Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Neuer großer Besoldungsvergleich online!
AVP:
--- Zitat von: Kleber231 am 24.01.2024 10:26 ---@ AVP Warum Steuerklasse I in der Berechnung, wenn verheiratet?
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Steuerklasse 1 und 4 macht doch keinen Unterschied beim Netto und fürs brutto wäre natürlich sowieso egal
Admin:
--- Zitat von: AVP am 23.01.2024 21:20 ---Ich hatte mal vorgeschlagen einen Rechner zu entwerfen in den man seine persönlichen Daten eingibt (Kinder, BDA, Besoldungsgruppe) und dann für alle Länder den Vergleich für diese Konstellation ausgespuckt bekommt - im Prinzip also eine Möglichkeit alle Besoldungsrechner „auf einmal“ zu bedienen. Stieß leider auf wenig Resonanz, fände ich aber wirklich sehr interessant und würde mMn vielen die Augen öffnen…
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Das ist von der benötigten Rechenleistung und auch Zeit der Berechnung nicht wirklich sinnvoll durchfürbar. Das Skript das die o.g. Tabelle erstellt, braucht Stunden bis das alles durchgerechnet ist.
Es wird also "im Block" berechnet und daraus dann statische Seiten erstellt. Angesichts von 2,5 Millionen Nutzern bei mehr als 30 Millionen Abrufen im Monat müssen wir mit der Rechenleistung des Servers etwas haushalten.
Admin:
--- Zitat von: AVP am 23.01.2024 21:20 ---Danke. Beim Bund sind es dann aber noch nicht die Werte ab März oder? Das würde einen ordentlichen Unterschied machen.
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nein, Stichtag ist 01.01.2024. Ganz bewußt, denn es würde das Ergebnis doch sehr verfälschen, wenn der Stichtag gerade so gewählt wäre, daß die aktuelle Besoldungsrunde Bund enthalten ist, nicht aber die aktuelle Besoldunsgrunde der Länder. Nächster sinnvoller Stichtag wird 31.12.2024 oder 01.01.2025.
--- Zitat ---Und es wäre auch interessant wenn man das ganze nochmal mit 1, 2 und 3 Kindern sehen könnte - die Zuschläge unterscheiden sich mittlerweile ja extrem. Vorausgesetzt natürlich dass es ohne allzu großen Aufwand möglich wäre
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ja, das wird "irgendwann" kommen.
django333:
Ich bin sehr froh darüber, dass es eine Plattform gibt, in der die mittlerweile doch sehr auseinanderdriftenden Besoldungen der verschiedenen Dienstherren vergleichbar werden.
Sieht man sich den hier zu findenden Besoldungsvergleich an, dann lässt sich erkennen, dass es wohl für bayerische Beamte im Jahr 2011 eine kräftige Gehaltssteigerung gegeben haben müsste. Dem war aber nicht so.
Im Jahr 2011 wurde in Bayern ein neues Dienstrecht (Gesetz zum neuen Dienstrecht in Bayern) eingeführt.
In der A-Besoldung ist die Besoldungstabelle 2010 im Vergleich zur Besoldungstabelle 2011 im Grundgehalt exakt gleichgeblieben. Allerdings wurden alle bisherigen Stufen nach links verschoben und die Besoldungstabelle 2011 um die jeweils höchste Stufe gekürzt. So gibt es bspw. in der Besoldungsgruppe A13 keine Stufe 12 mehr.
Zum 01.01.2011 wurden dann gemäß Art. 106 Gesetz zum neuen Dienstrecht in Bayern alle Beamten in diejenige Stufe überführt, die dem bisherigen Grundgehalt der Gehaltstabelle 2010 entsprach.
Eine Erhöhung der Bezüge fand im Jahr 2011 nicht statt. Man kann dies aber vermuten, wenn man lediglich die Stufenbeträge der Gehaltstabellen 2010 und 2011 miteinander vergleicht und außen vorlässt, dass alle Beamte ab 2011 eine Stufe niedriger eingruppiert worden sind.
Als Beispiel:
Ein Beamter mit A10 in der Stufe 9, der im Jahr 2010 ein Grundgehalt in Höhe von 2.950,57 € erhielt, bekam im Jahr 2011 ebenfalls ein Grundgehalt in Höhe von 2.950,57 €.
Dies entsprach dann im Jahr 2011 aber einer Eingruppierung in die Stufe 8.
