Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
Maximus:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 30.03.2025 07:55 ---So verstanden sieht sich der Zweite Senat offensichtlich zunehmend in Erklärungsnot, wie die Entscheidung vom Dezember 2023 gezeigt hat, und dürfte es augenscheinlich für ihn nun nicht zuletzt darum gehen - das würde allerdings vonseiten des Bundesverfassungsgericht so niemand öffentlich formulieren (jedenfalls keiner der aktiven BvR) -, nun den Spieß umzudrehen, also die Besoldungsgesetzgeber in Erklärungsnot zu bringen. Da aber "Erklärungsnot" - anders als die Pflicht zur sachgerechten Begründung - keine Rechtskategorie ist, ist das kein ganz einfaches Unterfangen. Um es auf den Punkt zu bringen: Der Senat kann letztlich nur mit den Mitteln des Rechts darauf hinarbeiten, dass die Besoldungsgesetzgeber dieses wieder respektieren; jene Besoldungsgesetzgeber zeigen aber offensichtlich konzertiert, dass sie daran kein Interesse haben. Das wird der Hauptgrund dafür sein, dass wir seit 2022 keine weitere der seitdem angekündigten Entscheidungen vorfinden: Denn die Aufgabe ist schwierig und muss im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vom Senat vollzogen werden. Andere Erklärungsversuche sind - insbesondere wenn sie spezifisch sind und ähnlich wie das besoldungsrechtliche Reden großer Teile der Politik ebenfalls an Ressentiments anknüpfen, also den handelsüblichen Populismus bedienen - zwar attraktiv, haben aber in der Regel weitgehend bis ausschließlich keinen sachlichen Grund.
Die in diesem Beitrag angerissenen Schwierigkeiten für die Rechtsprechung kann man allerdings nur je klarer ermessen, je tiefgehender man sich in der sachlichen Materie auskennt. Das wird hier nicht jeder unterschreiben (wollen). Aber genauso ist es, sage ich als jemand, der sich ganz vernünftig (das hoffe ich zumindest) im Thema auskennt und deshalb im Rahmen seiner eigenen kleinen Welt zumeist Vernunft walten lassen will.
--- End quote ---
Hallo Sven, vielen Dank für deine Ausführungen. Im Sommer 2024 hattest du noch die Hoffnung, dass es bis 03/2025 eine Entscheidung aus Karlsruhe geben wird. Das erste Quartal ist nun vorbei.
Was sagt dir deine Glaskugel jetzt? Können wir noch mit einer Entscheidung im zweiten oder dritten Quartel rechnen?
Im Übrigen bewundere ich deine "Nachsicht" mit dem BVerfG. Die kann man wirklich nur haben, wenn man sich in der Materie wirklich tief auskennt. Ich tue das leider nicht.
Ich kann nur sagen, seit der Entscheidung Ende 23 ist wieder mehr als ein Jahr vergangen. Für mich ist das alles nur noch zum ...
SwenTanortsch:
Im Sommer 2024 hatte ich vom zweiten oder dritten Quartal 2025 gesprochen, Maximus, nicht vom März 2025. Ich halte das weiterhin für möglich und auch weitgehend für nicht unwahrscheinlich, wobei in Rechnung gestellt werden muss, dass nach meinem Kenntnisstand weiterthin Stellungnahmen in den angekündigten Verfahren beim Bundesverfassungsgericht eingehen, die dort ggf. zu betrachten sind, was bekanntlich Zeit kostet. Eventuell auch mehr Zeit, als Dir und mir und vielen anderen lieb ist.
Ich weiß (oder kann mir vorstellen), dass das, was ich regelmäßig hier als meine Sicht auf die Dinge darlege, wie Nachsicht mit dem Zweiten Senat wirkt. Das ist es aber nicht. Ich versetze mich mit meinem Wissen in die Lage der Berichterstatter oder deren Wissenschaftlichen Mitarbeiter bzw. des Zweiten Senats und denke für mich darüber nach, wie ich an deren Stelle handeln würde. Einen kleinen Ausschnitt dieses Prozesses betrachte ich hier im Forum.
