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Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)

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Tagelöhner:
Oftmals steht in Arbeitszeitvereinbarungen der Dienststelle aber drin, dass mit Teilzeitbeschäftigten gesondert die Arbeitszeiten festgelegt werden.

Ansonsten wären völlig absurde Konstellationen möglich. Beispiel: Gleitzeit von 06:00 - 20:00 Uhr, Teilzeitbeschäftigter mit 20% und Verteilung auf 5 Arbeitstage möchte jetzt plötzlich, abends nur noch von 18:00-20:00 Uhr arbeiten. Also außerhalb der sonst üblichen Geschäfts-/Funktionszeiten und ohne dass der Arbeitgeber ihn vernünftig in die Arbeitsprozesse einbinden kann. Es ist also in der Praxis etwas komplexer.

Hier braucht man also weitere Informationen.

MoinMoin:
Wir haben eine Gleitzeit von 6-19 und eine Funktionszeit von 9-12 und 14-15:30.
In dieser Zeit muss der TZ seine Zeit legen.

Wenn also eine AG keine Funktionszeit oder gar Kernarbeitszeit (und sei es für einige Bereiche) in der DV festlegt, dann spricht nichts dagegen, dass der TZ nur abends arbeitet.

Hätte man halt vorher überlegen sollen, bevor man solche Vereinbarungen eingeht.  8)

Daher kann ich flip nur zustimmen: Man mache sich mit seiner Gleitzeitvereinbarung vertraut.

Angeyja:

--- Zitat von: MoinMoin am 03.01.2024 17:21 ---Habt ihr einen PR und wie ist die Teamaufteilung und die jeweilige Weisungsbefugnis geregelt.

--- End quote ---

Da es mit der Chefin immer wieder Probleme gab, ist bereits die zweite Generation PR involviert. Die Chefin ist (negativ) sehr bekannt im Haus, allerdings kann wohl nichts konkretes unternommen werden. Sie hat mit einigen im Team Probleme. So werden z.B. auch kranke MA privat angerufen und aufgefordert zur Arbeit zu kommen, ohne Anlass und trotz AU.

Die Weisungsbefugnis ist getrennt. Die beiden Teams, für die ich arbeite gehören nicht mal zum selben Bereich und haben haben eine komplett unterschiedliche Hierarchie bis fast zur Spitze. Jedes Team hat einen anderen Teamleiter usw.


--- Zitat von: Tagelöhner am 03.01.2024 17:55 ---Wenn die genaue Arbeitszeit nicht schriftlich vereinbart wurde und weiterhin Gleitzeit gilt, würde ich schon meinen, dass deine tatsächlichen Arbeitszeiten vom Arbeitgeber durch Ausübung seines Weisungsrechts konkretisiert werden können.

Wenn Du ansonsten nicht viel zu verlieren hast, kannst Du auch ruhig auf Konfrontation gehen (also Personalrat involvieren) und dir gute Gründe überlegen, warum es dir nicht zumutbar ist (am besten private familiäre Gründe) diese geänderten Arbeitszeiten zu akzeptieren. Hier hat der Arbeitgeber dann eine Ermessensentscheidung bei gleichzeitiger Interessenabwägung zu treffen und muss sich hoffentlich in Folge intern einfach anders organisieren, ohne dass es dich betrifft.

--- End quote ---

Ich werde auch auf Konfrontation gehen. Leider ist bekannt, dass die Kollegin, die diese Wünsche hat ... sagen wir es mal so... nicht gerne arbeiten möchte. Es wird öfters mal was auf mich abgewälzt und dann am Handy gespielt. Im Homeoffice ist sie auch, so dass eh alles vor Ort (wir haben in dem Team noch Papierakten) an mir hängen bleibt. Da ist natürlich von meiner Seite etwas Frust, dass ich dann auch noch meine Zeiten umstellen soll, damit wirklich alles was morgens "nicht geschafft" wurde, an mir hängen bleibt. Auch weil ich aufgrund der Kollegin wochenlang ganz alleine am Limit gearbeitet habe, mit teilweise 9-11 Stunden pro Tag, will ich meine Interessen wahren und meine Gesundheit schützen. Gesundheitliche Probleme habe ich dadurch auch gehabt und begann einen Arzt aufzusuchen. Meine Chefin hat mich stehen gelassen, als ich ihr von der Dauerbelastung erzählt hatte. Sie ist einfach rausgegangen. Laut Chefin sei es ganz normal 11-12 Stunden täglich zu arbeiten. Die Mitarbeiter im Team A werden sehr sehr unterschiedlich behandelt. Manche bekommen Dinge, die nicht zulässig sind, andere nicht mal das Mindestmaß der Dienstvereinbarung oder Arbeitsschutzgesetze.


