Autor Thema: Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst  (Read 570094 times)

PolareuD

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1410 am: 25.06.2025 11:59 »
Rein theoretisch wäre es auch denkbar, dass der Bundestag ein, wie auch immer geartetes, BBVAngG verabschiedet und anschließend, um die Vereinbarkeit mit dem GG zu überprüfen, eine abstrakte Normenkontrolle beim BVerfG durchführen lässt. Das ganze könnte ebenfalls zu langjährigen Verzögerungen führen.

HumanMechanic

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1411 am: 25.06.2025 12:17 »
Juristisch sicher möglich, aber:
Das BVerfG ist kein Reparaturbetrieb für politische Bequemlichkeit.
Wenn das Parlament ein Gesetz beschließt, von dem es von dem es selbst annimmt, dass es "verfassungsrechtlich wackelt", dann ist das ja ein klarer Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG (Bindung an Recht und Gesetz).

Und wer das dann später vor dem BVerfG zu verantworten hat, sollte auch erklären, warum Beamte über Jahre bewusst unteralimentiert wurden.

Mal davon abgesehen, dass die Hürden für ein Normenkontrollverfahren nicht so gering sind. Kommt ja nicht ohne Grund nur sehr selten vor.

Bastel

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1412 am: 25.06.2025 12:36 »

Und wer das dann später vor dem BVerfG zu verantworten hat, sollte auch erklären, warum Beamte über Jahre bewusst unteralimentiert wurden.

Das interessiert ehrlich gesagt doch keine Sau. Es wurde Geld gespart und gut ist.

Bundi

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1413 am: 25.06.2025 13:25 »
Danke BalBund für die Info.

HochlebederVorgang

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1414 am: 25.06.2025 13:26 »
Juristisch sicher möglich, aber:
Das BVerfG ist kein Reparaturbetrieb für politische Bequemlichkeit.
Wenn das Parlament ein Gesetz beschließt, von dem es von dem es selbst annimmt, dass es "verfassungsrechtlich wackelt", dann ist das ja ein klarer Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG (Bindung an Recht und Gesetz).

Und wer das dann später vor dem BVerfG zu verantworten hat, sollte auch erklären, warum Beamte über Jahre bewusst unteralimentiert wurden.

Mal davon abgesehen, dass die Hürden für ein Normenkontrollverfahren nicht so gering sind. Kommt ja nicht ohne Grund nur sehr selten vor.

Und genau das stellt die "Errosion des Rechtsstaats" dar.

Wir sind hier nicht im Kommunalrecht/-politik, wo bewusst sich alles etwas laienhafter darstellt und es aus diesen Gründen eine Rechts- und Fachaufsicht gibt. Da sind juristische Fehler noch eher verzeihbar, aber sie werden notfalls auch einer Klärung zugeführt.

Wir sprechen hier über das zentrale Gesetzgebungsorgan mit einem eigenen wissenschaftlichen Dienst, Ausschüssen, wissenschaftlichen Mitarbeitern bei den Abgeordneten etc. etc..


HochlebederVorgang

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1415 am: 25.06.2025 13:38 »
Es kursiert ein Auftrag, die Übertragung des Tarifergebnisses vorzubereiten und hierbei auch zu prüfen, ob eine gesetzliche Grundlage gefunden werden kann, auf künftig einen Teil des Ergebnisses zur Konsolidierung der Altersversorgung zurückzuhalten.

Zum Rest: Der Annahme, dass das BMI nun einen Entwurf mit Partnereinkommen plant und nach den von Sven skizzierten, zu erwartenden Urteilen nur leicht anpasst ist illusorisch. Kommt das Urteil so wird man eher schauen, wie man zunächst das bayerische Gesetz repariert und daraus Ableitungen für den Bund treffen.

Dieser Auftrag verkennt bereits, dass es sich beim Tarifabschluss und der Erhöhung der Alimentation um zwei nur mittelbar zusammenhängende Sachverhalte handelt. Und zeigt zugleich auf, dass es unabdingbar ist, jährlich Widerspruch gegen die Höhe der Alimentation einzulegen.