Autor Thema: Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst  (Read 542616 times)

Rollo83

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1140 am: 29.03.2025 10:47 »
Ist natürlich korrekt, aber da es hier um die Zeit zur Pension geht sollte jeder mindestens mal ein Jahr vorher angefangen haben zu sparen/investieren deswegen bin ich auf die Haltefrist nicht eingegangen.
Da wie du selbst schreibst noch etwas Zeit zur Pension ist, würde ich mich mal nicht auf das Jahr (Haltefrist) verlassen.
Aus diesem einem Jahr sind ruck zehn Jahren, wie bei Grundstücken oder die Frist fällt für alles komplett, dafür brauchts eine simple Gesetzesänderung und du versteuerst deinen Gewinn, egal wie lange du deine Aktien/Bitcoins hälst.

In meinen Augen sind alle Ergebnisse miserabel die nicht den Zweck bzw den Erfolg haben unsere Gehälter mittelfristig an den Reallohn von 2019/20 zu erhöhen. Und dann würden wir noch nicht mal von einer wirklichen Verbesserung reden.
Das wird mMn sogar zu einer ziemlich hohen Sicherheit so in den nächsten Jahren kommen das auch Kryptowährungen versteuert werden muss und dann wahrscheinlich mit der Einkommensteuer.
Ist aber kein Problem, da ich den 4 Jahres Zyklus Trade und sowieso nicht einfach stumpf durch halte und zudem werde ich zu 1.000% Deutschland verpassen sobald ich in Pension bin. Wahrscheinlich werden aber auch die schon gehaltenen Kryptowährungen nicht unter diese Regelubg fallen sondern unter die Regelung die zum Kaufzeitpunkt gültig war. Rückwirkend scheint es nämlich ziemlich kompliziert zu sein eine Steuer zu erheben aber ich bin natürlich kein Steuerberater. Alles in allem ist es mir aber tatsächlich Latte da ich im dritten Zyklus bin und dementsprechend früh dabei war und wenn mir alles zu bunt wird bin ich halt schon vorher weg.

Stolle

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1141 am: 29.03.2025 10:59 »
Ob nun der Schlichterspruch so am Ende angenommen wird oder nicht, wird sich zeigen. Darüber hinaus ist's - wie die hier geführte Diskussion ein weiteres Mal zeigt -, eine Sache der Perspektive, ob sich der Schlichterspruch
......
"Verbot schleichender Abschmelzung bestehender Abstände, welche außerhalb der zulässigen gesetzgeberischen Neubewertung und Neustrukturierung stattfinden (vgl. zur „Salami-Taktik“ im Besoldungsrecht BVerfGE 139, 64 <123 Rn. 122>; 140, 240 <292 Rn. 105>)."
Dank, dass du das Tema mal so schön aufbereitet hast. Die Idee umtrieb mich nämlich auch schon die ganze Zeit. Es ist nicht so, dass ich mich nicht für die "unteren" Lohnstufen freuen würde, dass mehr im Geldbeutel ist. Aber somit wird der monetäre Abstand zu den höheren Gruppen geringer und der Eine oder Andere fragt sich dann vielleicht doch schon, warum man sich mehr von allem gibt aber dafür nicht soviel mehr bekommt.

Am Ende des Tages fürchte ich eben nur, dass es gerade für die Beamten wieder darauf hinauslaufen wird, dass rückwirkende Zahlungen aufgrund von [hierirgendeinenquatscheintragen] nicht geben wird. Aber vielleicht werde ich auch mal positiv überrascht  ;D

Bundesbeamter212

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1142 am: 29.03.2025 11:03 »
Hallo zusammen,

weiß jemand, wie sich die Erhöhung der Wechselschichtzulage auf Beamte auswirken würde?
Gem. § 17b EZulV bekommen wir ja momentan 108 Euro pro Monat. Frage mich, ob diese dann einer Erhöhung unterliegen würde, wenn Tarifbeschäftigte künftig 200 Euro bekommen.

Eukaryot

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1143 am: 29.03.2025 11:49 »
Wie stark steigen wohl die PKV-Beiträge in den kommenden 27 Monaten (vllt. 3 Erhöhungen, ca. 200€ für jeden)?

InternetistNeuland

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1144 am: 29.03.2025 12:45 »
@Swen

Bei der Prüfung der amtsangemessenen Alimentation wird ja auch die Lohnentwicklung zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten verglichen.

