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Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?

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MoinMoin:

--- Zitat von: rs am 16.01.2024 13:54 ---@JC83
und es ist auch kein Kompromiss möglich, der besagt, dass du den Kollegen bereits im Feb einarbeitest?

Ich für meinen Teil bin nach fast 30 Jahren damit durch, mich dauernd den Belangen des AG zu beugen.
Ich würde den Vorschlag der Einarbeitung machen, damit sollten alle zufrieden sein.
Lehnt das der AG ab, würde ich wunschgemäß den Urlaub bis Ende Feb nehmen und danach Lohnfortzahlung.

--- End quote ---
Ja es ist ein segen, dass einige Menschen auf Knopfdruck AU werden können. Meine Körper hat mir diese Gabe verwehrt.
Ich würde meinen Urlaub so wie es der Gesetzgeber vorsieht nach meinen Wünschen einreichen und nehmen (zur Not per Eilantrag bim ArbG) und meine Überstunden entsprechend der BV/DV nehmen.
Und die restliche Zeit müsste ich leider meine arbeitsvertragliche Leistung erbringen, da mein Körper nicht krank genug ist.

rs:
Sorry für meinen Beitrag.
Das ist natürlich nichts, was ich mal eben so empfehle.
Es dürfte jedoch für beide Parteien zumutbar sein, eine gemeinsame (!) Lösung zu finden.
Ich gehörte früher auch zur Gattung: Belange des AG sind voll zu berücksichtigen.
So habe ich mich jahrzehntelang kaputt gemacht.
Als mir mein Körper irgendwann die Grenzen aufzeigte, bat ich ein einziges Mal um Berücksichtigung meiner gesundheitlichen Situation.
Der AG hatte sich aber bereits an meine Zuverlässigkeit gewöhnt und wollte mir sogar noch mehr aufhalsen.
Undank ist der Welten Lohn.
Hat mir jedenfalls die Augen geöffnet.

MoinMoin:

--- Zitat von: rs am 18.01.2024 19:18 ---Sorry für meinen Beitrag.
Das ist natürlich nichts, was ich mal eben so empfehle.
[...]
Undank ist der Welten Lohn.
Hat mir jedenfalls die Augen geöffnet.

--- End quote ---
Fein, seine Rechte kennen und gnadenlos durchziehen ist halt was anderes,
als einvernehmliche Wege zu suchen, aber nicht auf die eigenen Kosten,
als "betrügen" und eine AU vortäuschen.

Eine Hand wäscht die andere: Bei mir und meinen AGs hats zum Glück stets geklappt.

egal01:

--- Zitat von: JC83 am 16.01.2024 08:40 ---
--- Zitat von: clarion am 16.01.2024 06:24 ---@ egal01, Du weißt aber schon, dass die Urlaubplanung mit den betrieblichen Erfordernissen in Einklang zu bringen ist.  Die Einarbeitung eines Nachfolgers ist in meinen Augen ein hinreichend triftiger Grund, den Urlaub nicht zu gewähren,  zumal du den Urlaub vorher nehmen kannst.

--- End quote ---

Die Einarbeitung eines Nachfolgers ist schlichtweg nicht das Problem des AN; fraglich ist hier tatsächlich, inwieweit das zu Lasten des austretenden AN durchgedrückt werden kann oder sollte, insbesondere aufgrund der Signalwirkung für verbleibende AN. Davor würde ich mich als AG hüten, weil der nächste AN in vergleichbarer Situation dann einfach "krank" ist.

--- End quote ---

Auch heute sind wir uns nicht einig wie wir verfahren, leider :(. Bisher war das Klima zwischen AG und AN immer sehr gut. erst seit einreichen der Kündigung wird es zunehmend schwieriger. insb. mit der Tatsache, dass im März kein Urlaub gewährt wird. Im März dann eine AU holen, ist für mich keine Option.

MoinMoin:
Mit welcher schriftlichen Begründung wird nicht gewährt, da kann man zur Not mal das ArbG einschalten oder sich dem möglicherweise illegalem treiben des AGs beugen, weil der Stress es nicht wert ist.

Andererseits ist halt die Frage ob Einarbeitung solch dringende betriebliche Belange sind, dass sie vor Gericht bestand haben.

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