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[Allg] Neuer großer Besoldungsvergleich online!

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AVP:
Danke für die Erläuterung dass so ein Rechner sich leider nicht umsetzen lässt, schade aber verständlich.

Das man nicht extra auf den Stichtag Bund wartet ist auch schlüssig, wobei durch die ca. 1 Jahr verzögerte Umsetzung des quasi gleichen Ergebnisses im TV-L (und damit den meisten Ländern) halt mittlerweile massiv im Vorsprung ist. Zudem läuft der TVÖD ja bis zum 31.12 theoretisch könnte die Bundesbesoldung also auch wieder zum 01.01.24 erneut gehoben werden bevor der TV-L und die Länder überhaupt ihre 5,5% im Februar 2025 sehen.

Zu den erläuterten Berechnungen verzerren die teilweise gestrichenen Stufen teilweise schon das Bild. Wenn ein Beamter A12 ist und dort erst die Stufe 4 als erste Stufe ausgebracht wurde, dann war er ja schon einige Jahre in niedrigeren Erfahrungsstufen in A9-A11, der Rechner staucht diesen Zeitraum nach meinem Verständnis dann aber zusammen. Dadurch, dass man als Lehrer zB aber auch direkt in A12 anfangen kann würde es dann ja wiederrum passen. Die ganzen einzelnen Konstellationen sind halt in so einem Vergleich gar nicht mehr abdeckbar, insgesamt gilt aber dass feste Stufen 1-8 für alle die „unten anfangen“, also mD und gD, deutlich attraktiver sind als 12 Stufen. Denn wenn sie befördert werden und mit 8 Jahren BDA in A12 Stufe 5/12 kommen wären sie im 8 stufigen System schon in A12 Stufe 4/8, die eher Stufe 6-7/12 entspricht.
Und dadurch dass immer wieder untere Stufen gestrichen werden verdienen jüngere Beamte perspektivisch immer besser als ältere Beamte wenn sie das gleiche BDA erreichen.

Admin:
Grundsätzlich bin ich für Vorschläge anderer Methoden zur Berechnung eines Besoldungsvergleichs offen! Es muß nur aus den gegebenen Tabellen und Stufenwartezeiten klar definiert und rechnerisch darstellbar sein.

InternetistNeuland:

--- Zitat von: Admin am 24.01.2024 17:26 ---
--- Zitat von: django333 am 24.01.2024 16:00 ---Ich bin sehr froh darüber, dass es eine Plattform gibt, in der die mittlerweile doch sehr auseinanderdriftenden Besoldungen der verschiedenen Dienstherren vergleichbar werden.
Sieht man sich den hier zu findenden Besoldungsvergleich an, dann lässt sich erkennen, dass es wohl für bayerische Beamte im Jahr 2011 eine kräftige Gehaltssteigerung gegeben haben müsste. Dem war aber nicht so.

--- End quote ---

Vielen Dank für deine hilfreichen Hinweise!

(Jetzt habe ich gerade in mehr als einer halben Stunde eine ausführliche Antwort geschrieben und dann versehentlich genau dieses Fenster geschlossen. So ein Mist!)

Also, kurz nochmal zusammengefaßt:

1.
Zur Berechnung der Ländervergleiche werden nicht einzelne Stufen verglichen, sondern fiktive Beamtenlaufbahnen ohne Beförderungen.  Der Beamte steigt zum Zeitpunkt 0 in der Eingangsstufe ein, verbleibt dort die übliche Wartezeit (idR 4 Jahre), steigt eine Stufe auf usw. - bis er die Endstufe erreicht in der er fortan verbleibt. Wir summieren das über 40 Dienstjahre auf, teilen dann durch 40 und erhalten so den  durchschnittlichen Besoldungswert der jeweiligen Besoldungsgruppe.
Dieser wird dann vergleichen.

Dadurch wirken sich reine Verschiebungen der Tabelle nicht aus. Genau so wie du es auch erwartest.

2.
Bayern hat 2010 auf 2011 nicht nur verschoben, sondern auch Stufen gestrichen, so z.B. die Stufen 3 und 4 bei A13. Dadurch steigt der fiktive Beamte natürlich gleich höher ein und erreicht auch die Endstufe früher. Damit steigt der Besoldungsdurchschnitt.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern-2010&matrix=1
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern-2011&matrix=1

Dieser höhere Einstieg ist für Neueinsteiger auch in der Tat ein deutlicher Gewinn. Für "Altbeamte" bringt dieser natürlich nichts.

