Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Stellenausschreibung ausschließlich für Schwerbehinderte

<< < (4/8) > >>

TV-Ler:

--- Zitat von: Saxum am 10.01.2024 09:25 ---...
Dabei ist explizit zu erwähnen, dass die Arbeitsqualität in der Regel die gleiche oder sogar hervorragend ist.

--- End quote ---
Warum sollte man annehmen, das bei Schwerbehinderten in der Regel keine Gaußsche Verteilung vorliegt?

BAT:

--- Zitat von: TV-Ler am 10.01.2024 09:53 ---
Warum sollte man annehmen, das bei Schwerbehinderten in der Regel keine Gaußsche Verteilung vorliegt?

--- End quote ---

Selbst wenn sie greifen würde, wäre der Output aufgrund des Zusatzurlaubes niedriger. Ebenso wie bei Personen mit minderjährigen Kindern, duck weg... :D

Thomber:
Weiß ja nicht, wer bei Euch die Bewerber/innen bewertet.... Bei uns ist die  Länge des Studiums jedenfalls KEIN Kriterium.  Ob, du aufgrund einer Behinderung oder, weil nebenher jobben musstest, länger studiert hast, als ein anderer ist Wurst und hat keine Auswirkung auf Deine Bewerbung. Wie gesagt, ich bewerte Bewerbungen und hier gibt es keine Benachteiligungen und demnach ist der Ausgleich von nicht vorhandenen Nachteilen kein Ausgleich, sondern ein Vorteil.   Wenn A und B nicht geeignet erscheinen und B aber schwerbehindert ist, muss ich B einladen.
WAS wird damit bitte ausgeglichen?  Wäre B geeignet, würde er/sie auch so eingeladen werden, logisch.

Jede Förderung bestimmter Personengruppen unterstellt automatisch, dass es unzulässige Benachteiligungen gibt und das sehe ich im öD halt nicht. Hier wird niemand nicht eingeladen, weil er /sie behindert ist.

Saxum:
Es geht nicht um die Studiumsdauer an sich, auch wenn die etwa ein Faktor sein kann. Es kann schon alleine etwa beispielhaft die Tatsache sein, dass der Schwerbehinderte Bewerber*in für die gleiche Prüfungsfragen mehr Zeit benötigt die nicht umfassend vom Zeitausgleich ausgeglichen werden kann so dass unweigerlich noch Fragen offen bleiben könnten (die dieser beantworten konnte) die so zu einer niedrigeren Punktzahl führen - kumulieren wir das kommt am ende eine schlechtere Note heraus.

Zudem MUSS B sowieso grundsätzlich die Anforderungen der Stelle erfüllen, ist der Bewerber offenkundig ungeeignet etwa weil seine Ausbildung oder Qualifikation nicht passen, dann hilft der Status als Schwerbehinderter Mensch auch nicht weiter.

Durch Einladung des Schwerbehinderten Menschen, weil seine Unterlagen eben aufgrund der vorhanden Behinderung schlechter ein gewertet werden kann - etwa im Sinne von, dass seine Noten als eins von mehreren Bewertungskriterien in der Vorauswahlphase schlechter als die besten 5 oder der durchschnitt sind - soll diesem Gelegenheit gegeben werden gegenüber der Auswahlkommission seine Eignung für die Stelle darzulegen bzw. "von sich zu überzeugen".

Die Einladung des Schwerbehinderten zur Vorstellungsrunde / Auswahlkommision ist nicht mit der automatischen Annahme verbunden, dass dieser auch die Stelle erhält. Eindeutiger ist, wenn wir Bewerber A und B mit gleicher Eignung haben ist B mit dem Schwerbehindertenstatus vorrangig.

Bei allem Respekt, wenn du das nicht selbst beantworten kannst oder gar berücksichtigen, bist du ein schlechter Personaler.

Thomber:
Was Du schreibst, ist bekannt - aber das mit der Note ist gut.  Gibt es darüber denn Vorgaben, Gutachten o.ä.?
Wenn im Ausschreibungstext steht, dass man einen Volljuristen mit 15 Punkten sucht... Wie viele Punkte würde ein Schwerbehinderter denn benötigen, um eingeladen zu werden?  Ich entscheide leider nicht über so tolle Stellen, nur über meine E3 bis E11 Stellen UND Ausbildungsnoten werden hier nicht beachtet und Arbeitszeugnisse sind auch nur ein Aspekt neben anderen, aber wäre mal interessant.   

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version