Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Optimierungsversuch dienstliche Versicherungen (Unfall/Dienstunfähigkeit)
egonkrenz:
also ich würde die DU keinesfalls kündigen. so wie es sich für mich rausliest, willst du die DU aus gründen des geld sparens kündigen. warum setzt du nicht einfach das Leistungsalter der DU oder die Rentenhöhe aus der DU runter?
der gedanke, dass du das gesparte geld lieber "investieren" willst, ist war vom ansatz löblich aber für 1000 netto rente pro monat brauchst du bei 4% rendite (zum beispiel Tagesgeld) brutto circa 400.000 euro. nun kannst du selbst überlegen wie lange du brauchst, um vom gesparten geld eine gute alternative zu finden.
ebenso würde ich dir raten, dir mal deine aktuellen versorgungsansprüche zu berechnen. das sind in deinem fall geschätzt circa 2200 euro brutto pension (maximal, mehr wirst auf keinen fall bekommen). davon ab geht noch lohnsteuer. am ende landest du bei 1900 euro netto.
nun meine frage: willst du deine DU immer noch kündigen?
TiBo89:
Dank auch für die weiteren Einwände und Erklärungen.
@egonkrenz: Die DU würde ich, wenn sich an dem monatlichen Beitrag kein signifikanter Sprung nach unten ergibt, tatsächlich kündigen und auf eine reine BU umsteigen. Ich kann mir nicht vorstellen in naher oder ferner Zukunft für dienstunfähig erklärt zu werden. Besser gesagt möchte ich es selbst nicht darauf anlegen vorzeitig in Pension zu gehen.
Sollte ich für Berufsunfähig erklärt werden, dann ist das leider so. Aber wie gesagt, was ich bisher mitbekommen habe macht es schwierig aus dem Beamtenverhätlnis vorzeitig in den Ruhestand versetzt zu werden, wenn man es selbst nicht darauf anlegt. Ein gewisses Risiko bleibt natürlich dennoch.
Ihr habt mir jedenfalls weitergeholfen bei dem weiteren Vorgehen, fernab der Infoseiten, die von Versicherungsmaklern betrieben werden.
Ich halte euch auf dem Laufenden bzgl. der Berechnung meiner Versicherung. Gestern hatte ich über Check24 einen BU Rechner gefunden und durchgespielt. Mittlerweile kann man dort auch die für uns speziellen DU Klauseln einbinden. Selbst mit 75-100% Innendienst ergibt sich, laut dem Rechner, keine Ersparnis für mich.
clarion:
Meinst Du wirklich, Du bist vor psychischen Erkrankungen und Tumorerkrankungen gefeit?
Nun denn...
TiBo89:
Nein, wie schon geschrieben halte ich die genannten Erkrankungen ja selbst für am ehesten zutreffend für jemanden wie mich. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, würde eine BU psychische Erkrankungen abdecken und Krebs, soweit ich weiß ab einem vertraglich vereinbarten Stadium der Erkrankung, auch in jedem Fall?
Sprich, sollte ich bspw. an Burnout erkranken und ein Amtsarzt sollte die Progonose bestätigen und keine Genesung in Aussicht sein, würde dieser mich für DU erklären. Meine BU würde den Fall nochmal prüfen und muss mich als BU anerkannen, da ich ja bereits für DU erklärt wurde, was somit einer BU gleichgestellt ist. Denn für gewöhnlich gilt als Voraussetzung, dass der zuletzt ausgeführte Beruf nicht mehr zu 50% oder noch weniger ausgeübt werden kann.
Abgesehen davon, ich hoffe die spezifische Frage ist hier im Forum in Ordnung.
Über ein weiter oben benanntes Vergleichsportal bin ich auf die Signal Iduna "WorkLife EXKLUSIV-PLUS DU". Diese liest sich, wie es der Name andeutet, wie eine echte DU. Nur fehlt der spezifische Zusatz Polizei-DU. Ist dieser Zusatz so entscheident? Ich hatte vorhin die allgemeinen Versicherungsbedingungen überflogen und konnte keinen Passus finden, der PVBs gänzlich ausschließt.
Saxum:
„Ob“ eine BU bei gewissen schweren Erkrankungen was leistet kommt dann spezifisch auf den Tarif an. Generell geht es einfach darum, dass man - je nach Tarif - 6 Monate oder zwei Jahre lang den Beruf nicht zu mindestens 50% ausführen kann wie bisher. Hindert einen die schwere Erkrankung also an einer 50% Verwendung, dann ja.
Wenn die BU eine DU Klausel hat, dann prüft der Versicherer das nicht erneut. Fehlt aber eine solche Klausel, dann ja. Dass hier eine BU vorliegt weil bereits eine DU vorliegt, ist nicht automatisch gesagt - wenn auch vermutlich eher wahrscheinlich ja. Es kommt auf die Prüfung des Versicherers an.
Ich habe mal kurz die Suchmaschine bemüht, bei diesem Versicherer kann man optional auch die Vollzugsdienstunfähigkeitsabsicherung hinzubuchen. Das ist die „Polizei-DU“, ich glaube die ist spezifisch für Außendienstbeamt*innen relevant, wenn ich es richtige verstehe leistet die dann bereits „ab entfall der Außendienstfähigkeit“ bzw. eben „Vollzugsdienstfähigkeit“ abgesichert ist. Also selbst wenn man noch im Innendienst tätig sein kann würde die wohl bereits ab diesem Punkt zahlen.
Die Polizei-DU ist also relevat wenn man möchte dass die BU schon erheblich „früher“ greift. Neben dem ist auch die Teil-Dienstunfähigkeit ggf. interessant, das ist der erwähnte Fall von „Begrenzter Dienstfähigkeit“. Das ist die weitere Verwendung mit reduzierter Stundenzahl, wo man je nach Besoldungsrecht in der Regel einen Zuschlag in Höhe der Hälfte des Unterschiedsbetrages zwischen den wegen der begrenzten Dienstfähigkeit gekürzten Bezügen und den Bezügen, die bei einer Vollzeitbeschäftigung zustünden. Die Teil-Dienstunfähigkeit leistet dann entsprechend anteilig der Höhe der Stundenreduzierung meistens ab 20% bis etwa zB vereinbarten 50%, ab 50% ist natürlich dann die volle vereinbarte Versicherungsleistung fällig.
Frohes Fest
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