Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
frankundfrei:
--- Zitat von: Rentenonkel am 16.01.2024 15:31 ---Wenn ein Beamter vorzeitig in den Ruhestand geht, gibt es auf Antrag die Möglichkeit, den Ruhegehaltssatz vorübergehend bis auf maximal 66,97 % erhöhen zu lassen, sofern zwar die Wartezeit für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt ist, aber eine solche noch nicht realisiert werden kann.
--- End quote ---
puh, dürfte bei mir nicht zutreffen, ich war inkl. Zivildienst ab 1989 und Studium etc vor Beamtentum (ab 2006) ca. 16 Jahre RV pflichtig....also < 35 J.
--- Zitat von: Rentenonkel am 16.01.2024 15:31 ---Die Erhöhung entfällt jedoch bei Erhalt einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, spätestens mit Eintritt der Regelaltersgrenze (67. Lebensjahr).
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Auch wenn man mit 14,4 % Abschlag mit 63 geht, dennoch also keine Erhöhung durch RV Teil, schade.
--- Zitat von: Rentenonkel am 16.01.2024 15:31 ---Die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Versorgung haben aber nur aktive Beamte..............
....... Daher ergibt sich die Frage der vorzeitigen Versorgung und damit auch der vorübergehenden Erhöhung der Versorgung nur dann, wenn man sich entschließt, bis zur vorzeitigen Pensionierung verbeamtet zu bleiben.
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bedeutet dies, dass man also doch schon mit 63 und 14,4 % Abschlag eine Erhöhung durch die Gesetz. Rente erhalten könnte? Ja, aber wiederum nein, weil man keine 35 Pflichtjahre aufweisen kann!?
Wo, Rentenonkel, steht dies genau, bitte, deine obigen Erläuterungen zur AUfstockung durch die Rente - in der Sozialgesetzgebung, oder ist es Versorgungsrecht nach Gesetz xy "?
Danke vorab!
Rentenonkel:
Das Ganze ist sehr komplex und hier treffen sowohl die Vorschriften aus der Beamtenversorgung als auch die Vorschriften aus der gesetzlichen Rente aufeinander. Es gibt nicht die eine Rechtsnorm, daher kann ich Dir nicht nur eine konkrete nennen. Es steht aber alles irgendwo im Gesetz ;)
Ich versuche den Sachverhalt nochmal anders darzustellen, vielleicht wird es dann etwas klarer:
Fallkonstellation a)
Beamter geht mit 63 Jahren in Pension, hat mehr als 5 Jahre in der gesetzlichen RV aber weniger als 35 Jahre
Ergebnis:
Zunächst erhält der Beamte von 63 Jahren bis 67 Jahren lediglich eine (gekürzte) Pension. Auf Antrag kann die Pension auf bis zu 66,97 % erhöht werden, weil die gesetzliche Rente noch nicht greift. Das geht aber nur dann, wenn der Ruhegehaltsatz alleine aus Beamtenzeiten unter 66,97 % liegt.
Ab 67 entfällt dieser Zuschlag auf 66,97 %. Gleichzeitig erhält der Beamte zu seiner (dann geringeren Pension) eine gesetzliche Rente. Sollte die Summe aus gesetzlicher Rente plus Beamtenversorgung die Höchstversorgungsgrenze überschreiten, wird die Pension noch weiter gekürzt. Es ist auch denkbar, dass der Beamte von 63 bis 67 ein höheres Einkommen hat als ab 67.
Fallkonstellation B)
Beamter wird vor dem 63 Lebensjahr aus dem Beamtenverhältnis entlassen und wird nicht nachversichert, stattdessen sichert der Dienstherr ihm einem eine spätere Versorgung in Form von Altersgeld zu
Ergebnis:
Der Beamte hat weder in der gesetzlichen Rentenversicherung noch in der Beamtenversorgung die Möglichkeit, vor Erreichen des 67. Lebensjahres eine Versorgung zu erhalten.
Fallkonstellation C)
Beamter wird vor dem 63 Lebensjahr aus dem Beamtenverhältnis entlassen und wir in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert
Ergebnis:
Durch die Nachversicherung erlischt jeder Anspruch auf Versorgung gegenüber dem Dienstherrn. In der gesetzlichen Rentenversicherung wird man allerdings so gestellt, als wenn man in der Zeit berufstätig war. Daher erreicht man durch die Nachversicherung die Wartezeit von 35 Jahren und kann dann mit 63 Jahren mit 14,4% Rentenabzug eine gesetzliche Rente in Anspruch nehmen.
Die zu erwartende Rente ist dann allerdings deutlich geringer als die Gesamtversorgung bei Konstellation A oder B.
Ozymandias:
--- Zitat von: Rentenonkel am 15.01.2024 08:51 ---
--- Zitat von: frankundfrei am 12.01.2024 17:41 ---
WER ist eigentlich aktuell der richtige Ansprechpartner, um mir mal eine Gesamtübersicht zu geben, was ich mit 63 oder Sofortfreistellung ohne Bezüge bis 63 ALS BEAMTER an Versorgung erhalten würde?
Denn die KVBW berechnet mir ja wohl nur die Pension und ob und in welcher Form und Höhe genau dann die "Rente" der DRV angerechnet wird oder nicht, sag mir bisher keiner. WER hilft da ? (ist dazu verpflichtet?)
Danke und Grüße
Frank
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Hier ist das Problem, § 1 jeder macht seins. Weder die gesetzliche Rentenversicherung noch ein privater Rentenberater können und dürfen dir da in diesem Punkt weiterhelfen. Auch ein privater Rentenberater muss nur einen Sachkundenachweis über die gesetzliche Rente gegenüber dem Sozialgericht nachweisen und kennt sich daher im Beamtenrecht nicht aus. Selbst wenn man sich auskennen würde, würde man dahingehend nicht beraten dürfen.