Wenn nun eine Option auf dem Tisch liegt, bei der man für 41 / 42 Stunden mehr Lohn erhält, wie kann das dann mit Beamten verglichen werden?

In einigen Besoldungskreisen gelten für Beamte ja noch 41 Stunden. Vergleicht man sich dann mit den Bonuszahlungen für bis zu 42 Stunden bei den Angestellten?

Grünerhans

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1145 am: 29.03.2025 13:22 »
@Swen

Bei der Prüfung der amtsangemessenen Alimentation wird ja auch die Lohnentwicklung zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten verglichen.

Wenn nun eine Option auf dem Tisch liegt, bei der man für 41 / 42 Stunden mehr Lohn erhält, wie kann das dann mit Beamten verglichen werden?

In einigen Besoldungskreisen gelten für Beamte ja noch 41 Stunden. Vergleicht man sich dann mit den Bonuszahlungen für bis zu 42 Stunden bei den Angestellten?

Die Frage ist auch inwieweit die freiwillige Erhöhung auf 42 Stunden für Beamte möglich sein wird? Als Bundesbeamter arbeitet man ja sowieso 41 Stunden. Vielleicht dann frewillig auf 44 Stunden :). Würde die Möglchkeit in Anspruch nehmen.

Rollo83

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1146 am: 29.03.2025 13:52 »
@Swen

Bei der Prüfung der amtsangemessenen Alimentation wird ja auch die Lohnentwicklung zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten verglichen.

Wenn nun eine Option auf dem Tisch liegt, bei der man für 41 / 42 Stunden mehr Lohn erhält, wie kann das dann mit Beamten verglichen werden?

In einigen Besoldungskreisen gelten für Beamte ja noch 41 Stunden. Vergleicht man sich dann mit den Bonuszahlungen für bis zu 42 Stunden bei den Angestellten?

Die Frage ist auch inwieweit die freiwillige Erhöhung auf 42 Stunden für Beamte möglich sein wird? Als Bundesbeamter arbeitet man ja sowieso 41 Stunden. Vielleicht dann frewillig auf 44 Stunden :). Würde die Möglchkeit in Anspruch nehmen.

Wird dir bestimmt ermöglicht aber natürlich gibts da nicht mehr Geld für das sollte klar sein und und Überstuden auch nicht. Die 3h zusätzlich nimmt dein Dienstherr aber gerne kostenlos, so sind wir ja auch auf 41h gekommen.

SwenTanortsch

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« Antwort #1147 am: 29.03.2025 14:15 »
@Swen

Bei der Prüfung der amtsangemessenen Alimentation wird ja auch die Lohnentwicklung zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten verglichen.

Wenn nun eine Option auf dem Tisch liegt, bei der man für 41 / 42 Stunden mehr Lohn erhält, wie kann das dann mit Beamten verglichen werden?

In einigen Besoldungskreisen gelten für Beamte ja noch 41 Stunden. Vergleicht man sich dann mit den Bonuszahlungen für bis zu 42 Stunden bei den Angestellten?

Da der Beamte ja als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums verfassungsrechtlich verpflichtet ist, dem Dienstherrn unter Einsatz seiner ganzen Persönlichkeit diesem – grundsätzlich auf Lebenszeit – seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, und die Besoldung nun wiederum kein Entgelt für bestimmte Dienstleistungen des Beamten darstellt, sondern vielmehr ein "Korrelat" des Dienstherrn für die mit der Berufung in das Beamtenverhältnis verbundene Pflicht des Beamten ist, entsprechend so zu handeln wie gerade genannt, spielt die regelmäßige Arbeitszeit - anders als die über die regelmäßig gesetzlich geregelte Arbeitszeit hinausgehende Mehrarbeit - für die Höhe der Alimentation keine Rolle, Internet. Entscheidend ist nur, dass die regelmäßige Arbeitszeit gesetzlich geregelt und dabei sachlich gerechtfertig ist, da nur eine sachlich zu rechtfertigende Regelung gesetzlich geregelt werden kann. In all diesen Fällen gilt bekanntlich Art. 33 Abs. 5 GG: Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.