Wie ich ja wiederkehrend hier hervorhebe, spielt Zeit in auf Äonen gebauten Verfassungsorganen wie dem Bundesverfassungsgericht eine völlig andere Rolle als für uns endliche Wesen. Wenn man sich wiederkehrend mit der Besoldungsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit den 1950er Jahre beschäftigt, liegt es auf der Hand, dass es in Anbetracht des missachtenden und offensichtlich konzertierten Handelns der Besoldungsgesetzgebers auf jedes Wort der angekündigten Entscheidungen ankommt, und zwar insbesondere, da nun Entscheidungen in "Pilotverfahren" anstehen. Diese Entscheidungen müssen also so präzise und dabei so offen formuliert sein, dass auch die Richter am Bundesverfasungsgericht in ihrer Besoldungsrechtsprechung des Jahres 2065 nicht in Widerspruch zu dem geraten können, was heute in den anstehenden Entscheidungsbegründungen formuliert werden wird - und da die acht Richter des Zweiten Senats sich weiterhin verfassungsrechtlich gezwungen sehen, den weiten Entscheidungsspielraum, über den der Besoldungsgesetzgeber auch im Jahre 2065 verfügen muss, nicht über die Maßen einschränken zu dürfen, da die Parlamentarier des Jahres 2065 keinerlei Verantwortung für das missachtende Verhalten der besoldungsrechtlich handelnden Parlamentarier der Jahre 2021 bis 2025 haben, ist das eine durchaus komplexe Angelegenheit, mit der man sich in Karlsruhe seit geraumer Zeit beschäftigt - wie das generell in der Verfassungsrechtsprechung der Fall ist.
Ich bin froh, dass ich hier und anderen Stellen das sagen und schreiben darf und kann, was ich schreiben und sagen kann und darf - dafür übernehme ich die volle Verantwortung, weshalb ich nur umso froher bin, dass meine Verantwortung nicht weiter reicht. Ich habe gehörigen Respekt vor der Aufgabe, die sich dem Bundesverfassungsgericht stellt und deren Problemstruktur weitgehend nicht in seiner Verantwortung liegt, was dazu führt, dass ich respektiere, dass das Zeit kostet. Dass der Mensch, der ich bin, ebenfalls lieber vorgestern als gestern eine Entscheidung gehabt hätte, steht da auf einem anderen Blatt. Rollo hat das aber vorhin schön formuliert: Wir sind hier nicht bei Wünsch Dir was. Ein Verfassungsorgan ist ein Verfassungsorgan und tickt folglich ganz anders als jeder der acht Richter in seinem oder Du und ich in unserem Privatleben. Das muss man in Rechnung stellen, wenn man mit ihm in Kontakt tritt oder sich anschaut, was es tut.
Ergo: Ich habe keine Glaskugel, ich sammle nur Argumente und deute Indizien. Mir sind dabei vor kurzer Zeit Indizien bekannt geworden, die mich einige Zeit gekostet haben, um mit ihnen bekannt zu werden (sie haben sich mir nicht vorgestellt und also an der Haustür geklingelt) - und wie das mit Menschen und Indizien immer der Fall ist, man braucht eine gehörige Zeit, um sie echt kennenzulernen und sich dann zu wundern, was sie tun und was man selbst tut und was das so alles mit einem und mit ihnen macht. Ich weiß, dass das bei einem Verfassungsorgan zum Glück ganz anders ist, befürchte aber (oder weniger negativ formuliert: vermute wohl), dass das bei jedem einzelnen BvR auch kaum anders sein wird. Meine Glaskugel ist also meine Birne, und wie gut die funktioniert, kann ich nicht beruteilen. In heimlichen oder unheimlichen Moment vermute ich, dass auch mein Kopf nur ein zwitscherndes Vogelnest ist.
Maximus:
Es ist immer wieder ein Vergnügen deine Texte zu lesen!
Ob Glaskugel oder zwitscherndes Vogelnest...ich finde deine Einschätzungen/Prognosen immer wieder erhellend.
SwenTanortsch:
Danke für Deine Worte, Maximus, über die ich mich freue!
Ozymandias:
Nach den Pilotverfahren fehlen aber immer noch die zur Versorgung und ggf. zum Partnereinkommen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version