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[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
frankundfrei:
Danke Rentenonkel, auch für das Angebot ! :)
(aber die detaillierte Fragerei wäre recht mühselig, ohne dass man Antwortender gleich nachfragen kann)
Ich habe nun Termine mit dem
- Telefonat mit dem Ruhegehalts-"Versorger" in 1-2- Wochen, wo ich vorab meine Fragen einreiche
- PKV kommende Woche
- und ggf werd ich noch zur DRV gehen (wobei mir deren letzte - in meinem Fall 600 € - Prognose als Rente mal reicht)
Speedito:
Hallo Frank,
da ich ähnliches plane wie du, habe ich mich mit der Materie auch schon intensiv auseinandergesetzt. Zumindest bei uns in Hessen ist es so, dass bei der Entscheidung für´s Altersgeld (und bei Nachversicherung natürlich erst recht) ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Dienst keine Beihilfe mehr gewährt wird, auch dann nicht, wenn mit erreichen des Rentenalters der Altersgeldanspruch beginnt. Ich bin daher zu dem Entschluss gekommen, dass es keine Option ist in der PKV zu bleiben, ein Wechsel in die GKV ist unter Berücksichtigung finanzieller Aspekte meiner Meinung nach Pflicht bei unserem Vorhaben.
Wie schon aufgeführt wird es mangels entsprechdner Beitragsjahre in der zweiten Hälfte unseres Erwerbslebens nichts mit der vergünstigten "Krankenversicherung der Rentner", eine normale freiwllige GKV sollte im Alter aber trotz allem deutlich günstiger sein als die 100% PKV (entsprechende Schritte um vor dem 55 Lebensjahr wieder in die GKV zu kommen sind natürlich obligatorisch).
Wollte nur kurz auf diesen Aspekt hinweisen, vielleicht verhält es sich bei euch ja anders mit der Beihilfe in Kombination mit Altersgeld, in Hessen ist die dann aber wie gesagt futsch.
Grüße
Speedito
frankundfrei:
Hi Speedito.
Interessant, dass es Dich auch betrifft.
Es ist klar, dass beim Altersgeld die Beihilfe wegfällt, da man ja kein Beamter mehr ist, man hat vorher ja die Entlassung aus dem Dienstverhältnis beantragt. Also kein Beamter, keine Beihilfe.
Und die GKV als Privatier/Rentner geht schon recht günstig - wenn ich richtig lege...kann man sich ja bei einem GKV Rechner ermitteln.
Mit einem Privatier-Nebeneinkommen (zB Zinsen) von ca 1000 EUR kommt man noch mit 200-250 EUR GKV gesamt weg...ähnlich als Selbstständiger mit wenig Einkommen.
Aber da man in der PKV als (doch nicht gekündigter) Beamter mit 70 % Beihilfe auch bei DEM Betrag landen dürfte und WEIT besser Krankheitsversorgung hat, ist das für mich doch kein Kriterium mehr.
Zur Not in den Standardtarif, der wohl bei 850 € liegt, + 0,3 Eigenanteil = 255 €.
Und Altersgeld als nichtmehrBeamter ist eben schon WEIT schlechter als Ruhegehalt, selbst wenn man mit 55 sich als Beamter ohne Besoldung und Beihilfe freistellen lässt, dürfte man dann bei Ruhestand als BeamtenVersorgungsempfänger ne viel besser Versorgung haben.
Und die maximale Versorgung als Beamter erreiche ich wohl nicht, aber durch die Anwartschaft aus der DRV in der Privatwirtschaft, darf ich diese Rente dann auch erhalten, bis ich wieder auf die vollen 71,75 % als Beamter im Ruhestand komme.
Ich kläre aktuell mit der Versorgungsstelle und der PKV genau die Zahlen - tendiere aber stark zum Verbleib als Beamter und wenn ich es nicht mehr ertrage, dann Sabbatjahr oder Freistellung ohne Bezüge (mit "Beamtenstatus").
In 2-3 Wochen kann ich mehr sagen.
Rentenonkel:
--- Zitat von: frankundfrei am 18.01.2024 19:00 ---
Und die GKV als Privatier/Rentner geht schon recht günstig - wenn ich richtig lege...kann man sich ja bei einem GKV Rechner ermitteln.
Mit einem Privatier-Nebeneinkommen (zB Zinsen) von ca 1000 EUR kommt man noch mit 200-250 EUR GKV gesamt weg...ähnlich als Selbstständiger mit wenig Einkommen.
--- End quote ---
Die von Dir genannten 200 bis 250 EUR sind fällig in der Phase, in denen man ausschließlich von den ca. 1.000 EUR Nebeneinkünfte leben muss.
Ansonsten orientieren sich die Beiträge an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und werden oft unterschätzt.
Beispiel:
2000 EUR Altersgeld
600 EUR gesetzliche Rente
1000 EUR Nebeneinkünfte
Gesamteinkommen 3600 EUR
Beitrag für Menschen ohne Kinder etwa 18,5 %:
rund 700 EUR, abhängig vom Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse
Wenn durch die Altersrückstellungen der privaten KV der Beitrag dort im Alter bei 800 EUR liegen sollte, ist der Unterschied ab da nicht mehr so hoch.
Der Beitrag zu gesetzlichen Krankenversicherung ist nur in der Phase entscheidend günstiger, in der man "Privatier" ist. Es sei denn, man ist verheiratet und der Partner ist privat krankenversichert. Aber das ist ein anderes Thema ...
Saxum:
Ja davor "warne" ich auch gerne, sofern man nicht etwa die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe hat und/oder in den unteren Einkommensgruppen befindet ohne weitere Nebeneinkünfte.
Man verwechselt dabei gerne den freiwillig GKV versicherten mit dem (KVdR) pflichtversicherten und zack fallen auf alle Einkünfte der Beitrag an. Wenn man sich darüber im Klaren ist und es einem passt - sehr gerne, aber ich hab das Gefühl das wird einfach übersehen und dann ist im Ruhestand die Überraschung zu groß.
Einfach nur in die GKV zu wechseln reicht ja nicht, das führt bestenfalls zur freiwilligen Mitgliedschaft - für die Pflichtmitgliedschaft, wo dann nicht auf "alles" Beitrag anfällt, muss man ja die 9/10 Regel erfüllen und eine gesetzliche Rente beziehen.
Für mich klingt weiterhin die Variante "mit Beihilfe" die beste Lösung. Aber bitte hier auch beachten, wenn man länger als 30 Tage unbezahlt Beurlaubt ist (mal Sachen wie z.B. Altersteilzeit oder Elternzeit o.ä. ausgeklammert) entfällt in aller Regel der Anspruch auf Beihilfe und es wird 100% PKV fällig. Wenn die Möglichkeit besteht kann man sich ja für diesen Zeitraum bis zum tatsächlichen Ruhestand sich familienversichern lassen und dann im Ruhestand wieder die Beihilfe+PKV via (großer/kleiner) Anwartschaft wieder aufleben lassen. Ich weiß das trifft auf dich nicht zu @frank, aber falls wer sonst die Idee noch hat.
Und wie erwähnt für den Fall der Fälle, dass du dir Sorgen wegen einem zu hohen PKV Beitrag machst:
* interner Tarifwechsel nach § 204 VVG in einen neueren Tarif
* Ruhestellen des Wahlleistungs- und Ergänzungstarif
* letzte Möglichkeit: 30 % Standard-/Basistarif, je nachdem welche Tarifgeneration man hat, mit Beihilfe.
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