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Höhergruppierung E6 zu E9a rückwirkend
MoinMoin:
--- Zitat von: Verwaltungsmitarbeiter am 25.01.2024 22:11 ---Warum sollen die ausgeübten Tätigkeiten keine Relevanz haben. Sie erweitern sich und verlangen Fachkenntnissen und selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative. Worauf kommt es denn sonst an?
--- End quote ---
Weil die ausgeübten Tätigkeiten Dinge sind, die ich mir selber aussuchen kann, ohne das der AG mir sie beauftragt.
Entscheidend arbeits- und tarifrechtlich sind die Dinge, die dir dein AG als auszuübende Tätigkeiten übertragen hat.
Wenn also die Personalstelle oder jemand der deine AV unterschreiben darf, dir diese Dinge übertragen hat, dann bist du entsprechend eingruppiert und musst nur nich das entsprechende Entgelt einklagen.
Verwaltungsmitarbeiter:
Vielen Dank für eure Nachrichten! Bei uns ist es einfach so, dass häufig Aufgabenbereiche übertragen werden (z.B. durch Ausscheiden eines Kollegen). Es wird von Seiten des AG davon ausgegangen "der macht das schon". Über eine Höhergruppierung wird dabei kein Gedanke verloren. Der Gedanke "man will vielleicht sparen" scheint den Nagel auf den Kopf zu treffen.
Ich hatte meinen AG im Jahr 2021 darauf hingewiesen, dass sich mein Tätigkeitsbereich ab 2020 erweitert (vom AG übertragen - im speziellen Satzungsrecht) hat. Dann wollte man eine Aktualisierung der Stellenbeschreibung! Danach wollte man eine Auflistung meiner Tätigkeiten. Dies war wiederum nicht ausreichend, da man jetzt noch einen genauen Tätigkeitsnachweis mit Angabe der Zeiteinheiten verlangt. So wie ich das hier herauslesen kann, ist doch dieser Nachweis gar nicht nötig!?
Nach meinem Antrag hatte jedenfalls der AG im Stellenplan die E6 zur E9a umgewandelt und lässt diese nach wie vor so laufen. Nur leider kommt bei mir nichts an...
Was könnt ihr empfehlen, welche Schritte ich zeitnah einleiten kann?
MoinMoin:
Eingruppierungsfeststellungsklage
und eine §37 sichere Einforderung deiner Forderung
Verwaltungsmitarbeiter:
Und die täglichen Arbeitsaufzeichnungen samt Zeitanteil? Hat da der Arbeitgeber einen Anspruch drauf?
TV-Ler:
--- Zitat von: Verwaltungsmitarbeiter am 26.01.2024 07:11 ---Und die täglichen Arbeitsaufzeichnungen samt Zeitanteil? Hat da der Arbeitgeber einen Anspruch drauf?
--- End quote ---
Der AG hat Anspruch darauf, das du das tust was er dir aufträgt. Und wenn dazu gehört, das du deine Tätigkeiten erfasst, dann ist das so.
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