Ergo: Ob nun die regelmäßige Arbeitszeit eines Beamten bspw. 39, 40, 41 oder 42 Stunden sein soll, ist eine Sache der sachlichen Rechtfertigung, spielt aber, sofern es eben einen sachlichen Grund gibt (und der ist immer dann gegeben, wenn er sich im Rahmen der Verfassung darstellen lässt), für die Höhe der amtsangemessenen Alimentation keine Rolle. Entsprechend hat es Rollo gerade korrekt auf den Punkt gebracht.

Was aber für die amtsangemessene Alimentation eine Rolle spielt, ist die Höhe der Besoldung. Da kann man also sicherlich auch die Realbesoldung in den Blick nehmen, worauf vorhin Alexander berechtigt hingewiesen hat. Im Parallelforum der Länder ist ja unlängst auf einen alsbald in Erfurt stattfindenden Vortrag hingewiesen worden. Wenn ich richtig informiert bin, dürfte er zu einem nicht geringen Teil gerade auch mit Blick auf Besoldungshöhen im Bund für Bundesbeamte von Interesse sein, da dort Sachverhalte betrachtet werden dürften (vermute ich), die anhand der Bundesbesoldung einen recht neuen Blick auf unser Thema erlauben dürften - dazu wird Anfang des nächsten Jahres, wenn ich weiterhin nicht falsch informiert bin, ein umfangreicherer Beitrag in der ZBR erscheinen. Ich glaube, sowohl das eine als auch das andere könnten diesbezüglich ganz interessant werden.

Und zugleich geht es mir genauso wie Dir, Stolle - ich gönne jedem Beamten, egal, ob in den höheren oder unteren Besoldungsgruppen jeden Euro mehr in der Geldbörse. Aber wie Du ja zurecht ausführst, geht es in unserem Thema nicht darum, was wir anderen gönnen oder nicht gönnen, da das keine Frage der Verfassung, sondern Teil unseres moralischen Wertekanons ist. Nachdem seit 2020 die Dienstherrn den Blick in wiederkehrend verfassungsrechtlich fragwürdiger Weise vor allem auf das Mindestabstandsgebot gerichtet haben, dürfte alsbald wieder das geschehen, was auch zu erwarten ist: Der Blick wird sich auch wieder auf die höheren Besoldungsgruppen richten. Der mit ausrichtende VHDT ist ja der Verband der Verwaltungsbeamten des Höheren Dienstes in Thüringen und wird sicherlich Vortragende gerne sehen, die sich mit der Besoldung und Alimentation ihrer Verbandmitgliedern beschäftigen und damit nach Möglichkeit auch Neues präsentieren. Eventuell weisen Titel und Untertitel bereits auf Teile des Inhalts hin.

Und da wird es alsbald einiges durchaus Überraschendes zu betrachten geben, denke ich.

InternetistNeuland

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1148 am: 29.03.2025 20:50 »
@Swen

Bei der Prüfung der amtsangemessenen Alimentation wird ja auch die Lohnentwicklung zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten verglichen.

Wenn nun eine Option auf dem Tisch liegt, bei der man für 41 / 42 Stunden mehr Lohn erhält, wie kann das dann mit Beamten verglichen werden?

In einigen Besoldungskreisen gelten für Beamte ja noch 41 Stunden. Vergleicht man sich dann mit den Bonuszahlungen für bis zu 42 Stunden bei den Angestellten?

Da der Beamte ja als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums verfassungsrechtlich verpflichtet ist, dem Dienstherrn unter Einsatz seiner ganzen Persönlichkeit diesem – grundsätzlich auf Lebenszeit – seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, und die Besoldung nun wiederum kein Entgelt für bestimmte Dienstleistungen des Beamten darstellt, sondern vielmehr ein "Korrelat" des Dienstherrn für die mit der Berufung in das Beamtenverhältnis verbundene Pflicht des Beamten ist, entsprechend so zu handeln wie gerade genannt, spielt die regelmäßige Arbeitszeit - anders als die über die regelmäßig gesetzlich geregelte Arbeitszeit hinausgehende Mehrarbeit - für die Höhe der Alimentation keine Rolle, Internet. Entscheidend ist nur, dass die regelmäßige Arbeitszeit gesetzlich geregelt und dabei sachlich gerechtfertig ist, da nur eine sachlich zu rechtfertigende Regelung gesetzlich geregelt werden kann. In all diesen Fällen gilt bekanntlich Art. 33 Abs. 5 GG: Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.