Da seit Einführung des neuen Dienstrechtes in Bayern im Jahr 2011 der jährliche Rhythmus in der letzten Stufe auf vier Jahre gestreckt wurde, werden in Ihrem hier zu findenden Besoldungsvergleich anscheinend die nichtbayerischen Beamten mit 40 Dienstjahren mit bayerischen Beamten mit 44 Dienstjahren verglichen. Dies vermute ich, da es in diesem Vergleich für bayerische Beamte in 2011 eine kräftige Steigerung im Grundgehalt gab, die tatsächlich so nicht stattgefunden hat.
Aus meiner Sicht ist das nicht richtig und verfälscht den Besoldungsvergleich.
Admin:
--- Zitat von: django333 am 24.01.2024 16:00 ---Ich bin sehr froh darüber, dass es eine Plattform gibt, in der die mittlerweile doch sehr auseinanderdriftenden Besoldungen der verschiedenen Dienstherren vergleichbar werden.
Sieht man sich den hier zu findenden Besoldungsvergleich an, dann lässt sich erkennen, dass es wohl für bayerische Beamte im Jahr 2011 eine kräftige Gehaltssteigerung gegeben haben müsste. Dem war aber nicht so.
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Vielen Dank für deine hilfreichen Hinweise!
(Jetzt habe ich gerade in mehr als einer halben Stunde eine ausführliche Antwort geschrieben und dann versehentlich genau dieses Fenster geschlossen. So ein Mist!)
Also, kurz nochmal zusammengefaßt:
1.
Zur Berechnung der Ländervergleiche werden nicht einzelne Stufen verglichen, sondern fiktive Beamtenlaufbahnen ohne Beförderungen. Der Beamte steigt zum Zeitpunkt 0 in der Eingangsstufe ein, verbleibt dort die übliche Wartezeit (idR 4 Jahre), steigt eine Stufe auf usw. - bis er die Endstufe erreicht in der er fortan verbleibt. Wir summieren das über 40 Dienstjahre auf, teilen dann durch 40 und erhalten so den durchschnittlichen Besoldungswert der jeweiligen Besoldungsgruppe.
Dieser wird dann vergleichen.
Dadurch wirken sich reine Verschiebungen der Tabelle nicht aus. Genau so wie du es auch erwartest.
2.
Bayern hat 2010 auf 2011 nicht nur verschoben, sondern auch Stufen gestrichen, so z.B. die Stufen 3 und 4 bei A13. Dadurch steigt der fiktive Beamte natürlich gleich höher ein und erreicht auch die Endstufe früher. Damit steigt der Besoldungsdurchschnitt.
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern-2010&matrix=1
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern-2011&matrix=1
Dieser höhere Einstieg ist für Neueinsteiger auch in der Tat ein deutlicher Gewinn. Für "Altbeamte" bringt dieser natürlich nichts.
3.
In beispielsweise A16 war dies in Bayern 2010 auf 2011 aber nicht der Fall. Hier wurde nur verschoben aber keine Stufe gestrichen. Hier erwarten wir einen gleichbleibenden Wert in der Grafik, sehen aber eine leichte Erhöhung:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/by/a_16.html
Hier kommt ein anderer Effekt zum tragen: der Stichtag! Wir haben als Stichtag 01.01. gewählt. Es wird also jeweils stur die am 01.01. eines jeden Jahres gültige Tabelle zum Vergleich herangezogen.
Zum 01.01.2010 galt in Bayern noch die "2009er" Tabelle:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern-2009&matrix=1
Die 2010er Tabelle (s.o.) galt nur vom 01.03.2010 bis 31.12.2010, war also zu keinem 01.01. gültig und findet so im Besoldungsvergleich auch keine Berücksichtigung. Die 2011er Tabelle mit Gültigkeit 01.01.2011 bis 31.12.2011 wird zum Stichtag 01.01.2011 zum Vergleich herangezogen.
Vergleichsbasis ist nun aber die 2009er Tabelle vom 01.01.2010. Daher die Gehaltssteigerung in der Grafik!
Trotz der Verwirrung in diesem Fall (mich traf es zuerst ja auch), halte ich alles in allem die Stichtagsregelung für den Vergleich für sinnvoll. Ob der 01.01. ein sinnvoller Stichtag ist oder besser der 31.12. (wie bisher) wäre ein andere Diskussion.
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