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Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beamter:
--- Zitat von: Knecht am 17.01.2024 11:57 ---
--- Zitat von: Beamter am 17.01.2024 09:14 ---
--- Zitat von: Knecht am 17.01.2024 07:36 ---Um nochmal das Ursprungsthema aufzugreifen: es ist also noch niemandem gelungen, trotz Erfüllung der Wartezeit, eine Erstattung der Beiträge zu erhalten? Hat es mal jemand versucht...?
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Waren die Antworten schwer zu verstehen?
Es ist rechtlich ausgeschlossen. Und das in einem Beamtenforum…
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Weil es im Recht ja bekanntermaßen nie Ausnahmen gibt...uff.
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Mühsamer Kollege…
Mario12:
--- Zitat von: Mario12 am 17.01.2024 20:33 ---
--- Zitat von: Knecht am 17.01.2024 11:57 ---
--- Zitat von: Beamter am 17.01.2024 09:14 ---
--- Zitat von: Knecht am 17.01.2024 07:36 ---Um nochmal das Ursprungsthema aufzugreifen: es ist also noch niemandem gelungen, trotz Erfüllung der Wartezeit, eine Erstattung der Beiträge zu erhalten? Hat es mal jemand versucht...?
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Waren die Antworten schwer zu verstehen?
Es ist rechtlich ausgeschlossen. Und das in einem Beamtenforum…
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Weil es im Recht ja bekanntermaßen nie Ausnahmen gibt...uff.
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Es gibt bei dieser gesetzlichen Regelung keine Ausnahme für in Deutschland lebende Personen deutscher Staatsangehörigkeit. Die möglichen Ausnahmen werden in der Vorschrift aufgezählt. Kann der Thread nicht geschlossen werden?
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Marsman:
Ich habe genau 60 Beitragsmonate in die RV eingezahlt, bevor ich verbeamtet wurde. In Kenntnis dieser Regelung hatte ich bei meinem Dienstherren vorher einen Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht gestellt (diesen Tipp hatte ich von einem Freund erhalten, der das erfolgreich bei seinem Dienstherren (BRH) genehmigt bekommen hatte). Zunächst wurde meinem Antrag auch stattgegeben, jedoch nach kurzer Zeit die Entscheidung wieder zurückgenommen. Auf meine Nachfrage wurde das damit begründet, dass dieses Verfahren nur für Dienstordnungsangestellte möglich ist. Ich hab das zwar nicht eingesehen/verstanden, wollte aber damals als "junger" Beamter nicht gleich "unangenehm" auffallen. Heute würde mir das nicht mehr passieren.
BWBoy:
Ich habe mich tatsächlich noch nie wirklich mit dem thema auseinandergesetzt. Kann man das irgendwo einsehen wie lange man eingezahlt hat?
Ich habe vor, während und nach dem studium bis zu verbeamtung einen kleinen nebenjob damals auf 450€ gemacht für den ich scheinbar auch etwas eingzahlt habe. Denn ich bekomme jährlich diese Renteninformation. Ist nur ein kleckerbetrag, aber bedeutet das, da ich diese Information zugestellt bekomme, dass ich über die 60 Monate gekommen bin?
Rentenonkel:
--- Zitat von: BWBoy am 23.01.2024 13:27 ---Denn ich bekomme jährlich diese Renteninformation. Ist nur ein kleckerbetrag, aber bedeutet das, da ich diese Information zugestellt bekomme, dass ich über die 60 Monate gekommen bin?
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Ja, eine Renteninformation erhalten nur die Versicherten, die mindestens 60 Monate eingezahlt haben.
Einen Versicherungsverlauf kann man online unter www.deutsche-rentenversicherung.de/unterlagen-anfordern bestellen.
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