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Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?

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Rentenonkel:

--- Zitat von: Knecht am 17.01.2024 07:36 ---Um nochmal das Ursprungsthema aufzugreifen: es ist also noch niemandem gelungen, trotz Erfüllung der Wartezeit, eine Erstattung der Beiträge zu erhalten?

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Richtig


--- Zitat von: Knecht am 17.01.2024 07:36 ---Hat es mal jemand versucht...?

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Ja

Rentenonkel:

--- Zitat von: Kingrakadabra am 17.01.2024 12:40 ---
Welche Ausnahmen sollten das sein und warum? Weil man nur 62 KM hat?

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Eine Beitragserstattung nach § 210 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI für Versicherte, die die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, kommt nur noch für ausländische Versicherte mit einem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, die auch nach Anwendung von zwischen- oder überstaatlichen Regelungen nicht zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind, in Betracht.

Rentenonkel:

--- Zitat von: ABCDE am 16.01.2024 20:30 ---
Was wäre hier die konkrete Rechtsnorm?

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§ 55 Absatz 1 Satz 3 BeamtVG

Mario12:

--- Zitat von: Kingrakadabra am 17.01.2024 12:31 ---
--- Zitat von: Mario12 am 15.01.2024 19:17 ---
--- Zitat von: Knecht am 15.01.2024 19:02 ---
--- Zitat von: Mario12 am 15.01.2024 18:54 ---Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.

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Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?

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Da müsste man den Gesetzgeber mal fragen, was es mit den 60 Monaten auf sich hat. Ist jedenfalls in § 210 SGB VI so festgelegt.

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60 Kalendermonate (5 Jahre) ist die sogenannte allgemeine Wartezeit. Deren Erfüllung ist Voraussetzung für den Anspruch auf Regelaltersrente.

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Ja, warum wiederholst du aber das was ich schon dem Fragesteller geantwortet habe?

Im weiteren Verlauf ging es vielmehr um die Frage warum es ausgerechnet 60 Monate sind und nicht z. B. 63. Aber da wird man sich schon was dabei gedacht haben.

Die Kohle kommt jedenfalls der Solidargemeinschaft und später dem Bezieher der Rente in Höhe von 2,70€ pro Monat oder so zugute.

Mario12:

--- Zitat von: Knecht am 17.01.2024 11:57 ---
--- Zitat von: Beamter am 17.01.2024 09:14 ---
--- Zitat von: Knecht am 17.01.2024 07:36 ---Um nochmal das Ursprungsthema aufzugreifen: es ist also noch niemandem gelungen, trotz Erfüllung der Wartezeit, eine Erstattung der Beiträge zu erhalten? Hat es mal jemand versucht...?

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Waren die Antworten schwer zu verstehen?

Es ist rechtlich ausgeschlossen. Und das in einem Beamtenforum…

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Weil es im Recht ja bekanntermaßen nie Ausnahmen gibt...uff.

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Es gibt bei dieser gesetzlichen Regelung keine Ausnahme für in Deutschland lebende Personen deutscher Staatsangehöriger. Die möglichen Ausnahmen werden in der Vorschrift aufgezählt. Kann der Thread nicht geschlossen werden?

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