Ergo: Ob nun die regelmäßige Arbeitszeit eines Beamten bspw. 39, 40, 41 oder 42 Stunden sein soll, ist eine Sache der sachlichen Rechtfertigung, spielt aber, sofern es eben einen sachlichen Grund gibt (und der ist immer dann gegeben, wenn er sich im Rahmen der Verfassung darstellen lässt), für die Höhe der amtsangemessenen Alimentation keine Rolle. Entsprechend hat es Rollo gerade korrekt auf den Punkt gebracht.

Was aber für die amtsangemessene Alimentation eine Rolle spielt, ist die Höhe der Besoldung. Da kann man also sicherlich auch die Realbesoldung in den Blick nehmen, worauf vorhin Alexander berechtigt hingewiesen hat. Im Parallelforum der Länder ist ja unlängst auf einen alsbald in Erfurt stattfindenden Vortrag hingewiesen worden. Wenn ich richtig informiert bin, dürfte er zu einem nicht geringen Teil gerade auch mit Blick auf Besoldungshöhen im Bund für Bundesbeamte von Interesse sein, da dort Sachverhalte betrachtet werden dürften (vermute ich), die anhand der Bundesbesoldung einen recht neuen Blick auf unser Thema erlauben dürften - dazu wird Anfang des nächsten Jahres, wenn ich weiterhin nicht falsch informiert bin, ein umfangreicherer Beitrag in der ZBR erscheinen. Ich glaube, sowohl das eine als auch das andere könnten diesbezüglich ganz interessant werden.

Und zugleich geht es mir genauso wie Dir, Stolle - ich gönne jedem Beamten, egal, ob in den höheren oder unteren Besoldungsgruppen jeden Euro mehr in der Geldbörse. Aber wie Du ja zurecht ausführst, geht es in unserem Thema nicht darum, was wir anderen gönnen oder nicht gönnen, da das keine Frage der Verfassung, sondern Teil unseres moralischen Wertekanons ist. Nachdem seit 2020 die Dienstherrn den Blick in wiederkehrend verfassungsrechtlich fragwürdiger Weise vor allem auf das Mindestabstandsgebot gerichtet haben, dürfte alsbald wieder das geschehen, was auch zu erwarten ist: Der Blick wird sich auch wieder auf die höheren Besoldungsgruppen richten. Der mit ausrichtende VHDT ist ja der Verband der Verwaltungsbeamten des Höheren Dienstes in Thüringen und wird sicherlich Vortragende gerne sehen, die sich mit der Besoldung und Alimentation ihrer Verbandmitgliedern beschäftigen und damit nach Möglichkeit auch Neues präsentieren. Eventuell weisen Titel und Untertitel bereits auf Teile des Inhalts hin.

Und da wird es alsbald einiges durchaus Überraschendes zu betrachten geben, denke ich.

Danke für deine Ausführungen.

Müssten nicht zumindest für die Berechnung des Mindestlohns die zu leistenden Stunden relevant sein? Soweit ich weiß müssen Grundgehalt + Zulagen / geleistete Stunden im Monat über Mindestlohnniveau liegen. Da ist der Monat Juli mit 23 Arbeitstagen relevant.

Bleibt abzuwarten was bei den Koalitionsverhandlungen für 2026 an Mindestlohn heraus kommt.

SwenTanortsch

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1149 am: 29.03.2025 23:01 »
Der Mindestlohn spielt für die indizielle Betrachtung der amtsangemessenen Alimentation keine Rolle. Vielmehr wird im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle die prozentuale Anhebung der Bruttobesoldung in den ersten drei Parametern der ersten Prüfungsstufe im 15-jährigen Betrachtungszeitraum mit der entsprechenden Entwicklung der Tariflöhne im öffentlichen Dienst, der bundesdeutschen Nominallöhne und der Verbraucherpreise verglichen. Als ein Teil des sogenannten systeminternen Besoldungsvergleichs wird im vierten Parameter bislang die gewährte Nettoalimentation des Musterbeamten der Mindestalimentation gegenübergestellt, die 15 % oberhalb des realitätsgerecht ermittelten Grundsicherungsniveaus einer vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft liegt. Die mögliche Indizwirkung ist hier bislang aber noch nicht vollständig vom Senat betrachtet worden, da er in seiner letzten Entscheidung offensichtlich einen indiziellen Vergleichsparameter der "Mindestbesoldung" in seine Rechtsprechung eingeführt hat, ohne die Modalitäten seiner Bemessung jedoch bislang hinreichend konkretisiert zu haben. Es dürfte nicht unwahrscheinlich sein, dass eine entsprechende Methodik in den angekündigten Entscheidungen erstellt und zur Anwendung gebracht werden wird.

