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[Allg] Neuer großer Besoldungsvergleich online!

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Admin:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 24.01.2024 20:47 ---Die unteren Tabellen stimmen, wenn man jedoch auf https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/
geht, dann ist dort eine Tabelle abgebildet mit Überschrift "Durchschnittliche jährliche Besoldungswerte gemittelt über 40 Dienstjahre" Obwohl tatsächlich die Werte der Endstufe im jeweiligen Bundesland abgebildet werden.

--- End quote ---

Upps, tatsächlich! Da wird der Vergleich der Endgehälter ausgegeben und nicht der gemittelten Gehälter. Als erste Maßnahme habe ich die Überschrift korrigiert. Aber da müssen natürlich am Ende die gemittelten Gehälter stehen. -> Todo-Liste

AVP:

--- Zitat von: Admin am 24.01.2024 21:29 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 24.01.2024 20:47 ---Die unteren Tabellen stimmen, wenn man jedoch auf https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/
geht, dann ist dort eine Tabelle abgebildet mit Überschrift "Durchschnittliche jährliche Besoldungswerte gemittelt über 40 Dienstjahre" Obwohl tatsächlich die Werte der Endstufe im jeweiligen Bundesland abgebildet werden.

--- End quote ---

Upps, tatsächlich! Da wird der Vergleich der Endgehälter ausgegeben und nicht der gemittelten Gehälter. Als erste Maßnahme habe ich die Überschrift korrigiert. Aber da müssen natürlich am Ende die gemittelten Gehälter stehen. -> Todo-Liste

--- End quote ---

Hierbei wäre dann denkbar die unterste Stufe so zu strecken bis man das erforderliche Besoldungsdienstalter hat, um in die höhere Stufe aufzusteigen.

Beim 12 Stufen System zB
Stufe 1-4: jeweils 2 Jahre
Stufe 5-8: jeweils 3 Jahre
Stufe 9-12: jeweils 4 Jahre

Also für A 12 dann den ersten Wert (zB Stufe 4) für die Stufen 1, 2 und 3 hinterlegen und komplett durchrechnen lassen:

Für Niedersachsen:

Stufe 1: Gibts komplett nicht mehr
Stufe 2: 3 879,75 x 2 Jahre
Stufe 3: 3 879,75 x 2 Jahre
Stufe 4: 3 879,75 x 2 Jahre
Stufe 5: 4 066,58 x 3 Jahre
….
Stufe 11: 4 938,69 x 4 Jahre
Stufe 12: 5 063,29 x (45 oder 40 Jahre - Summe der obig aufgeführten Jahre in den anderen Stunden)

Dann alles durch 45 oder 40.

Stufen die es gar nicht mehr in einer Laufbahn gibt und die somit auch gar nicht mehr durchlaufen werden können, müsste man natürlich ausschließen. Für A13 hätte man dann 2 Werte, einmal gD wie beschrieben und einmal hD, der natürlichen gar nicht in den Stufen 2+3 landen kann, da in seiner Laufbahn nicht vorhanden, sodass man dort „normal“ ab Stufe 4 (für ihn quasi 1) rechnen könnte.

So würde man das oben beschriebene berücksichtigen und eine Vergleichbarkeit zu den 8 stufigen Systemen,
die immer bei 1 anfangen und auch deutlich schneller durchlaufen werden, herstellen bzw. würde halt tatsächlich sehen wie ein realistischer Durchschnittsverdienst über 45 Dienstjahre aussehen könnte.

Admin:

--- Zitat von: AVP am 24.01.2024 21:58 ---Hierbei wäre dann denkbar die unterste Stufe so zu strecken bis man das erforderliche Besoldungsdienstalter hat, um in die höhere Stufe aufzusteigen.

--- End quote ---

Weshalb das? Wo spielt das Besoldungsdienstalter noch eine Rolle?

Beispiel Bundesbeamte, § 27 BBesG:

(1) Das Grundgehalt wird, soweit nicht gesetzlich etwas Anderes bestimmt ist, nach Stufen bemessen. Dabei erfolgt der Aufstieg in eine nächsthöhere Stufe nach bestimmten Dienstzeiten, in denen anforderungsgerechte Leistungen erbracht wurden (Erfahrungszeiten).

(2) Mit der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge im Anwendungsbereich dieses Gesetzes wird ein Grundgehalt der Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht Erfahrungszeiten nach § 28 Absatz 1 bis 3 anerkannt werden. [...]



--- Zitat ---Dann alles durch 45 oder 40.

--- End quote ---

Wir haben 40 Jahre gewählt, da ansonsten das Endgrundgehalt bei der Berechnung des Mittelwertes dominieren würde und nach unseren Erfahrungen die meisten Beamten beim Einstieg ohnehin deutlich älter als 22 Jahre sind (22+45=67).

AVP:
Das funktioniert aber eben nur wenn die Stufen - wie zB beim Bund - jeweils von 1 - 8 gehen.