3.
In beispielsweise A16 war dies in Bayern 2010 auf 2011 aber nicht der Fall. Hier wurde nur verschoben aber keine Stufe gestrichen. Hier erwarten wir einen gleichbleibenden Wert in der Grafik, sehen aber eine leichte Erhöhung:

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/by/a_16.html

Hier kommt ein anderer Effekt zum tragen: der Stichtag! Wir haben als Stichtag 01.01. gewählt. Es wird also jeweils stur die am 01.01. eines jeden Jahres gültige Tabelle zum Vergleich herangezogen.

Zum 01.01.2010 galt in Bayern noch die "2009er" Tabelle:
  https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern-2009&matrix=1
Die 2010er Tabelle (s.o.) galt nur vom 01.03.2010 bis 31.12.2010, war also zu keinem 01.01. gültig und findet so im Besoldungsvergleich auch keine Berücksichtigung. Die 2011er Tabelle mit Gültigkeit 01.01.2011 bis 31.12.2011 wird zum Stichtag 01.01.2011 zum Vergleich herangezogen.
Vergleichsbasis ist nun aber die 2009er Tabelle vom 01.01.2010. Daher die Gehaltssteigerung in der Grafik!


Trotz der Verwirrung in diesem Fall (mich traf es zuerst ja auch), halte ich alles in allem die Stichtagsregelung für den Vergleich für sinnvoll. Ob der 01.01. ein sinnvoller Stichtag ist oder besser der 31.12. (wie bisher) wäre ein andere Diskussion.

 

--- End quote ---

Die Berechnung nach deiner Nummer 1 kann ich nicht nachvollziehen. In Hessen wurden einfach die Jahresbesoldung der Stufe 8 eingetragen. Wo wurde dort denn gemittelt?

Richtig wäre
(2x Stufe 1 + 3x Stufe 2 + 3x Stufe 3 + 3x Stufe 4 + 4x Stufe 5 + 4x Stufe 6 + 4x Stufe 7 + 17 x Stufe 8 ) / 40 Jahre

Admin:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 24.01.2024 20:25 ---Die Berechnung nach deiner Nummer 1 kann ich nicht nachvollziehen. In Hessen wurden einfach die Jahresbesoldung der Stufe 8 eingetragen. Wo wurde dort denn gemittelt?

--- End quote ---

Auf
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/he/a_13.html
befinden sich 3 Grafiken und zugehörige Tabellen.

Die erste ist gemittelt, die zweite vergleicht Endgrundgehälter, die dritte Einstiegsgehälter


--- Zitat ---Richtig wäre
(2x Stufe 1 + 3x Stufe 2 + 3x Stufe 3 + 3x Stufe 4 + 4x Stufe 5 + 4x Stufe 6 + 4x Stufe 7 + 17 x Stufe 8 ) / 40 Jahre

--- End quote ---

ACK. Genau so rechnen wir für die erste Grafik und Tabelle. (Unter Berücksichtigung der Jahressonderzahlung und allgemeinen Stellenzulage falls jeweils vorhanden)

InternetistNeuland:

--- Zitat von: Admin am 24.01.2024 20:41 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 24.01.2024 20:25 ---Die Berechnung nach deiner Nummer 1 kann ich nicht nachvollziehen. In Hessen wurden einfach die Jahresbesoldung der Stufe 8 eingetragen. Wo wurde dort denn gemittelt?

--- End quote ---

Auf
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/he/a_13.html
befinden sich 3 Grafiken und zugehörige Tabellen.

Die erste ist gemittelt, die zweite vergleicht Endgrundgehälter, die dritte Einstiegsgehälter


--- Zitat ---Richtig wäre
(2x Stufe 1 + 3x Stufe 2 + 3x Stufe 3 + 3x Stufe 4 + 4x Stufe 5 + 4x Stufe 6 + 4x Stufe 7 + 17 x Stufe 8 ) / 40 Jahre

--- End quote ---

ACK. Genau so rechnen wir für die erste Grafik und Tabelle. (Unter Berücksichtigung der Jahressonderzahlung und allgemeinen Stellenzulage falls jeweils vorhanden)

--- End quote ---

Die unteren Tabellen stimmen, wenn man jedoch auf https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/
geht, dann ist dort eine Tabelle abgebildet mit Überschrift "Durchschnittliche jährliche Besoldungswerte gemittelt über 40 Dienstjahre" Obwohl tatsächlich die Werte der Endstufe im jeweiligen Bundesland abgebildet werden.

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