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Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?

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clarion:
So wie Faunus würden ich es auch versuchen, ein vernünftiges Gespräch führen, Unterstützung anbieten und eine für alle tragbare Wechselfrist vereinbaren.

Eine fristlose Kündigung könnte problematisch werden,  wenn man zurück kehren möchte, weil es beim Landkreis doch nicht so toll sein könnte, oder eine maßgebliche Person in einem späteren beruflichen oder privaten Kontext eine Rolle spielen wird.

MoinMoin:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 14.01.2024 22:10 ---
--- Zitat von: clarion am 14.01.2024 12:22 ---Da man aber nie weiß, was die Zukunft bringt und wann und wo man die Menschen wiedersehen, würde ich Arbeitsverhältnisse immer ordentlich beenden. Wer weiß, ob man noch mal zurück kehren möchte, oder man entscheidene Personen später in der beruflichen Laufbahn wieder trifft.

--- End quote ---

Das sehe ich genauso. Ich habe aber eine Bekannte, da stellt sich der AG gerade komplett auf "Stur", obwohl es ein Wechsel von Stadt zum Landkreis ist und in der Vergangenheit häufiger Wechsel in Beide Richtungen (Stadt zu Kreis und umgekehrt) ohne abwarten der Kündigungsfrist (per Auflösungsvertrag) gab.An ihr soll jetzt wohl ein Exempel statuiert werden..

Außer einer theoretischen Klage durch den AG (auf Einhaltung der Fristen und ggfls. Schadensersatz), welche Schweinereien könnte sich der bisherige AG noch überlegen?
"Schlechtes" Zeugnis = heutzutage geschenkt....
Aber wie sieht es eigentlich mit der Abmeldung der Sozialversicherung aus? Kann man diese erzwingen als AN?

--- End quote ---
Wüsste nicht wo da das Problem liegen sollte, will der alte AG weiterzahlen?
Nur zu, erhöht die Rente 😇.
Wenn die Fristen wirklich so lang sind, könnte man mit einem Teilzeitantrag den Übergang machen.
Also auf 50% gehen und dann kann man die anderen 50% beim neuem schon mal anfangen.
Vielleicht wachen dann irgendwelche Menschen auf und merken, dass man durch die Schikane nichts erreicht.

Bernstein:
Ich denke, dieser Link verschafft schon ein wenig Klarheit bei diesem Thema:

https://www.arbeitsrecht-karlsruhe.de/wenn-arbeitnehmer-kuendigungsfristen-nicht-einhalten/

egal01:
mich lässt mein AG leider auch nicht früher raus und knebelt mich bis zum letzten Tag. Selbst Resturlaub und Überstundenfrei möchte er mir im letzten Monat nicht geben.

ElBarto:
Tarif hin oder her, man kann sich doch jederzeit auf die 4 Wochen laut § 626 BGB berufen.
Und es kann natürlich jederzeit die andere Partei dagegen gerichtlich vorgehen.

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