Beim 12 stufigen System gehts zB in A12 erst bei Erfahrungsstufe 4 los. Dies verfälscht die Vergleichbarkeit.

Beispiel Dienstbeginn in A9 in 2015

12 Stufen:
2015+2016 = Stufe 2 (A9)
2017+2018 = Stufe 3 (A10)
2019+2020 = Stufe 4 (A11)
2021-2023 = Stufe 5 (A12)
2024 - 2026 = Stufe 6 (A12)
2027 - 2029 = Stufe 7 (A 12)
2030 - 2032 = Stufe 8 (A13)
2033 - 2036 = Stufe 9 (A13)
2037 - 2040 = Stufe 10 (A13)
2041 - 2044 = Stufe 11 (A13)
Ab 2045 = Stufe 12 (A13)

8 Stufen gleicher Werdegang:
2015+2016 = Stufe 1 (A9)
2017-2019 = Stufe 2 (A10)
2020- 2022 = Stufe 3 (A11)
2023 - 2025 = Stufe 4 (A12)
2026 - 2028 = Stufe 5 (A12)
2029 - 2031 = Stufe 6 (A13)
2032 - 2034 = Stufe 7 (A13)
Ab 2035 = Stufe 8 (A13)

Wenn man sich jetzt also ein beliebiges Jahr hier raussucht, zB 2023 und sich dann die Besoldungstabellen anschaut, zwischen dem 8 und 12 stufigen System, wird man erhebliche Differenzen sehen.

Wenn ihr bei der Berechnung von A12 jeweils alle Stufen aus der Tabelle aufführt, dann fehlen beim 12 stufigen System aufgrund des verspäteten/verschobenen Stufenbeginns die unteren Stufen (die man eh nicht erreichen kann, da man zuvor einige mal in niedrigeren Ämtern befördert werden muss bevor man überhaupt in A12 landen kann).
Oder:
Andersrum kann man auch argumentieren, dass ihr im 8-stufigen System die Erfahrungsstufen 1, 2 und 3 berücksichtigt, die aber quasi kein A12 Beamter tatsächlich erreichen kann (wie sollte dies möglich sein?). Theoretisch könnte zB der Bund diese Stufen auch streichen, da sie in der Praxis keine Relevanz haben. In A12 kann man für gewöhnlich nicht verbeamtet werden / einsteigen (sondern im Einstiegsamt A 9 oder A10), bis man zur A12 befördert wird (alle Ämter müssen durchlaufen werden), hat man die Erfahrungsstufen 1-3 schon in den Probezeit in A9 und den Beförderungswartezeiten zwischen A9-A11 in niedrigeren Besoldungsgruppen passiert. Das hat das 12-stufige System zB in Nds berücksichtigt und trägt dort einfach keine Werte für Stufe 1-3 ein, das verfälscht dann aber den Vergleich, wenn man die (nicht existierenden) Stufen in Niedersachsen ignoriert, die gleichen (real ebenfalls unerreichbaren) Stufen aber zB beim Bund berücksichtigt (dadurch den Durchschnitt drückt), wobei diese in der Realität ebenfalls keine Relevanz haben.

Das macht dann nochmal einen deutlich größeren Unterschied in der realen Bezügezahlung aus

AVP:
Oder ein anderes Beispiel.

Der Bund hat in A16 die Stufen 1-8. Es dürfte aufgrund des Laufbahnprinzips aber völlig unmöglich sein nach A16 Stufe 1, A16 Stufe 2 oder A16 Stufe 3 besoldet zu werden. Theoretisch könnte der Bund diese Stufen streichen, da nicht erreichbar. Das Streichen dieser unteren Stufen hätte dann zur Folge dass das Mittel über 40 Dienstjahre höher wäre.

Andere Länder haben in A16 die Stufen 1-5 schon gestrichen - da eh nicht erreichbar. Dadurch fallen die eigentlich niedrigeren Gehälter bei einer Durchschnittsbetrachtung über 40 Dienstjahre in A16 raus und der Wert wird höher und ist nicht mehr zum obigen System vergleichbar.

Vereinfachtes Beispiel (Stufe 1 ist nicht erreichbar)

A:
S1: 1.000€
S2: 2.000€
S3: 3.000€
Durchschnitt: 2.000€

B:
S1: /
S2: 1.800€
S3: 2.700€
Durchschnitt: 2.250€

Obwohl in der Realität a besser besoldet, da Stufe 1 eh nicht erreichbar (bzw. in niedriger Besoldungsgruppe bereits durchlaufen) aufgrund Laufbahnprinzip, hat B den höheren Durchschnitt.


Daher müsste man mMn die unteren Stufen, die in einer Laufbahn zuvor durchlaufen werden können, wie oben dargestellt berücksichtigen. Wenn A13 bei Stufe 4 losgeht müsste man also auch bei A16 ab Stufe 4 rechnen, wenn es diese nicht gibt müsste man einen fiktiven Wert annehmen (zB den Wert aus Stufe 6 oder den Wert auf Stufe 6 -einiger Prozentpunkte).

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