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An wen richtet man eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

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Angeyja:

--- Zitat von: Schmitti am 09.01.2024 08:52 ---
--- Zitat von: Angeyja am 08.01.2024 10:24 ---Sie kontrolliert einen sogar beim Toilettengang und schreibt Zeiten auf, was aufgeflogen ist und damit auch der PA bekannt ist.
--- End quote ---
Wenn sie dieses Protokollieren richtig begründet und nicht einfach flächendeckend bei allen Mitarbeitern macht, käme sie damit sogar durch. Toilettenbesuch gehört in einem normalen Umfang, krankheitsbedingt auch mal etwas öfter/länger, zur Arbeitszeit dazu. Bestünde aber ein hinreichender Verdacht, dass ein Mitarbeiter die Toilette auffallend häufig aufsucht, und dort dann am Handy daddelt, Zeitung liest, Terminen oder motzenden Chefs/Kollegen aus dem Weg geht..., dann wäre es berechtigt, diesem Verdacht durch Aufzeichnen der "Besuchszeiten" nachzugehen.

--- End quote ---

Es wurden wohl alle notiert. Wann, wie lange, wer. Die Frau braucht ernsthafte Hilfe. Es gibt sehr viele Anzeichen dafür. Leider.

Johann:

--- Zitat von: Schmitti am 09.01.2024 08:52 ---
--- Zitat von: Angeyja am 08.01.2024 10:24 ---Sie kontrolliert einen sogar beim Toilettengang und schreibt Zeiten auf, was aufgeflogen ist und damit auch der PA bekannt ist.
--- End quote ---
Wenn sie dieses Protokollieren richtig begründet und nicht einfach flächendeckend bei allen Mitarbeitern macht, käme sie damit sogar durch. Toilettenbesuch gehört in einem normalen Umfang, krankheitsbedingt auch mal etwas öfter/länger, zur Arbeitszeit dazu. Bestünde aber ein hinreichender Verdacht, dass ein Mitarbeiter die Toilette auffallend häufig aufsucht, und dort dann am Handy daddelt, Zeitung liest, Terminen oder motzenden Chefs/Kollegen aus dem Weg geht..., dann wäre es berechtigt, diesem Verdacht durch Aufzeichnen der "Besuchszeiten" nachzugehen.

--- End quote ---

In meiner Behörde sieht der Vorgesetzte nicht mal, ob der Mitarbeiter gerade im Zeiterfassungssystem eingestempelt ist, geschweige denn wann er sich ein oder ausstempelt. Wenn es einen Verdacht auf Arbeitszeitbetrug gibt, darf der Vorgesetzte nur nach Beteiligung des Personalrats mit Darlegung der Gründe die Stempelzeiten einsehen und ein Protokoll über Anwesenheitszeiten machen, um zu prüfen, ob die Stempelzeiten der Realität annähernd entsprechen.

Wenn da ein Vorgesetzter jetzt anfangen würde, flächendeckend die Toilettenbesuchszeiten zu protokollieren, würde der Vorgesetzte initiiert durch unseren PR schneller einen auf den Deckel kriegen und von seiner Rolle wegbefördert werden, als ihm lieb wäre. Dafür braucht es aber zum einen einen fähigen PR, der die entsprechende Kultur innerhalb der Behörde über viele Jahre hinweg aufgebaut hat und eine Hausspitze, die solche Sachen nicht durchgehen lässt.

MoinMoin:

--- Zitat von: Angeyja am 09.01.2024 08:49 ---Die versuchen grundsätzlich alles schriftliche zu vermeiden, daher erfolgen solche "Anweisungen" immer mündlich. Auf Aufforderung das schriftlich zu machen, kommt nichts.

--- End quote ---
Wenn jemand mir etwas mündlich aufträgt, dann schreibe ich ihn schriftlich an und bitte um bestätigung, dass du den Auftrag korrekt verstanden hast und dass du bis zur Bestätigung nicht tätig wirst.
also so what???


--- Zitat ---Es gibt eine DV zum HO. Du verstehst nicht ganz, wie diese Führung arbeitet. Das hat nichts mehr mit DV oder anderen Grundlagen zu tun, was die so alles machen und machen möchten.
--- End quote ---
Nein du verstehst nicht, dass die willkür dir am Arsch vorbei gehen kann, weil sie keine arbeitsrechtlichen Kosequenzen haben kann, wenn du dich an DV etc. hälst!