--- Zitat von: flip am 03.01.2024 18:39 ---Deinen Schilderungen ist nicht zu entnehmen, dass du von der Gleitzeitregelung ausgenommen bist.
Mach dich mit den Regelungen der hoffentlich vorhandenen Gleitzeitvereinbarung vertraut.
Deine Arbeitszeit kann darüber hinaus nicht einfach durch subalternes Führungspersonal bestimmt werden.

--- End quote ---

Mit dem PR habe ich das besprochen. Nur einzelne Bereiche sind davon ausgenommen, wie die Poststelle z.B.. Ich habe die gleichen Gleitzeitregelungen wie Vollzeitbeschäftigte und alle anderen, außer der Poststelle. Der Meinung bin ich auch. Die Führung ist in Team A so chaotisch, dass andere nur mit dem Kopf schütteln. Das Team ist leider ein extrem negatives Beispiel im Haus. Mit Logik komme ich selten weiter, es wird mir mit aggressiv verbalem Angriff geantwortet und persönlich wurde ich auch schon angegriffen, indem meine Intelligenz dezimiert wurde. Ein objektives Verhalten ist hier leider nicht vorhanden und selbst der PR stößt immer wieder an die Grenzen. Ich habe mir überlegt mich bei einem Anwalt zu informieren. M. M. n. liegt hier Mobbing vor. Als Teilzeitkraft ist man kein minderwertigerer Mensch. :(


--- Zitat von: MoinMoin am 03.01.2024 18:49 ---Wir haben eine Gleitzeit von 6-19 und eine Funktionszeit von 9-12 und 14-15:30.
In dieser Zeit muss der TZ seine Zeit legen.

Wenn also eine AG keine Funktionszeit oder gar Kernarbeitszeit (und sei es für einige Bereiche) in der DV festlegt, dann spricht nichts dagegen, dass der TZ nur abends arbeitet.

Hätte man halt vorher überlegen sollen, bevor man solche Vereinbarungen eingeht.  8)

Daher kann ich flip nur zustimmen: Man mache sich mit seiner Gleitzeitvereinbarung vertraut.

--- End quote ---


In der DV steht bei Teilzeitangestellten wird die tägliche Arbeitszeit quasi anteilig gesehen. D. h. vier Stunden pro Tag im Rahmen der Gleitzeit. Ausnahmen gibt es für TZ nicht, nur für einzelne Bereiche wie die Post, die zu festen Zeiten besetzt sein muss. Das steht explizit so in der DV. Habe mich da schon schlau gemacht. Das Problem ist, dass die Chefin die DV nicht akzeptiert und ihre eigenen Regeln machen möchte. Beispiel: Ich hatte eine dienstliche Schulung zur E-Akte, die alle Bereiche im Haus erhalten. Jeder MA. Meine Chefin hat von mir verlangt, dass ich die Stunden der Schulung nacharbeite. So als ob das meine Privatveranstaltung ist. Die Schulung wurde vom AG angeordnet und zählt zur Arbeitszeit! Das musste ich mit ihr Tage lang diskutieren. Sie hat mich dann persönlich angegriffen und meinte, wenn ich so schlau bin, warum bin ich dann nicht in der Landesdirektion oder Führungskraft. Es ist hier teilweise eine echte Zumutung. :( Besonders weil man trotz schriftlichen Regelungen, die jeder kennt immer gegen eine Wand reden muss und mit Ignoranz bestraft wird.