Da die Beamtenalimentation keinen Stundenlohn innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit als Folge dessen, was ich vorhin geschrieben habe, kennt, kann der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der einen Bruttostundenlohn festlegt, keine Rolle spielen. Das ist eine der Besonderheiten des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses, in dem Beamte stehen und das nicht ohne Weiteres mit einem privatwirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnis verglichen werden kann.

Alexander79

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1150 am: 30.03.2025 06:36 »
Da die Beamtenalimentation keinen Stundenlohn innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit als Folge dessen, was ich vorhin geschrieben habe, kennt, kann der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der einen Bruttostundenlohn festlegt, keine Rolle spielen.
Das regelt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ganz einfach.
Man nehme seinen Grundgehalt und teile es durch die Anzahl der Stunden=Stundenlohn.

Aber wie du sagst, spielt das Mindestlohn für uns erstmal keine Wirkung, der Gesetzgeber kann aber sehr wohl in Erklärungsnot kommen, wenn er seine eigenen Beamten, nach seiner eigenen Berechnung des Stundenlohns plötzlich unterhalb des Mindestlohns alimentiert.

SwenTanortsch

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1151 am: 30.03.2025 07:55 »
Da die Beamtenalimentation keinen Stundenlohn innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit als Folge dessen, was ich vorhin geschrieben habe, kennt, kann der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der einen Bruttostundenlohn festlegt, keine Rolle spielen.
Das regelt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ganz einfach.
Man nehme seinen Grundgehalt und teile es durch die Anzahl der Stunden=Stundenlohn.

Aber wie du sagst, spielt das Mindestlohn für uns erstmal keine Wirkung, der Gesetzgeber kann aber sehr wohl in Erklärungsnot kommen, wenn er seine eigenen Beamten, nach seiner eigenen Berechnung des Stundenlohns plötzlich unterhalb des Mindestlohns alimentiert.

Das würde ich auch so sehen, Alexander, wenn der Gesetzgeber bzw. die Gesetzgeber insgesamt sich in irgendeiner Weise in einer Not sehen würde(n). Das ist aber bislang nirgends wirklich der Fall. Nicht umsonst hat keiner der Besoldungsgesetzgeber irgendein Problem damit, dass in allen Rechtskreisen eine nicht unerhebliche Zahl der Beamten offensichtlich unterhalb der Mindestalimentation bzw. in einer ebenfalls nicht unerheblichen Zahl in der überwiegenden Anzahl der Rechtskreise offensichtlich noch unterhalb des Grundsicherungsniveaus alimentiert werden, soll heißen: Es gibt ein präzise vom Bundesverfassungsgericht ausgearbeitetes "Pflichtenheft" zur Kontrolle der amtsangemessenen Alimentation, das zu erfüllen die Besoldungsgesetzgeber gebunden sind, so wie sie sich ebenfalls an die rechtskräftige Entscheidung der Dritten Gewalt gebunden sehen. In (Erklärungs-)Not würden sie nach den bisherigen Erfahrungen der letzten fünf bis zehn Jahre nur geraten, wenn man sie über die Rechtsprechung und juristische Fachöffentlichkeit hinaus zur Erklärung zwingen würde, also durch die Macht der vierten Gewalt.

Darüber hinaus würden sie, wenn man sie auf die Rechtslage des Mindestlohn festnageln wollte, das, was ich gestern als im Rahmen des Dienstrechts geltend geschrieben habe, nutzen, um sachlich berechtigt darauf hinzuweisen, dass der Mindestlohn im Rahmen der Besonderheiten des Dienstrechts keine Rolle spiele, dass aber der Beamte ja eine unkündbare Beschäftigung und - nun endete die Sachlichkeit - viele, viele andere Vorteile und Privilegien genießen würde, weshalb er - auch selbst dann, wenn seine Besoldung den im Rahmen des Dienstrechts unerheblichen Mindestlohn unterschreiten würde - geradezu fürstlich alimentiert werden würde, um so an das allenthalben in nicht geringen Teilen der Gesellschaft und Medien vorhandene Ressentiment des mit Privilegien überschütteten Beamten anzuknüpfen. Die Not haben bislang weiterhin vor allem nicht geringe Teile der Beamten - wenn wir von Not sprechen und sie im wahrsten Sinne des Begriffs begreifen, vor allem Beamte mit Kindern in unteren Besoldungsgruppen -, nicht aber die Besoldungsgesetzgeber.