[/quote]Aber wohin genau ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde richten soll in dem Fall, weiß ich leider immer noch nicht. Das ist halt das einzige was ich über Google nicht eindeutig finden konnte. Mal war es die eine Stelle, mal die andere... Woher weiß ich wer der Ansprechpartner ist? Es soll allgemein eine Beschwerde sein. Ob es eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist, weiß ich nicht.
[/quote]Welchen Inhalt soll diese Dienstaufsichtsbeschwerden denn haben?
Welches Dienstvergehen hat sich denn hier jemand schuldig getan?
Ich kann da ausser schlechte Menschenführung (keine DAB Sache) nicht viel erkennen.
Anruf bei AU zu Hause ist das einzige kritische, der Rest ist halt arschgeigen Cheffin und nicht mehr und nicht weniger  mEn, wo die Kommunaleaufsichtsbehörde nichts machen kann und wird.

Buero 72:

--- Zitat von: Buero 72 am 05.01.2024 14:58 ---W
Dienstaufsichtsbeschwerde hätte ich eher für Externe Personen an eine Behörde gedacht.

--- End quote ---

Nur mal so, ich wiederhole mich: Ich dachte, es gibt intern gar nicht so etwas wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde, weil diese für den Bürger gegenüber Bediensteten der Behörden gedacht sind? ich kann mich aber auch irren.

Als junger Mensch hätte ich das evtl. auch noch mit mir machen lassen, aber das ist lange vorbei! Sie kann Dir gar nichts anhaben, solange Du ruhig und höflich bleibst und Dienst nach Vorschrift machst. man kann auch lächelnd und indirekt jemanden sagen, was für ein Ar.....ch er ist.
Ich würde bei solchen Dingen nachfragen: "Hab ich Sie richtig verstanden, ich soll XY tun, obwohl in unserer DV etwas anders steht?" ... "Aha, dann notiere ich mir das mal als heutiges Gesprächsprotokoll." ... "Wieso wollen Sie wissen, warum ich das aufschreibe? Nur so als Nachweis für mich."
Sobald es schriftlich wird, geht den meisten der Ar... auf Grundeis.
Wenn man bisschen frecher sein möchte: "Ich verstehe, dass Sie das aufregt, die Organisation ist wirklich nicht gut und mit dem Team ist so die ganze Arbeit nicht zu schaffen. Vielleicht sollten Sie sich beraten lassen?" 

Ich verstehe Deine Situation, aber solange Du Deine Herangehensweise nicht änderst, wird sie auch nichts anders machen. Ich wiederhole mich nochmal: Nicht persönlich nehmen, die Frau hat einfach einen Knall! Und schau nicht, was Deine Kollegin schafft oder nicht schafft, jede/r gibt SEINE 100 %. Jeder Vorgang ist anders, rede vernünftig mit ihr. Ohne Vorwürfe und wenn ihr gerade kein "Aktenschieben" macht.
Ich gehe bei sowas IMMER auf die betreffenden Kollegen zu, ohne Vorgesetzte. Sage, dass ich ein Problem habe, dass mich das stresst, wenn kurz vor Schluss die Akten noch rüberkommen (Beispiel) und ich denke, ich müsste länger bleiben. Wie können wir das so lösen, dass es für uns beide passt? Wir wollen ja gut zusammenarbeiten, etcpp.

Habt ihr einen übergeordneten Hauptpersonalrat? Dann wäre es an der Zeit, diesen mit ins Boot zu holen.

Angeyja:

--- Zitat von: Johann am 09.01.2024 09:12 ---
--- Zitat von: Schmitti am 09.01.2024 08:52 ---
--- Zitat von: Angeyja am 08.01.2024 10:24 ---Sie kontrolliert einen sogar beim Toilettengang und schreibt Zeiten auf, was aufgeflogen ist und damit auch der PA bekannt ist.
--- End quote ---
Wenn sie dieses Protokollieren richtig begründet und nicht einfach flächendeckend bei allen Mitarbeitern macht, käme sie damit sogar durch. Toilettenbesuch gehört in einem normalen Umfang, krankheitsbedingt auch mal etwas öfter/länger, zur Arbeitszeit dazu. Bestünde aber ein hinreichender Verdacht, dass ein Mitarbeiter die Toilette auffallend häufig aufsucht, und dort dann am Handy daddelt, Zeitung liest, Terminen oder motzenden Chefs/Kollegen aus dem Weg geht..., dann wäre es berechtigt, diesem Verdacht durch Aufzeichnen der "Besuchszeiten" nachzugehen.

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In meiner Behörde sieht der Vorgesetzte nicht mal, ob der Mitarbeiter gerade im Zeiterfassungssystem eingestempelt ist, geschweige denn wann er sich ein oder ausstempelt. Wenn es einen Verdacht auf Arbeitszeitbetrug gibt, darf der Vorgesetzte nur nach Beteiligung des Personalrats mit Darlegung der Gründe die Stempelzeiten einsehen und ein Protokoll über Anwesenheitszeiten machen, um zu prüfen, ob die Stempelzeiten der Realität annähernd entsprechen.

