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Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung

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simmelbert:

--- Zitat von: VFA West am 19.01.2024 18:03 ---Wir wissen nach wie vor nicht, welcher Tarifvertrag für dich gilt. Deswegen weiß ich auch nicht, von welcher Vorschrift du sprichst und kann dir deshalb auch nicht weiterhelfen.

--- End quote ---

AOK BAT NEU

Maggus:
Im Tarifvertrag Zuwendung ("Tarifvertrag über eine Zuwendung für die Beschäftigten der Mitglieder der TGAOK") in der Fassung vom 22. Februar 2018 sind in § 1 die Voraussetzungen geregelt.
§ 1 Abs. 1: Die Beschäftigten erhalten in jedem Kalenderjahr eine Zuwendung, wenn sie:
[...]
Nr. 3: Nicht in der Zeit bis einschließlich 31. März des folgenden Kalenderjahres aus ihrem Verschulden oder auf eigenen Wunsch ausscheiden.

Das bedeutet: Eine Kündigung zum 31.03. ist somit schädlich - es besteht kein Anspruch auf die Zuwendung.

simmelbert:

--- Zitat von: Maggus am 22.01.2024 11:18 ---Im Tarifvertrag Zuwendung ("Tarifvertrag über eine Zuwendung für die Beschäftigten der Mitglieder der TGAOK") in der Fassung vom 22. Februar 2018 sind in § 1 die Voraussetzungen geregelt.
§ 1 Abs. 1: Die Beschäftigten erhalten in jedem Kalenderjahr eine Zuwendung, wenn sie:
[...]
Nr. 3: Nicht in der Zeit bis einschließlich 31. März des folgenden Kalenderjahres aus ihrem Verschulden oder auf eigenen Wunsch ausscheiden.

Das bedeutet: Eine Kündigung zum 31.03. ist somit schädlich - es besteht kein Anspruch auf die Zuwendung.

--- End quote ---

alles klar danke, dann werdens wohl noch 3 monate mehr ;)

simmelbert:
und wie kann man diesen Teil dann verstehen?

Die Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis spätestens mit Ablauf des 30. November
endet und die mindestens vom Beginn des Kalenderjahres an ununterbrochen in einem
Rechtsverhältnis in Absatz 1 Nr. 2 genannten Art im öffentlichen Dienst gestanden haben,
erhalten eine Zuwendung, wenn sie im unmittelbaren Anschluss an das Arbeitsverhältnis zu einem anderen Ar-
beitgeber des öffentlichen Dienstes in ein Rechtsverhältnis der in Absatz 1 Nr. 2 ge-
nannten Art übertreten und der bisherige Arbeitgeber das Ausscheiden aus diesem
Grunde billigt.

FearOfTheDuck:
Was sagt denn der Abs. 1 Nr. 2?

Da steht, du bekommst Kohle wenn du zu einem der AG nach genanntem Abs.  bis 30.11. wechselst und dein AG einverstanden ist, dass du zu einem solchen AG (unmittelbar) wechselst.

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