@BalBund: Vielen Dank für die Klarstellung. Das die AG in der Vergangenheit bereits die Zahlbarmachung veranlasst haben, obwohl die Gesamtredaktion noch nicht abgeschlossen war, ist mir neu. Kann es sein, dass der Bund und die Länder das Verfahren an der Stelle unterschiedlich handhaben?
Aber auch wenn der Bund es in der Vergangenheit so gehandhabt hat, gibt es keinen Rechtsanspruch darauf, dass er es zukünftig weiterhin so handhaben muss. Es ist ihm unbenommen, mit der Zahlbarmachung zu warten, bis es ein endgültiges Ergebnis gibt. Die Gründe, die aus Sicht des Bundes dafür sprechen, habt ihr alle ja schon aufgezählt.
Daher habe ich meinen Beitrag etwas ungeschickt formuliert. Richtig wäre es vermutlich eher so: Der Bund und die Kommunen dürfen bis zum Ergebnis der Redaktionsphase warten, bevor sie anfangen, das Ergebnis für die Tarifbeschäftigten umzusetzen.
By the way: Zu welchem Zeitpunkt gab es denn in der Vergangenheit eine Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten? Nach meinem bisherigen Kenntnisstand hat man mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf immer mindestens so lange gewartet, bis die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen waren.