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Verkürzung der Stufenlaufzeit

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TV-Ler:

--- Zitat von: BAT am 14.02.2024 14:18 ---Nein, TV-L kennt stellt im Tarifvertrag auf ein höheres Entgelt ab, welches der TVÖD nicht macht. Die Struktur des Tarifes ist beim TV-L, wenn auch im § 16, anders definiert. Durch den Blick auf Beträge und nicht wie im TVÖD auf Stufen.

--- End quote ---
Ich weiß nicht, was du da durcheinander würfelst!?
Im TVöD gibt es keinen Abs. 5 im § 16, das ist hier aber völlig unerheblich.
Hier geht es um § 17 Abs. 2 Satz 1, in beiden TV wortgleich.
Ziel ist, dem Beschäftigten mit diesem Instrument vorzeitig ein höheres Entgelt zu verschaffen, indem die Stufenlaufzeit verkürzt werden kann.

BAT:
Es ist teleologisch wichtig. Wenn ein Regelwerk irgendwo eine Definition zu einer Systematik liefert, wie der TV-L, der TELEOLOGISCH Hinweise gibt, dass höhere Beträge angestrebt werden sollen, ist auch der Betrag, der hinter einer Stufe steht wichtig. Im Gegensatz zum Regelwerk TVÖD, der dies nicht macht.

TV-Ler:

--- Zitat von: BAT am 14.02.2024 14:38 ---Es ist teleologisch wichtig. Wenn ein Regelwerk irgendwo eine Definition zu einer Systematik liefert, wie der TV-L, der TELEOLOGISCH Hinweise gibt, dass höhere Beträge angestrebt werden sollen, ist auch der Betrag, der hinter einer Stufe steht wichtig. Im Gegensatz zum Regelwerk TVÖD, der dies nicht macht.

--- End quote ---
Nur ist § 17 Abs. 2 Satz 1 inhärent, das es hier um exakt den Betrag der nächsthöheren Stufe geht.
In § 16 zwischen TV-L und TVöD unterschiedlich geregelte Sachverhalte, kommen hier überhaupt nicht zum Tragen.

BAT:
Dann erläutere mir doch mal, wie die Stufenlaufzeitverkürzung ein Instrument der Personalentwicklung sein kann, wenn die Stufenlaufzeit in einer bestimmten Stufe trotz eheblich überdurchschnittlicher Leistungen einiger Mitarbeiter nicht zum tragen kommt, nur weil sie gerade höhergruppiert wurden und in der gleichen Stufe nochmals von vorne anfangen.

MoinMoin:

--- Zitat von: TV-Ler am 14.02.2024 06:36 ---Schon richtig, lieber MoinMoin.
Dennoch betreibst du hier gerade Haarspalterei, die niemandem weiterhilft...
...im Grunde ist es nicht einmal Haarspalterei, sondern schlicht Quatsch!

--- End quote ---
Naja , sicherlich Haarspalterei und sicherlich etwas was dem AN nicht weiterhilft, wenn der AG sagt, machen wir nicht! Weil müssen wir nicht!! Dann hilft es nichts, dass er es nach TV machen kann.

Welche Bewandtnis hat denn für einen x beliebigen AG die von dir zitierte niedersächsische Durchführungsrichtlinie? keine, sie ist nur ein Vorschlag, wie zu verfahren ist, für die die unter diesem Joch der Schreiber stehen.

Wenn man aber einen willigen AG hat, der am TV gebunden ist und sich einen feuchten um irgendwelche Durchführungsrichtlinien von irgendwelchen anderen AGs kümmert, dann sieht es anders aus.
So sieht es auch Haufe:https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-411-stufenlaufzeitverkuerzung_idesk_PI13994_HI1796698.html
§ 17 TVöD enthält keine Vorgaben oder Einschränkungen zur Stufenverkürzung. Theoretisch könnte damit bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung eine Stufe sogar übersprungen (Stufenlaufzeit Null) werden. Allerdings nur theoretisch, denn das komplette Überspringen einer Stufe dürfte angesichts der Stufenlaufzeiten, die regulär mindestens 3 Jahre betragen, kaum mit dem Wort "Verkürzung" in Einklang zu bringen sein.

Denn dann geht es auch vor der Hälfte der Stufe. Alberne 0 Stufenlaufzeiten dürften eher am PR scheitern.

Damit ist es keine Quatsch, sondern Auslegungssache.

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