Juristisch sicher möglich, aber:
Das BVerfG ist kein Reparaturbetrieb für politische Bequemlichkeit.
Wenn das Parlament ein Gesetz beschließt, von dem es von dem es selbst annimmt, dass es "verfassungsrechtlich wackelt", dann ist das ja ein klarer Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG (Bindung an Recht und Gesetz).
Und wer das dann später vor dem BVerfG zu verantworten hat, sollte auch erklären, warum Beamte über Jahre bewusst unteralimentiert wurden.
Mal davon abgesehen, dass die Hürden für ein Normenkontrollverfahren nicht so gering sind. Kommt ja nicht ohne Grund nur sehr selten vor.