Wir dürfen davon ausgehen, dass kluge Köpfe im Bundesverfassungsgericht - nämlich neben den Berichterstattern ebenfalls deren Wissenschaftliche Mitarbeiter - an einer Rechtsprechung arbeiten, die die Besoldungsgesetzgeber zwar nicht in Not geraten, jedoch die Notwendigkeit einer sachgerechten Alimentation einsehen lassen soll, da davon auszugehen ist, dass nur dann eine Rückkehr zu eine amtsangemessenen Alimentation geschehen wird - dabei dürfte in Rechnung zu stellen sein, dass diese verfassungsrechtliche Notwendigkeit, also dem Beamtentum entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren, sehr teuer werden wird und sich der Zweite Senat nicht auf das verlassen kann, was ich als notwendige Bedingung für eine Rückkehr zu einer amtsangemessenen Alimentation ansehe: nämlich dass die Medien jene Rechtsprechung hinreichend durchdringen und goutieren würden.

So verstanden sieht sich der Zweite Senat offensichtlich zunehmend in Erklärungsnot, wie die Entscheidung vom Dezember 2023 gezeigt hat, und dürfte es augenscheinlich für ihn nun nicht zuletzt darum gehen - das würde allerdings vonseiten des Bundesverfassungsgericht so niemand öffentlich formulieren (jedenfalls keiner der aktiven BvR) -, nun den Spieß umzudrehen, also die Besoldungsgesetzgeber in Erklärungsnot zu bringen. Da aber "Erklärungsnot" - anders als die Pflicht zur sachgerechten Begründung - keine Rechtskategorie ist, ist das kein ganz einfaches Unterfangen. Um es auf den Punkt zu bringen: Der Senat kann letztlich nur mit den Mitteln des Rechts darauf hinarbeiten, dass die Besoldungsgesetzgeber dieses wieder respektieren; jene Besoldungsgesetzgeber zeigen aber offensichtlich konzertiert, dass sie daran kein Interesse haben. Das wird der Hauptgrund dafür sein, dass wir seit 2022 keine weitere der seitdem angekündigten Entscheidungen vorfinden: Denn die Aufgabe ist schwierig und muss im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vom Senat vollzogen werden. Andere Erklärungsversuche sind - insbesondere wenn sie spezifisch sind und ähnlich wie das besoldungsrechtliche Reden großer Teile der Politik ebenfalls an Ressentiments anknüpfen, also den handelsüblichen Populismus bedienen - zwar attraktiv, haben aber in der Regel weitgehend bis ausschließlich keinen sachlichen Grund.

Die in diesem Beitrag angerissenen Schwierigkeiten für die Rechtsprechung kann man allerdings nur je klarer ermessen, je tiefgehender man sich in der sachlichen Materie auskennt. Das wird hier nicht jeder unterschreiben (wollen). Aber genauso ist es, sage ich als jemand, der sich ganz vernünftig (das hoffe ich zumindest) im Thema auskennt und deshalb im Rahmen seiner eigenen kleinen Welt zumeist Vernunft walten lassen will.

unterdemschwert

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1152 am: 30.03.2025 09:33 »
@Swen

Bei der Prüfung der amtsangemessenen Alimentation wird ja auch die Lohnentwicklung zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten verglichen.

Wenn nun eine Option auf dem Tisch liegt, bei der man für 41 / 42 Stunden mehr Lohn erhält, wie kann das dann mit Beamten verglichen werden?

In einigen Besoldungskreisen gelten für Beamte ja noch 41 Stunden. Vergleicht man sich dann mit den Bonuszahlungen für bis zu 42 Stunden bei den Angestellten?

Die Frage ist auch inwieweit die freiwillige Erhöhung auf 42 Stunden für Beamte möglich sein wird? Als Bundesbeamter arbeitet man ja sowieso 41 Stunden. Vielleicht dann frewillig auf 44 Stunden :). Würde die Möglchkeit in Anspruch nehmen.


