Der Bund ist dann aber in der Zwickmühle, da es ab diesem Zeitpunkt keinen Grund mehr gibt, die Verfahren derjenigen, die trotz des Rundschreibens Rechtsbehelfe eingelegt haben, Ruhen zu lassen. Wenn er mit der Auffassung, dass die Alimentation dann verfassungsgemäß sei, das Rundschreiben aufhebt, gäbe es auch keinen Anlass, ab 2021 eingelegte Rechtsbehelfe nicht abschlägig zu bescheiden.
Dies wäre dann nur noch mit der Argumentation möglich, dass man sich der Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung eines Partnereinkommens doch nicht so sicher sei.
Der Peinlichkeit dürfte so oder so schwer zu entfliehen sein.