Die KVBW berechnet Dir im Übrigen nicht die Pension, sondern die Versorgung. Bis zum Beweis des Gegenteils würde ich bei den Berechnungen davon ausgehen, dass es sich dabei um die Gesamtversorgung handelt. Das bedeutet, dass ich davon ausgehen würde. dass das der Gesamtbetrag ist, der einem in Summe aus allen Altersvorsorgesystemen zusteht.
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Es gibt aber durchaus gerichtlich zugelassene Rentenberater die auch Dienstleisungen für Beamte wegen der Beamtenversorgung anbieten:
Wie gut oder schlecht die das machen, keine Ahnung.
Nur ein paar Beispiele:
https://www.rb-wolf.com/?page_id=26
https://rentenberatung-lang.de/beamtenversorgung.phtml
--- Zitat ---Beamtenversorgung
Prüfung der Anrechnung der Versicherungszeiten beim BDA (Besoldungsdienstalter)
Prüfung der Auswirkung einer Teilzeittätigkeit
Ermittlung der Pensionsansprüche
Einholung von Auskünften bei den Landesämtern für Besoldung und Versorgung
Anmeldung der Pensionsansprüche
Klärung der Beihilfesituation und ggf. Anpassung des Krankenversicherungsschutzes
Prüfung der Pensionsbescheide
--- End quote ---
Dort wird dann theoretisch auch für Falschauskünfte gehaftet, also wenn man das Geld dafür ausgeben will, könnte es dort durchaus eine gesamtheitliche Beratung - gegen Honorar geben.
frankundfrei:
DANKE @ Rentenonkel und @ Ozymandias!
Ich hätte doch schon wieder Nachfragen zum Verständnis der 3 Varianten....aber das geht auf dem Wege alles nicht, werde dies den KVBW fragen, in der Hoffnung, die wissen was dazu....daher danke für die Anregungen, nach denen ich nun fragen kann. ;D
Und Danke für die RB Links, einer gar in meiner Nähe! mal sehen, je nach dem, woher ich ausreichend Aufklärung bekomme....denke noch an das :o Gesundheitsministerium telefonisch und die :o Sozialverband VDK.
Rentenonkel:
Es gibt zum einen einen Unterschied zwischen Auskunft und Beratung, und zum anderen endet die Möglichkeit der Beratung sobald sich der Ratgebende aus seinem eigenen Rechtskreis bewegt.
Du möchtest in folgenden Rechtsbereichen Informationen:
Beamtenrecht
Rentenrecht
Krankenversicherungsrecht
Das Problem dabei ist, dass sobald man sich aus dem einen Rechtskreis bewegt, man in einen anderen gelangt, für den jemand anderes zuständig ist.
Die von Ozymandias benannten Rentenberater geben nach deren eigenen Angaben lediglich Auskünfte und helfen bei der Kommunikation mit dem Dienstherrn. Das ist so ähnlich wie ein Zulassungsdienst, der gegen Gebühr für Dich Dein Auto anmeldet. Kostet Geld und am Ende ist es nur eine Dienstleistung, aber keine eigenständige Berechnung oder eigenständige Beratung.
Wenn man belastbare Informationen haben will, muss man sich zunächst die Fragen aufschreiben, die man hat und dann nach den jeweiligen Trägern sortieren. Dann muss man die einzelnen Fragen jeweils an die einzelnen Stellen richten. Das Grundproblem dabei ist aber auch, dass es zwar in der gesetzliche KV und RV eine Beratungspflicht hat, im Beamtenrecht gibt es sowas aber nicht. Da ist die Informationsbeschaffung eine Holschuld des Beamten.
Es gibt nur sehr wenige, die sich in allen Rechtskreisen auskennen und Dir einen Gesamtüberblick verschaffen können.
Vielleicht hilft auch hier ein bildhafter Vergleich etwas weiter:
Ich esse gerne Mettbrötchen mit Zwiebeln und Salz und Pfeffer.
Wenn ich wissen will, wie das Brötchen gebacken wird, frage ich den Bäcker.
Wenn ich wissen will, wie das Mett hergestellt wird, frage ich den Metzger.
Wenn ich wissen will, wie Zwiebeln hergestellt werden, frage ich den Bauern.
Wenn ich wissen will, welches Salz und Pfeffer am besten ist, frage ich den Gewürzhändler.
Wenn ich keine Lust habe, mein Mettbrötchen selbst zu schmieren, gehe ich zum Bäcker oder Metzger und lasse mir eines belegen. Der Bäcker kann aber nur wenige Fragen zum Mett, zu den Zwiebeln und den Gewürzen beantworten. Der Metzger kann nur wenige Fragen zum Brötchen, zu den Zwiebeln und zu den Gewürzen beantworten.
Wenn ich auch keine Lust habe, mir mein Mettbrötchen selbst zu besorgen, bestelle ich eines über einen Lieferdienst und zahle dafür mehr. Der Lieferdienst kann mir zwar das Mettbrötchen besorgen, Fragen dazu kann der aber nur sehr wenige beantworten.
Ich kann aber auch zu allen Stellen einzeln gehen, mir das beste Brötchen, das beste Mett, die besten Zwiebeln und die besten Gewürze organisieren und mir meine Brötchen dann selbst schmieren. Ist wesentlich mehr Aufwand, das Ergebnis und der Erkenntnisgewinn dürfte aber um ein vielfaches höher sein.
Falls das alles zu mühselig ist, frag einfach weiter nach und ich beantworte Dir die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen ;)
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