Man darf gespannt sein wie sich der Dienstherr hier positioniert. Die Bundesbeamten dürfen ja seit 2006 durch die einseitige „vorübergehende“ Arbeitszeiterhöhung mehr arbeiten, was wir natürlich auch alle machen :) . Bei den Angestellten wurde es hingegen nicht so angewendet, die können nun zukünftig auf 42h erhöhen und bekommen mehr Geld, na das ist doch was feines und man hat dem doofen Beamten mal wieder gezeigt was man von ihm hält.

Einzig richtige Lösung wäre zum 01.04. die vorübergehende Erhöhung zurückzunehmen und wer möchte darf gegen Bezahlung auf bis zu 42h erhöhen. Kommt dies nicht, ja dann weiter mit vollem Kräfteeinsatz den Dienst leisten :) !

Vielleicht bekommen die Bundesbeamten aber auch eine Nachzahlung seit 2006? Habt ihr euch das mal ausgerechnet, wie viel ihr quasi für lau mehr arbeitet?

unterdemschwert

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1153 am: 30.03.2025 09:56 »
Ist natürlich korrekt, aber da es hier um die Zeit zur Pension geht sollte jeder mindestens mal ein Jahr vorher angefangen haben zu sparen/investieren deswegen bin ich auf die Haltefrist nicht eingegangen.
Da wie du selbst schreibst noch etwas Zeit zur Pension ist, würde ich mich mal nicht auf das Jahr (Haltefrist) verlassen.
Aus diesem einem Jahr sind ruck zehn Jahren, wie bei Grundstücken oder die Frist fällt für alles komplett, dafür brauchts eine simple Gesetzesänderung und du versteuerst deinen Gewinn, egal wie lange du deine Aktien/Bitcoins hälst.

In meinen Augen sind alle Ergebnisse miserabel die nicht den Zweck bzw den Erfolg haben unsere Gehälter mittelfristig an den Reallohn von 2019/20 zu erhöhen. Und dann würden wir noch nicht mal von einer wirklichen Verbesserung reden.
Das wird mMn sogar zu einer ziemlich hohen Sicherheit so in den nächsten Jahren kommen das auch Kryptowährungen versteuert werden muss und dann wahrscheinlich mit der Einkommensteuer.
Ist aber kein Problem, da ich den 4 Jahres Zyklus Trade und sowieso nicht einfach stumpf durch halte und zudem werde ich zu 1.000% Deutschland verpassen sobald ich in Pension bin. Wahrscheinlich werden aber auch die schon gehaltenen Kryptowährungen nicht unter diese Regelubg fallen sondern unter die Regelung die zum Kaufzeitpunkt gültig war. Rückwirkend scheint es nämlich ziemlich kompliziert zu sein eine Steuer zu erheben aber ich bin natürlich kein Steuerberater. Alles in allem ist es mir aber tatsächlich Latte da ich im dritten Zyklus bin und dementsprechend früh dabei war und wenn mir alles zu bunt wird bin ich halt schon vorher weg.

Sofern die 83 dein Jahrgang ist befinden wir uns vom Alter in einer ähnlichen Position, wobei wir noch die Möglichkeit hatten bis ca. 2014 günstig Immos zu shoppen, wer hier ein cleveres Händchen hatte, hat nicht die Probleme wie die Berufsanfänger jetzt. Aber auch damals gab es die, die z.B. die 43a oder 23m für Autos etc. rausgeblasen haben…

 Anhand der aktuellen Pläne zeichnet sich doch klar ab, in welche Richtung es hier im Land gehen soll: Der Mittelstand (bis ca. B3/R3 Besoldung) soll nicht wie bisher kleine Vermögen aufbauen können. Wer frühzeitig mit Aktien/Fonds/ETF/Immos angefangen hat, ggf. noch (leider) geerbt hat und nunmehr über ein entsprechendes zweites Standbein verfügt, wird es definitiv schwerer haben…

Viel wichtiger aber ist: Die eigene Gesundheit und die der Lieben sowie der seit 80 Jahren währende Frieden im Land. Wenn eines von beiden nicht mehr gegeben ist, bringt selbst das beste Investment nichts mehr. Ziel ist also, so gut es geht die Gesundheit zu erhalten und darauf zu vertrauen, dass die Politik es gebacken bekommt, erneut 80 Jahre ohne Kampfhandlungen im Land zu erreichen, denn das möchtet ihr nicht.
« Last Edit: 30.03.2025 10:04 von unterdemschwert »

