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Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?

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Beamter:

--- Zitat von: Knecht am 17.01.2024 07:36 ---Um nochmal das Ursprungsthema aufzugreifen: es ist also noch niemandem gelungen, trotz Erfüllung der Wartezeit, eine Erstattung der Beiträge zu erhalten? Hat es mal jemand versucht...?

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Waren die Antworten schwer zu verstehen?

Es ist rechtlich ausgeschlossen. Und das in einem Beamtenforum…

Knecht:

--- Zitat von: Beamter am 17.01.2024 09:14 ---
--- Zitat von: Knecht am 17.01.2024 07:36 ---Um nochmal das Ursprungsthema aufzugreifen: es ist also noch niemandem gelungen, trotz Erfüllung der Wartezeit, eine Erstattung der Beiträge zu erhalten? Hat es mal jemand versucht...?

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Waren die Antworten schwer zu verstehen?

Es ist rechtlich ausgeschlossen. Und das in einem Beamtenforum…

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Weil es im Recht ja bekanntermaßen nie Ausnahmen gibt...uff.

Kingrakadabra:

--- Zitat von: Mario12 am 15.01.2024 19:17 ---
--- Zitat von: Knecht am 15.01.2024 19:02 ---
--- Zitat von: Mario12 am 15.01.2024 18:54 ---Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.

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Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?

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Da müsste man den Gesetzgeber mal fragen, was es mit den 60 Monaten auf sich hat. Ist jedenfalls in § 210 SGB VI so festgelegt.

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60 Kalendermonate (5 Jahre) ist die sogenannte allgemeine Wartezeit. Deren Erfüllung ist Voraussetzung für den Anspruch auf Regelaltersrente.

Rentenonkel:

--- Zitat von: Oberamtsfuzzi am 16.01.2024 18:14 ---
35.000€ jetzt bezahlen, für 100€ lebenslangen Rentenanspruch? Ab wann, in 35 Jahren? Das wäre ein ziemlich dummer Deal. Unmittelbar vor Renteneintritt? Das wäre ebenfalls ein schlechtes Geschäft.

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Wenn man auf den einschlägigen Vergleichsportalen eine Sofortrente berechnen lässt, und annimmt, dass man 67 Jahre alt ist, sind das die Einmalzahlungen, die man leisten müsste, um quasi sofort eine garantierte Rente in der genannten Höhe zu erhalten. Ob das hinterher eine gute oder schlechte Entscheidung war, hängt von der Dynamik der privaten Rente und der Lebenserwartung ab.

Versicherungen sind immer dann ein finanziell schlechtes Geschäft, wenn der Versicherungsfall (in dem Fall der Langlebigkeit) nicht eintritt. Das gilt auch bei anderen Versicherungen wie Vollkasko beim Auto oder Hausrat oder Haftpflicht.

Keine Versicherung zu haben ist allerdings auch ein finanziell schlechtes Geschäft, wenn man den Versicherungsfall hat, also in diesem Fall besonders alt wird. Dann hat man lange Zeit nachzudenken, warum man nicht besser oder anders vorgesorgt hat.

Kingrakadabra:

--- Zitat von: Knecht am 17.01.2024 11:57 ---
--- Zitat von: Beamter am 17.01.2024 09:14 ---
--- Zitat von: Knecht am 17.01.2024 07:36 ---Um nochmal das Ursprungsthema aufzugreifen: es ist also noch niemandem gelungen, trotz Erfüllung der Wartezeit, eine Erstattung der Beiträge zu erhalten? Hat es mal jemand versucht...?

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Waren die Antworten schwer zu verstehen?

Es ist rechtlich ausgeschlossen. Und das in einem Beamtenforum…

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Weil es im Recht ja bekanntermaßen nie Ausnahmen gibt...uff.

--- End quote ---

Welche Ausnahmen sollten das sein und warum? Weil man nur 62 KM hat?

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