Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Falsche Einstufung: Rückzahlung des Gehaltes
Albeles:
Also auf Entreicherung zu machen, gelingt nur in den wenigsten Fällen. Da sind die Hürden bei Gericht schon nicht ohne. Da es sich auch nicht im geringfügigen Bereich befindet, schon sehr schwer. Da man das Geld nicht für den normalen Lebensstil verbraucht haben darf, sondern tatsächlich Luxusgüter angeschafft hat, die auch nicht mehr im besitz sind. Eine Rolex könnte man ja wieder rausgeben an den AG, bzw. sie verkaufen und das Geld dem AG zur Verfügung stellen.
Der AG hat da nur eine Chance wenn er alles wieder haben will und das ist er behauptet, Du hast gegen Treu und Glauben verstoßen. Ansonsten muss er §37 akzeptieren und sieht nur das Geld der letzten 6 Monate.
Alleine schon an der Formulierung sieht man ja, das die Person weis, dass ihre Karten sehr schlecht stehen den vollen Betrag zurück zu bekommen. Ich würde das Ding Notfalls bis vor Gericht durchziehen.
MoinMoin:
--- Zitat von: Albeles am 29.01.2024 09:23 ---Der AG hat da nur eine Chance wenn er alles wieder haben will und das ist er behauptet, Du hast gegen Treu und Glauben verstoßen.
--- End quote ---
Kann ein AG auch gegen "Treu und Glauben" verstoßen und man könnte bei einem Eingruppierungsirrtum klagen?
Und wie ist das zu verstehen, gegen Treu und Glauben verstoßen, was muss da passieren, dass das zur kompletten Nachzahlung führen würde?
Also wenn ein Pförtner mit EG3 plötzlich EG13 bekommt, dann könnte ich mir so was vorstellen.
Aber in diesem Fall: Wenn vorher schon kommuniziert wurde, dass es evtl. Stufe 3 werden könnte und wenn dann es durchgeführt wird (und man ebenfalls denken könnte, dass dies eine Zulage nach 16.5 ist und und ...
Albeles:
Einfach gesagt ist Treu und Glaube die Schweinehund Theorie.
Du hast davon gewusst und es nicht gesagt, somit greift §37 nicht mehr. Allerdings sehe ich da die Chance nicht vor Gericht damit durchzukommen vom AG.
Deshalb ist der Sachbearbeiter auch so bissig geworden und hat es mit der Keule versucht.
TV-Ler:
Bei einem Brutto von 280€ bleiben vielleicht 150-160€ Netto.
Könnte ein solcher, doch eher geringer Betrag, nicht allmonatlich im Rahmen der normalen Lebensführung verbraucht worden sein?
MoinMoin:
--- Zitat von: Albeles am 29.01.2024 09:56 ---Einfach gesagt ist Treu und Glaube die Schweinehund Theorie.
Du hast davon gewusst und es nicht gesagt, somit greift §37 nicht mehr. Allerdings sehe ich da die Chance nicht vor Gericht damit durchzukommen vom AG.
Deshalb ist der Sachbearbeiter auch so bissig geworden und hat es mit der Keule versucht.
--- End quote ---
Die Frage ist, was man gewusst haben muss ;D
Das man zu Unrecht die Stufe 3 ausgezahlt bekommt?
Das muss man nicht wissen, da es ja möglich wäre, dass es eine Nettigkeit vom AG ist, einem es via §16.5 auszuzahlen. ::) 8)
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