Rollo83

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1154 am: 30.03.2025 10:10 »
Ist natürlich korrekt, aber da es hier um die Zeit zur Pension geht sollte jeder mindestens mal ein Jahr vorher angefangen haben zu sparen/investieren deswegen bin ich auf die Haltefrist nicht eingegangen.
Da wie du selbst schreibst noch etwas Zeit zur Pension ist, würde ich mich mal nicht auf das Jahr (Haltefrist) verlassen.
Aus diesem einem Jahr sind ruck zehn Jahren, wie bei Grundstücken oder die Frist fällt für alles komplett, dafür brauchts eine simple Gesetzesänderung und du versteuerst deinen Gewinn, egal wie lange du deine Aktien/Bitcoins hälst.

In meinen Augen sind alle Ergebnisse miserabel die nicht den Zweck bzw den Erfolg haben unsere Gehälter mittelfristig an den Reallohn von 2019/20 zu erhöhen. Und dann würden wir noch nicht mal von einer wirklichen Verbesserung reden.
Das wird mMn sogar zu einer ziemlich hohen Sicherheit so in den nächsten Jahren kommen das auch Kryptowährungen versteuert werden muss und dann wahrscheinlich mit der Einkommensteuer.
Ist aber kein Problem, da ich den 4 Jahres Zyklus Trade und sowieso nicht einfach stumpf durch halte und zudem werde ich zu 1.000% Deutschland verpassen sobald ich in Pension bin. Wahrscheinlich werden aber auch die schon gehaltenen Kryptowährungen nicht unter diese Regelubg fallen sondern unter die Regelung die zum Kaufzeitpunkt gültig war. Rückwirkend scheint es nämlich ziemlich kompliziert zu sein eine Steuer zu erheben aber ich bin natürlich kein Steuerberater. Alles in allem ist es mir aber tatsächlich Latte da ich im dritten Zyklus bin und dementsprechend früh dabei war und wenn mir alles zu bunt wird bin ich halt schon vorher weg.

Sofern die 83 dein Jahrgang ist befinden wir uns vom Alter in einer ähnlichen Position, wobei wir noch die Möglichkeit hatten bis ca. 2014 günstig Immos zu shoppen, wer hier ein cleveres Händchen hatte, hat nicht die Probleme wie die Berufsanfänger jetzt. Aber auch damals gab es die, die die 43a oder 23m für Autos etc. rausgeblasen haben…

 Anhand der aktuellen Pläne zeichnet sich doch klar ab, in welche Richtung es hier im Land gehen soll: Der Mittelstand (bis ca. B3/R3 Besoldung) soll nicht wie bisher kleine Vermögen aufbauen können. Wer frühzeitig mit Aktien/Fonds/ETF/Immos angefangen hat, ggf. noch (leider) geerbt hat und nunmehr über ein entsprechendes zweites Standbein verfügt, wird es definitiv schwerer haben…

Viel wichtiger aber ist: Die eigene Gesundheit und die der Lieben sowie der seit 80 Jahren währende Frieden im Land. Wenn eines von beiden nicht mehr gegeben ist, bringt selbst das beste Investment nichts mehr. Ziel ist also, so gut es geht die Gesundheit zu erhalten und darauf zu vertrauen, dass die Politik es gebacken bekommt, erneut 80 Jahre ohne Kampfhandlungen im Land zu erreichen, denn das möchtet ihr nicht.
Genau, ich bin BJ 83 habe also noch ca 14 Jahre bis zur Pension.
Gebaut habe ich tatsächlich in 2015. Damals kam mir das Bauvorhaben schon extrem teuer vor aber im Vergleich zu heute war es quasi spottbillig.
Als Bürger in Uniform bin ich von Kampfhandlungen noch etwas direkter betroffen als die zivilen Beamten hier im Forum und habe dazu meine eigene Meinung die ich jetzt hier aber nicht breit treten möchte.
Klar ist, ich wünsche mir natürlich auch das wir weiter in Frieden leben können aber wir sind hier leider nicht bei Wünsch dir was.
Damit jetzt aber genug für offtopic.

Vielleicht gibt es in der neuen Woche neue Infos zu dem Tarifangebot. Eine Annahme ist für mich sehr wahrscheinlich. Eine Übertragung auf die Beamten wäre wünschenswert aber da sind wir wieder bei Wünsch dir was.