Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Verkürzung der Stufenlaufzeit
Emmi87:
--- Zitat von: BAT am 14.02.2024 13:36 ---Aus Stufe 2 heraus ist eine Verkürzung tariflich nicht vorgesehen.
Allerdings wurde mir seinerzeit auch mal eine stufengleiche HG außertariflich angeboten.
--- End quote ---
Das ist alles nur Auslegungssache… wenn man will, geht so einiges
BAT:
--- Zitat von: TV-Ler am 14.02.2024 13:49 ---
Du bist bei § 16, hier geht es um § 17...
...ich bitte nicht einschlägige Ablenkungsmanöver insofern zukünftige zu unterlassen. 8)
--- End quote ---
Es geht um den jeweiligen TV.
BAT:
--- Zitat von: Emmi87 am 14.02.2024 13:57 ---
Das ist alles nur Auslegungssache… wenn man will, geht so einiges
--- End quote ---
Stimmt. Wieder so ein Unfug. Wenn die Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 normiert wird, wird das auch durch Verkürzen von Stufe 2 auf 3 erreicht.
Watn Stuss der dort normiert wurde. :o
TV-Ler:
--- Zitat von: BAT am 14.02.2024 14:00 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 14.02.2024 13:49 ---
Du bist bei § 16, hier geht es um § 17...
...ich bitte nicht einschlägige Ablenkungsmanöver insofern zukünftige zu unterlassen. 8)
--- End quote ---
Es geht um den jeweiligen TV.
--- End quote ---
Darum geht es:
§ 17 Abs. 2 Satz 1 TV-L:
Bei Leistungen der Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden.
§ 17 Abs. 2 Satz 1 TVöD:
Bei Leistungen der/des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden.
BAT:
Nein, TV-L kennt stellt im Tarifvertrag auf ein höheres Entgelt ab, welches der TVÖD nicht macht. Die Struktur des Tarifes ist beim TV-L, wenn auch im § 16, anders definiert. Durch den Blick auf Beträge und nicht wie im TVÖD auf Stufen.
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