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Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
MoinMoin:
--- Zitat von: ElBarto am 15.01.2024 08:31 ---Tarif hin oder her, man kann sich doch jederzeit auf die 4 Wochen laut § 626 BGB berufen.
Und es kann natürlich jederzeit die andere Partei dagegen gerichtlich vorgehen.
--- End quote ---
Ja? Klar, kann man etwas konstruieren und einen wichtigen Grund erfinden.
Aber da steht zum einen nichts von 4 Wochen, sondern 2 Wochen ab eintreten des "Grundes".
Und ich möchte den AG wechseln, dürfte keine 626 sein.
Also berufen kannst du dich da nicht so einfach drauf, dass das deine vertragliche Zusicherung aufhebt.
MoinMoin:
--- Zitat von: egal01 am 15.01.2024 08:21 ---mich lässt mein AG leider auch nicht früher raus und knebelt mich bis zum letzten Tag. Selbst Resturlaub und Überstundenfrei möchte er mir im letzten Monat nicht geben.
--- End quote ---
Nicht Überstunden frei heißt Auszahlung (oder meinst du Gleitzeit?).
Welcher Tarifvertrag gilt denn bei dir?
Was will denn dein AG machen, wenn du diese Zeiten entsprechend der DV frei nimmst?
Abmahnen?
Und Resturlaub ablehnen, da muss er schon Gründe anbringen und falls nicht, dann flugs zum Gericht!
TV-Ler:
--- Zitat von: MoinMoin am 15.01.2024 08:38 ---
--- Zitat von: ElBarto am 15.01.2024 08:31 ---Tarif hin oder her, man kann sich doch jederzeit auf die 4 Wochen laut § 626 BGB berufen.
Und es kann natürlich jederzeit die andere Partei dagegen gerichtlich vorgehen.
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Ja? Klar, kann man etwas konstruieren und einen wichtigen Grund erfinden.
Aber da steht zum einen nichts von 4 Wochen, sondern 2 Wochen ab eintreten des "Grundes".
Und ich möchte den AG wechseln, dürfte keine 626 sein.
Also berufen kannst du dich da nicht so einfach drauf, dass das deine vertragliche Zusicherung aufhebt.
--- End quote ---
In Anbetracht des Umstandes, das hier im Forum vielfach zu lesen ist das man dem eigenen Arbeitgeber mit dem Wunsch nach Vorweggewährung von Stufen nicht kommen könne, da diese Regelung "prinzipiell nicht angewendet wird" (oder ähnliche Begründungen), könnte man ja bequem hier ansetzen:
- Stufenvorweggewährung fordern mit kurzer Fristsetzung für eine Reaktion
- nach nicht erfolgter Reaktion (oder negativer Reaktion mit fadenscheiniger Begründung) erklären, das das Vertrauen in den AG unwiederbringlich zerstört sei und man daher genötigt ist, fristlos zu kündigen...
MoinMoin:
--- Zitat von: TV-Ler am 15.01.2024 09:01 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 15.01.2024 08:38 ---
--- Zitat von: ElBarto am 15.01.2024 08:31 ---Tarif hin oder her, man kann sich doch jederzeit auf die 4 Wochen laut § 626 BGB berufen.
Und es kann natürlich jederzeit die andere Partei dagegen gerichtlich vorgehen.
--- End quote ---
Ja? Klar, kann man etwas konstruieren und einen wichtigen Grund erfinden.
Aber da steht zum einen nichts von 4 Wochen, sondern 2 Wochen ab eintreten des "Grundes".
Und ich möchte den AG wechseln, dürfte keine 626 sein.
Also berufen kannst du dich da nicht so einfach drauf, dass das deine vertragliche Zusicherung aufhebt.
--- End quote ---
In Anbetracht des Umstandes, das hier im Forum vielfach zu lesen ist das man dem eigenen Arbeitgeber mit dem Wunsch nach Vorweggewährung von Stufen nicht kommen könne, da diese Regelung "prinzipiell nicht angewendet wird" (oder ähnliche Begründungen), könnte man ja bequem hier ansetzen:
- Stufenvorweggewährung fordern mit kurzer Fristsetzung für eine Reaktion
- nach nicht erfolgter Reaktion (oder negativer Reaktion mit fadenscheiniger Begründung) erklären, das das Vertrauen in den AG unwiederbringlich zerstört sei und man daher genötigt ist, fristlos zu kündigen...
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Netter Gedanke, und bis der AG darauf bei Gericht reagiert hat und feststellen hat lassen, dass das kein Fall für den 626 ist, ist man schon weg und hat Fakten geschaffen.
Die dann folgende Schadenersatzforderung, weil man illegal gegangen ist..... drauf geschissen.
egal01:
--- Zitat von: MoinMoin am 15.01.2024 08:41 ---
--- Zitat von: egal01 am 15.01.2024 08:21 ---mich lässt mein AG leider auch nicht früher raus und knebelt mich bis zum letzten Tag. Selbst Resturlaub und Überstundenfrei möchte er mir im letzten Monat nicht geben.
--- End quote ---
Nicht Überstunden frei heißt Auszahlung (oder meinst du Gleitzeit?).
Welcher Tarifvertrag gilt denn bei dir?
Was will denn dein AG machen, wenn du diese Zeiten entsprechend der DV frei nimmst?
Abmahnen?
Und Resturlaub ablehnen, da muss er schon Gründe anbringen und falls nicht, dann flugs zum Gericht!
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TVÖD-K (Verwaltung)
Den Resturlaub möchte er, dass ich ihn b. z. 29.02. nehme, da er den März zur Einarbeitung nutzen möchte. Überstunden als Gleittage sind unerwünscht, trotz BV. Die möchte der AG dann auszahlen. Passt nicht in meine Planung, ich möchte im März frei haben (Urlaub und Gleitzeitkonto = ca. 20 Tage). Ich habe nichts davon im Januar und Februar frei zunehmen.
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