Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Urlaubsantrag - Abmahnung?
MoinMoin:
Da gibt es doch nichts zu verhandeln!
Er hat den Urlaub genehmigt bekommen, also kann er nicht drei Stunden nicht nicht gearbeitet haben.
Also kann man ihn auch nicht abmahnen.
Alberner Scheiß!
Wenn die da eine Ansagen hätten machen wollen, dann hätten sie ihm den Urlaub nicht genehmigen sollen.
Denn natürlich kann man nicht erwarten, dass man taggleich einen Urlaub genehmigt bekommt und einfach der Arbeit fernbleiben ohne direkte Rückfrage beim Team und Leitung!
Also hat er was falsch gemacht oder ist es etwa betriebliche Übung das grundsätzlich taggleich Urlaube genehmigt werden? Wohl kaum!
Und damit ist er unerlaubt nicht zur Arbeit erscheinen, solange er noch keinen Urlaub genehmigt bekommen hatte und ich würde als AG erwarten, dass man das dann durch rückfragen im Team zeitnah erläutert und klärt.
Peter1964:
So wie ich verstanden habe, hatte der Kollege morgens kurz mit der Teamleitung gesprochen und den Sachverhalt geschildert. Dort wurde ihm gesagt, es spricht nichts dagegen. Dann hat er die Mail ans Vorzimmer geschickt.
Ich hab vorhin noch zum ihm gesagt, dass er es in Zukunft einfach so machen soll: alle in die Mail mitaufnehmen um Antwort bzw Bestätigung bitten. Wenn keine Rückmeldung kommt, sofort anrufen (Nachweis führen).
BAT:
Naja, das sehe ich doch etwas anders.
Er ist abmahnungswürdig nicht zur Arbeit erschienen. Ob das dann durch eine Urlaubsbewilligung anschließend geheilt wird, bin ich mir nicht so sicher.
Darf ein Arbeitgeber überhaupt rückwirkend, auch nur für Stunden, Urlaub gewähren.
Ich würde denken, die 3 Stunden sind unerlaubtes Fehlen am Arbeitsplatz, der Rest des Tages Urlaub.
MoinMoin:
Formal ist er bis zur Genehmigung des Urlaubsantrages unerlaubt der Arbeit ferngeblieben. Was durch die Genehmigung rückwirkend legitimiert wurde.
Damit ist eine Abmahnung wegen der 3h nicht möglich.
Und wenn er vorher das mit seiner Teamleitung abgesprochen hat, dann kann man ihm nur noch vorwerfen, dass er sich nicht gekümmert hat, ob der Antrag auch genehmigt wurde.
Abgemahnt werden könnte er nur, wenn er sich nicht an Dienstanweisungen gehalten hat.
Aber nur bei mehrfachem vergehennd entsprechenden vorherigen milderen Massnahmen.
MoinMoin:
--- Zitat von: BAT am 24.01.2024 18:53 ---Naja, das sehe ich doch etwas anders.
Er ist abmahnungswürdig nicht zur Arbeit erschienen. Ob das dann durch eine Urlaubsbewilligung anschließend geheilt wird, bin ich mir nicht so sicher.
Darf ein Arbeitgeber überhaupt rückwirkend, auch nur für Stunden, Urlaub gewähren.
Ich würde denken, die 3 Stunden sind unerlaubtes Fehlen am Arbeitsplatz, der Rest des Tages Urlaub.
--- End quote ---
Es gibt mWn keinen stundenweisen Urlaub
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version