...

FearOfTheDuck:
Der Haken an der Sache ist für den AG aber das Stichwort Tarifautomatik. Selbst wenn er nach Gutdünken ausschreibt oder später falsch auszahlt, ist der AN immer noch anhand seiner nicht nur vorübergehend übertragenen auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Das heißt, wenn er eine Tätigkeit überträgt, die der EG 12 entspricht, hat der AN Anspruch auf Zahlung nach seiner Eingruppierung.

Natürlich hat der AG hier Stellschrauben, aber dann werden u.U. Aufgaben nicht erledigt. Entweder weil er sie nicht überträgt oder weil keiner auf seine Masche reinfällt und unter seinem Wert dort anfängt. Solange er natürlich Mitarbeiter findet, die das Spielchen mitspielen...

@TEXEL: Kannst du dir eine eigene Rechtsmeinung zur Tätigkeit bilden?

TEXEL:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 19.12.2023 23:57 ---@TEXEL: Kannst du dir eine eigene Rechtsmeinung zur Tätigkeit bilden?

--- End quote ---

Ich habe mir natürlich mit den Monaten (fast schon Jahren) ein Bild bzgl. dessen, wie diese Tätigkeiten bewertet, bzw. ausgeschrieben sind, machen können.
5 verschiedene Bundesländer (einschließlich Hessen) schreiben Stellen, welche diese Tätigkeit abbilden, mit einer E12 aus. Sachsen bspw. schreibt diese Tätigkeit jedoch mit einer E11 aus.
Ich habe bis dato diese Tätigkeit noch nie mit einer E10 bewertet, bzw. ausgeschrieben gesehen.

Ich bin dort aber wahrlich kein Experte, eher "Laie", kann mir jedoch beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich die Tätigkeit mit einer E10 bewerten lässt.
Die Aufsicht über Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung + die Durchführung von Betriebserlaubnisverfahren und die Geschäftsführung von Gremien auf Landesebene schließen in Summe eine E10, zumindest nach meinem Verständnis, aus.

Mario Nette:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 19.12.2023 23:57 ---... Das heißt, wenn er eine Tätigkeit überträgt, die der EG 12 entspricht, hat der AN Anspruch auf Zahlung nach seiner Eingruppierung.
...

--- End quote ---

Woher weiß ich denn als Arbeitnehmer, welche Tätigkeiten mir offiziell übertragen worden sind und vorallem wie diese dann gewichtet sind? Wird das schriftlich fixiert für jeden Arbeitsnehmer?

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