Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Teilzeitantrag gem. § 11 TVöD

<< < (4/7) > >>

VFA West:

--- Zitat von: BAT am 17.01.2024 09:30 ---Nein, Unfug. Wenn ein Arbeitnehmer eine Wochenstunde reduziert, ist diese durch andere Arbeitskräfte zu ersetzen. 

Und das ist doch eine enorme Organisationsaufgabe.

--- End quote ---

Stimmt aber nicht immer so. Kenne genug, die in 30 h das gleiche machen müssen wir vorher in 39 h. Da wird nichts durch andere Arbeitskräfte ersetzt.

TV-Ler:

--- Zitat von: BAT am 17.01.2024 09:30 ---Nein, Unfug. Wenn ein Arbeitnehmer eine Wochenstunde reduziert, ist diese durch andere Arbeitskräfte zu ersetzen. 

Und das ist doch eine enorme Organisationsaufgabe.

--- End quote ---
Selbst wenn es (formal) so ist:
Der TVöD existiert seit fast 20 Jahren, die AG haben damals kein Problem gesehen, sich darauf einzulassen und seitdem ist auch nirgendwo ein Begehr der AG-Seite aufgeploppt, § 11 zu revidieren.
Somit scheint es mir Unfug zu sein, das es Unfug ist. Es scheint vielmehr (ob nun mit oder ohne Organisationsaufwand) machbar und möglich.

BAT:
Natürlich. Weil es eine akademische Diskussion ist, da diese Wochenstunden wohl sehr selten begehrt werden. ist die Frage, ob solche Konstruktionen wie im Ausgangspost mehr werden.

BAT:

--- Zitat von: VFA West am 17.01.2024 10:24 ---
Stimmt aber nicht immer so. Kenne genug, die in 30 h das gleiche machen müssen wir vorher in 39 h. Da wird nichts durch andere Arbeitskräfte ersetzt.

--- End quote ---

Sicherlich eine gute Basis für eine Stellenplanung.  ;)

VFA West:

--- Zitat von: BAT am 17.01.2024 10:44 ---
--- Zitat von: VFA West am 17.01.2024 10:24 ---
Stimmt aber nicht immer so. Kenne genug, die in 30 h das gleiche machen müssen wir vorher in 39 h. Da wird nichts durch andere Arbeitskräfte ersetzt.

--- End quote ---

Sicherlich eine gute Basis für eine Stellenplanung.  ;)

--- End quote ---

Wie meinst du das?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version