Gleitzeit besteht von 6:00 bis 20:00 Uhr, Mo-Fr. Kernzeit gibt es nicht. ich verstehe es so, dass ich mir meine 4 Stunden in der Zeit selbst einteilen kann. Meine Arbeitszeit (morgens) wurde von Anfang an seit Jahren so in Team A gehandhabt. Das hat sich nie geändert.

Muss die Chefin einen triftigen Grund angeben, z.B. dienstlich dringende Gründe, erhöhtes Arbeitsaufkommen und ist hier in der Nachweispflicht, um mich überhaupt zu einem Arbeitszeitwechsel zu zwingen? Es gibt diverse Gründe, weshalb ich nachmittags nicht in dem Team A arbeiten möchte, sondern morgens.



MoinMoin:

--- Zitat von: Angeyja am 04.01.2024 09:32 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 03.01.2024 17:21 ---Habt ihr einen PR und wie ist die Teamaufteilung und die jeweilige Weisungsbefugnis geregelt.

--- End quote ---

Da es mit der Chefin immer wieder Probleme gab, ist bereits die zweite Generation PR involviert. Die Chefin ist (negativ) sehr bekannt im Haus, allerdings kann wohl nichts konkretes unternommen werden. Sie hat mit einigen im Team Probleme. So werden z.B. auch kranke MA privat angerufen und aufgefordert zur Arbeit zu kommen, ohne Anlass und trotz AU.

--- End quote ---
Und der AG mahnt sie nicht ab? Und der Personalrat schreitet da nicht ein.
Und die Mitarbeiter gehen ans Telefon, wenn sind krank sind?

--- Zitat ---
Die Weisungsbefugnis ist getrennt. Die beiden Teams, für die ich arbeite gehören nicht mal zum selben Bereich und haben haben eine komplett unterschiedliche Hierarchie bis fast zur Spitze. Jedes Team hat einen anderen Teamleiter usw.

--- End quote ---
Nettes Chaos. Musst du auch bei beiden Urlaubsanträge genehmigen lassen? Oder genehmigt das jemand anders?


--- Zitat ---Ich werde auch auf Konfrontation gehen.

--- End quote ---
sehe es nicht als Konfrontation an, wenn man einfach nur das macht was man soll, sich nicht kaputt machen läßt und seine Rechte genießt.
Die Konfrontation kommt dann von der anderen übergriffigen Seite, der man genüsslich die kalte Schulter zeigen kann (sofern der PR dauerhaft informiert wird sogar mit einem lächeln) und sie abblitzen läßt.
Was soll sie machen dich abmahnen? Wohl kaum!

--- Zitat --- Manche bekommen Dinge, die nicht zulässig sind, andere nicht mal das Mindestmaß der Dienstvereinbarung oder Arbeitsschutzgesetze.
--- End quote ---
Mach das was dir beliebt, wenn es der DV entspricht. Und einfach den Bleistift fallen lassen wenn die Zeit um ist.
Da können die Cheffs Rumpelstizchen spielen, bringt nichts.

--- Zitat ---

--- Zitat von: flip am 03.01.2024 18:39 ---Deinen Schilderungen ist nicht zu entnehmen, dass du von der Gleitzeitregelung ausgenommen bist.
Mach dich mit den Regelungen der hoffentlich vorhandenen Gleitzeitvereinbarung vertraut.
Deine Arbeitszeit kann darüber hinaus nicht einfach durch subalternes Führungspersonal bestimmt werden.

--- End quote ---

Mit dem PR habe ich das besprochen. Nur einzelne Bereiche sind davon ausgenommen, wie die Poststelle z.B.. Ich habe die gleichen Gleitzeitregelungen wie Vollzeitbeschäftigte und alle anderen, außer der Poststelle. Der Meinung bin ich auch. Die Führung ist in Team A so chaotisch, dass andere nur mit dem Kopf schütteln. Das Team ist leider ein extrem negatives Beispiel im Haus. Mit Logik komme ich selten weiter, es wird mir mit aggressiv verbalem Angriff geantwortet und persönlich wurde ich auch schon angegriffen, indem meine Intelligenz dezimiert wurde. Ein objektives Verhalten ist hier leider nicht vorhanden und selbst der PR stößt immer wieder an die Grenzen. Ich habe mir überlegt mich bei einem Anwalt zu informieren. M. M. n. liegt hier Mobbing vor. Als Teilzeitkraft ist man kein minderwertigerer Mensch. :(

--- End quote ---
Sei dir bewusst, dass du am längerem Hebel sitzt, wenn du sie einfach ignorierst.
Und außerdem solltest du jede Entgleisung verschriftlichen und ihr zur Bestätigung dass sie das so gemeint hat schicken.