Wenn da ein Vorgesetzter jetzt anfangen würde, flächendeckend die Toilettenbesuchszeiten zu protokollieren, würde der Vorgesetzte initiiert durch unseren PR schneller einen auf den Deckel kriegen und von seiner Rolle wegbefördert werden, als ihm lieb wäre. Dafür braucht es aber zum einen einen fähigen PR, der die entsprechende Kultur innerhalb der Behörde über viele Jahre hinweg aufgebaut hat und eine Hausspitze, die solche Sachen nicht durchgehen lässt.

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Unsere Führungskraft hat Einsicht in das elektronische Zeiterfassungssystem der Mitarbeiter des eigenen Teams. Ich musste mir gestern wieder anhören, dass ich nach dem Einstechen angeblich nicht sofort minutengenau am Arbeitsplatz wäre. Die Führungskraft hat ihr Büro da, wo jeder vorbei muss, um vom eigenen Büro zu den Toiletten zu gelangen. Die Bürotür ist offen und die Führungskraft schreibt auf, wer wie lange auf der Toilette oder beim Kopieren ist. Dies wurde der Führungskraft untersagt. Nun ist das Büro immer zu. Deckel gab es, wegbefördert leider nicht.


--- Zitat von: MoinMoin am 09.01.2024 10:17 ---
--- Zitat von: Angeyja am 09.01.2024 08:49 ---Die versuchen grundsätzlich alles schriftliche zu vermeiden, daher erfolgen solche "Anweisungen" immer mündlich. Auf Aufforderung das schriftlich zu machen, kommt nichts.

--- End quote ---
Wenn jemand mir etwas mündlich aufträgt, dann schreibe ich ihn schriftlich an und bitte um bestätigung, dass du den Auftrag korrekt verstanden hast und dass du bis zur Bestätigung nicht tätig wirst.
also so what???


--- Zitat ---Es gibt eine DV zum HO. Du verstehst nicht ganz, wie diese Führung arbeitet. Das hat nichts mehr mit DV oder anderen Grundlagen zu tun, was die so alles machen und machen möchten.
--- End quote ---
Nein du verstehst nicht, dass die willkür dir am Arsch vorbei gehen kann, weil sie keine arbeitsrechtlichen Kosequenzen haben kann, wenn du dich an DV etc. hälst!


--- End quote ---
Aber wohin genau ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde richten soll in dem Fall, weiß ich leider immer noch nicht. Das ist halt das einzige was ich über Google nicht eindeutig finden konnte. Mal war es die eine Stelle, mal die andere... Woher weiß ich wer der Ansprechpartner ist? Es soll allgemein eine Beschwerde sein. Ob es eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist, weiß ich nicht.

[/quote]Welchen Inhalt soll diese Dienstaufsichtsbeschwerden denn haben?
Welches Dienstvergehen hat sich denn hier jemand schuldig getan?
Ich kann da ausser schlechte Menschenführung (keine DAB Sache) nicht viel erkennen.
Anruf bei AU zu Hause ist das einzige kritische, der Rest ist halt arschgeigen Cheffin und nicht mehr und nicht weniger  mEn, wo die Kommunaleaufsichtsbehörde nichts machen kann und wird.
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Wie gesagt, wenn ich sie anschreibe und um schriftliche Bestätigung komme, kommt sie in mein Büro und sagt mir das nochmal. Auch da bitte ich sie um schriftliche Bestätigung und es kommt nichts mehr... Es kommen dann andere Sachen. Schikanen. Sie weiß schon, wie sie dir das Leben extrem schwer machen kann.

Klar halte ich mich an die DV. Es muss aber doch eine Möglichkeit geben, sich zu beschweren. Wenn es keine DAB ist, dann eine andere Art der Beschwerde. Wahrscheinlich habe ich hier den Begriff DAB falsch genutzt. Sagen wir mal, ein Kollege ist kollabiert und bei Bewusstsein, aber es ist offensichtlich, dass es ihm so schlecht geht, dass er sofort nach Hause muss. Es ist kein Notfall, also kein Krankenwagen. Aber die Erkrankung ist bekannt und in dem Zustand muss sich derjenige einfach nur hinlegen können, da er sonst umkippt (Schwindel). Die Führungskraft sieht dies, fordert den Kollegen auf weiter zu arbeiten und macht die Tür zu, ohne Führsorgepflicht zu zeigen. Der Kollege wird sich selbst überlassen. Ist das dann kein grobes Fehlverhalten, was man irgendwo rügen kann? Es ist ja kein Einzelfall. Es geht nur darum, dass diese Dinge passieren können und dürfen und es mal ein Ende damit haben soll.


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