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Vaterschaftsurlaub

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Gewerbler:

--- Zitat von: TorteJones am 15.02.2024 14:45 ---Ich habe mich mit der Thematik auch schon etwas beschäftigt, da auch bei mir Nachwuchs ansteht.
Der Gesetzgeber Deutschland hat sich mit der Thematik der EU-Verordnung auseinandergesetzt und festgestellt, dass mit den Mitteln die in Deutschland geboten werden ( Elternzeit, Elterngeld, 1 Tag Sonderurlaub, Kindergeld, Erziehungsgeld etc.) diese Verordnung quasi als erfüllt gilt. Dennoch hat sich das Ministerium für Familie etc. bereit erklärt diesen Sonderurlaub auf den Weg zu bringen. Seit zwei Jahren ist hier allerdings nicht wirklich etwas geschehen.
Ich würde mich auch freuen wenn ich so ein paar Tage bezahlten Urlaub dazubekommen würde .... muss dann aber wohl bis zum nächsten Kind warten.

--- End quote ---

Kleine Spitzfindigkeit: Es handelt sich wie im Eingangspost geschrieben um eine EU-Richtlinie. Diese muss in nationales Recht umgesetzt und damit ausgestaltet werden. Eine EU-Verordnung wäre dagegen in der Tat unmittelbar geltendes Recht, das ggf. durch nationale Gesetze noch erweitert und feinjustiert werden könnte.

Kaldron:

--- Zitat von: Manuel123 am 15.02.2024 15:17 ---Werde ich nach Abwägung der Pros- und Cons zum entsprechenden Zeitpunkt an dem eine Anwaltspflicht besteht machen.

Ich habe bereits meine intrinsische Motivation aufgezeigt warum mir das Thema am Herzen liegt und mit welcher Intention ich den Initialpost erstellt habe, warum liegt es dir am Herzen mit mir darüber zu diskutieren?

--- End quote ---

1. Weil es Dir vllt hilft, klarer zu sehen.
2. Weil ich es mittlerweile nicht mehr sehen kann, wenn Leute irgendetwas zusammensuchen und das dann als Fakt darstellen, wobei es jedoch absolut nicht trivial ist. (siehe auch "Argumentationsketten" von Querdenkern, Flacherdler etc.)
3. Andere, die vllt mit komplexen Sachverhalten nicht gut umgehen können, davon abzuhalten, sofort auf jedes ungesattelte oder gar tote Pferd aufzuspringen.

Deine Motivation habe ich bereits erkannt und beschrieben, ob dies das erste, zweit oder 25te Kind ist, war unerheblich. Deine Argumentation ist das Equivalent von Mistgabel und Fackel "...aber die EU hat doch gesagt.." und "...das steht mir doch zu...".

Kaldron:

--- Zitat von: Gewerbler am 15.02.2024 15:22 ---
--- Zitat von: TorteJones am 15.02.2024 14:45 ---Ich habe mich mit der Thematik auch schon etwas beschäftigt, da auch bei mir Nachwuchs ansteht.
Der Gesetzgeber Deutschland hat sich mit der Thematik der EU-Verordnung auseinandergesetzt und festgestellt, dass mit den Mitteln die in Deutschland geboten werden ( Elternzeit, Elterngeld, 1 Tag Sonderurlaub, Kindergeld, Erziehungsgeld etc.) diese Verordnung quasi als erfüllt gilt. Dennoch hat sich das Ministerium für Familie etc. bereit erklärt diesen Sonderurlaub auf den Weg zu bringen. Seit zwei Jahren ist hier allerdings nicht wirklich etwas geschehen.
Ich würde mich auch freuen wenn ich so ein paar Tage bezahlten Urlaub dazubekommen würde .... muss dann aber wohl bis zum nächsten Kind warten.

--- End quote ---

Kleine Spitzfindigkeit: Es handelt sich wie im Eingangspost geschrieben um eine EU-Richtlinie. Diese muss in nationales Recht umgesetzt und damit ausgestaltet werden. Eine EU-Verordnung wäre dagegen in der Tat unmittelbar geltendes Recht, das ggf. durch nationale Gesetze noch erweitert und feinjustiert werden könnte.

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Trotzdem beides relevante Beiträge.

Manuel123:

--- Zitat von: Kaldron am 15.02.2024 15:34 ---
--- Zitat von: Manuel123 am 15.02.2024 15:17 ---Werde ich nach Abwägung der Pros- und Cons zum entsprechenden Zeitpunkt an dem eine Anwaltspflicht besteht machen.

Ich habe bereits meine intrinsische Motivation aufgezeigt warum mir das Thema am Herzen liegt und mit welcher Intention ich den Initialpost erstellt habe, warum liegt es dir am Herzen mit mir darüber zu diskutieren?

--- End quote ---

1. Weil es Dir vllt hilft, klarer zu sehen.
2. Weil ich es mittlerweile nicht mehr sehen kann, wenn Leute irgendetwas zusammensuchen und das dann als Fakt darstellen, wobei es jedoch absolut nicht trivial ist. (siehe auch "Argumentationsketten" von Querdenkern, Flacherdler etc.)
3. Andere, die vllt mit komplexen Sachverhalten nicht gut umgehen können, davon abzuhalten, sofort auf jedes ungesattelte oder gar tote Pferd aufzuspringen.

Deine Motivation habe ich bereits erkannt und beschrieben, ob dies das erste, zweit oder 25te Kind ist, war unerheblich. Deine Argumentation ist das Equivalent von Mistgabel und Fackel "...aber die EU hat doch gesagt.." und "...das steht mir doch zu...".

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Danke für die Offenlegung deiner Interessen. Deine Argumentation nehme ich zu Kenntnis, leider hat sie mich nicht abschließend überzeugt. Ich belasse es aber dabei und kann gut damit leben, dass wir anderer Meinung sind. Ich würde dich bitten diesen Thread nicht weiter mit dem verfolgen deiner Interessen zu füllen, sondern bB einen entsprechend eigenen Bereich zu eröffnen, in dem du dann über entsprechende Personen in deiner Art schreiben kannst.

Kaldron:

--- Zitat von: Manuel123 am 15.02.2024 16:49 ---Danke für die Offenlegung deiner Interessen. Deine Argumentation nehme ich zu Kenntnis, leider hat sie mich nicht abschließend überzeugt. Ich belasse es aber dabei und kann gut damit leben, dass wir anderer Meinung sind. Ich würde dich bitten diesen Thread nicht weiter mit dem verfolgen deiner Interessen zu füllen, sondern bB einen entsprechend eigenen Bereich zu eröffnen, in dem du dann über entsprechende Personen in deiner Art schreiben kannst.

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OT:
Immer schön zu sehen, wenn Leute versuchen, sich besonders gewählt auszudrücken, um damit den Anschein von Seriosität oder geistiger Überlegenheit zu erzeugen. Naja, Du wolltest etwas von der Community hier. Wenn Dir die Reaktion und Antworten nicht gefallen, kannst Du gerne auf Deine Art und Weise rumschmollen, es täuscht aber nicht über den Fakt hinweg, dass Du normale (internetbasierte) Kommunikation missinterpretierst und Zusammenhänge nicht erfassen möchtest oder kannst. Viel Glück in Deinem Leben und Deiner Suche nach 10 Tagen Sonderurlaub, Du wirst es brauchen.

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