--- Zitat ---

--- Zitat von: MoinMoin am 03.01.2024 18:49 ---Wir haben eine Gleitzeit von 6-19 und eine Funktionszeit von 9-12 und 14-15:30.
In dieser Zeit muss der TZ seine Zeit legen.

Wenn also eine AG keine Funktionszeit oder gar Kernarbeitszeit (und sei es für einige Bereiche) in der DV festlegt, dann spricht nichts dagegen, dass der TZ nur abends arbeitet.

Hätte man halt vorher überlegen sollen, bevor man solche Vereinbarungen eingeht.  8)

Daher kann ich flip nur zustimmen: Man mache sich mit seiner Gleitzeitvereinbarung vertraut.

--- End quote ---


In der DV steht bei Teilzeitangestellten wird die tägliche Arbeitszeit quasi anteilig gesehen. D. h. vier Stunden pro Tag im Rahmen der Gleitzeit. Ausnahmen gibt es für TZ nicht, nur für einzelne Bereiche wie die Post, die zu festen Zeiten besetzt sein muss. Das steht explizit so in der DV. Habe mich da schon schlau gemacht. Das Problem ist, dass die Chefin die DV nicht akzeptiert und ihre eigenen Regeln machen möchte. Beispiel: Ich hatte eine dienstliche Schulung zur E-Akte, die alle Bereiche im Haus erhalten. Jeder MA. Meine Chefin hat von mir verlangt, dass ich die Stunden der Schulung nacharbeite. So als ob das meine Privatveranstaltung ist. Die Schulung wurde vom AG angeordnet und zählt zur Arbeitszeit! Das musste ich mit ihr Tage lang diskutieren. Sie hat mich dann persönlich angegriffen und meinte, wenn ich so schlau bin, warum bin ich dann nicht in der Landesdirektion oder Führungskraft. Es ist hier teilweise eine echte Zumutung. :( Besonders weil man trotz schriftlichen Regelungen, die jeder kennt immer gegen eine Wand reden muss und mit Ignoranz bestraft wird.

Gleitzeit besteht von 6:00 bis 20:00 Uhr, Mo-Fr. Kernzeit gibt es nicht. ich verstehe es so, dass ich mir meine 4 Stunden in der Zeit selbst einteilen kann. Meine Arbeitszeit (morgens) wurde von Anfang an seit Jahren so in Team A gehandhabt. Das hat sich nie geändert.

Muss die Chefin einen triftigen Grund angeben, z.B. dienstlich dringende Gründe, erhöhtes Arbeitsaufkommen und ist hier in der Nachweispflicht, um mich überhaupt zu einem Arbeitszeitwechsel zu zwingen? Es gibt diverse Gründe, weshalb ich nachmittags nicht in dem Team A arbeiten möchte, sondern morgens.

--- End quote ---
Lass das den PR klären, dass die mit der übergeordneten Führungskraft klarstellt, dass du so deine Zeiten hast und diese nicht ändern wirst. Und du es auf eine Abmahnung seitens des Ag ankommen lassen würdest, wenn die meinen, dass sie bei dir die DV ignorieren wollen, nur weil eine unfähige Cheffin am Rad dreht.

Und was sagt die zweite Teamleitung der du unterstellt bist dazu? Kannst du diese auf deine Seite ziehen, dass sie ebenso diametrale Forderungen stellt.

Unknown:
Hat deine Chefin keinen Vorgesetzte? Einfach an den wenden oder diesen bei Emails in CC beteiligen. Ich würde demjenigen einen Husten, der mir mit AU die Anweisung gibt ins Büro zu kommen oder mir sagt ich muss ständig länger arbeiten.

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