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Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?

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Flying:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.02.2024 15:25 ---
--- Zitat von: Flying am 26.02.2024 14:48 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.02.2024 13:09 ---@Flying:

Anscheinend verstehen viele den Sinn von (großzügigen) Gleitzeitregelungen nicht, oder man ist tatsächlich in relativ stupiden Linientätigkeiten unterwegs, die u.U. auch noch durch Öffnungszeiten begrenzt sind. Ich mache über 50% Projektarbeit und wenn ich mal "gut drin" bin, dann lasse ich den Griffel eben nicht einfach fallen. Gleichzeitig haben wir auch immer mal wieder Zeiten, in denen deutlich mehr Arbeit als Dienstzeit anliegt - da macht man dann auch mal eine, oder zwei Stunden länger. Im Gegenzug kann ich mir dann aber in ruhigeren Zeiten auch mal frei nehmen. Das ist der Sinn dahinter. Da wir -wie erwähnt- selbstorganisierend unterwegs sind, zählt am Ende nur das Ergebnis des Teams, eine Zeitkontrolle einzelner Mitarbeiter ist schlicht nicht notwendig. Das mag jetzt eine Besonderheit der Branche sein (IT), aber bei meiner Frau im kommunalen Bauamt wird das ebenso gehandhabt (mit der "Einschränkung" einer festen Kernarbeitszeit und einer eher hierarchischen Organisation).

--- End quote ---

Danke für die Erklärung von Gleitzeit.
Ist aber doch trotzdem die Entscheidung jedes Einzelnen, ob er die Gleitzeitregelungen nutzt oder halt nach 38/39 Stunden den Stift fallen lässt. Sollte in der Summe am Ende auf das Gleiche hinauskommen.

Das ist doch letztlich Normalität in (vielen) Behörden. 
Ich weiß aber immer noch nicht so ganz, worauf du mit deinem Beispiel hinaus willst?

--- End quote ---

Ein Vorgesetzter, der beispielsweise selbst unter Druck steht, weil die Leistungen seiner Abteilung nicht so gut sind, könnte der Versuchung erliegen, diese Mehrarbeit subtil einzufordern. Wir müssen uns nicht darüber unterhalten, ob das schlechter Stil ist - ist es nämlich.

(Ich habe derartiges in der fW bereits erlebt, wo man seitens der Geschäftsleitung den Rahmen auf +200h ausgedehnt hat - mit der klar formulierten Ansage, dass jetzt mehr zu schaffen sei).

Deshalb gehört die Kontrolle von AZ-Konten in die Personalabteilung, nicht in die Hände des Vorgesetzten.

--- End quote ---

Das könnte er - das kann er aber auch wenn die Personalabteilung die Kontrolle hat. Da hat man als Mitarbeiter aber ja auch noch ein Mitspracherecht bzw. muss eben auf seinen Vertrag verweisen.
Und so einen krassen Leistungsdruck erlebe ich im öD dann auch selten.

Ich find es persönlich nicht dramatisch, wenn der Vorgesetzte solche Sachen wie Urlaubstage genehmigen oder Stunden nachtragen (weil Außendienst) macht, dann gehts halt auch mal schneller.
Ich kenne bei uns auch keinen Chef, der sich daraus einen Vorteil erschleicht.

MoinMoin:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.02.2024 15:25 ---
--- Zitat von: Flying am 26.02.2024 14:48 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.02.2024 13:09 ---@Flying:

Anscheinend verstehen viele den Sinn von (großzügigen) Gleitzeitregelungen nicht, oder man ist tatsächlich in relativ stupiden Linientätigkeiten unterwegs, die u.U. auch noch durch Öffnungszeiten begrenzt sind. Ich mache über 50% Projektarbeit und wenn ich mal "gut drin" bin, dann lasse ich den Griffel eben nicht einfach fallen. Gleichzeitig haben wir auch immer mal wieder Zeiten, in denen deutlich mehr Arbeit als Dienstzeit anliegt - da macht man dann auch mal eine, oder zwei Stunden länger. Im Gegenzug kann ich mir dann aber in ruhigeren Zeiten auch mal frei nehmen. Das ist der Sinn dahinter. Da wir -wie erwähnt- selbstorganisierend unterwegs sind, zählt am Ende nur das Ergebnis des Teams, eine Zeitkontrolle einzelner Mitarbeiter ist schlicht nicht notwendig. Das mag jetzt eine Besonderheit der Branche sein (IT), aber bei meiner Frau im kommunalen Bauamt wird das ebenso gehandhabt (mit der "Einschränkung" einer festen Kernarbeitszeit und einer eher hierarchischen Organisation).

--- End quote ---

Danke für die Erklärung von Gleitzeit.
Ist aber doch trotzdem die Entscheidung jedes Einzelnen, ob er die Gleitzeitregelungen nutzt oder halt nach 38/39 Stunden den Stift fallen lässt. Sollte in der Summe am Ende auf das Gleiche hinauskommen.

Das ist doch letztlich Normalität in (vielen) Behörden. 
Ich weiß aber immer noch nicht so ganz, worauf du mit deinem Beispiel hinaus willst?

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Ein Vorgesetzter, der beispielsweise selbst unter Druck steht, weil die Leistungen seiner Abteilung nicht so gut sind, könnte der Versuchung erliegen, diese Mehrarbeit subtil einzufordern. Wir müssen uns nicht darüber unterhalten, ob das schlechter Stil ist - ist es nämlich.

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Laut der gängigen AV und TVs ist das doch kein Problem, nennt sich angeordnete Überstunden.
Gleitzeitregelungen sind daher praktisch für den AG, weil es Menschen wie du und ich gibt, die halt freiwillig mehr arbeiten ohne den Aufschlag zu kassieren.
Solange ich dann auch sonst maximale Flexibilität bei der Gleitzeit habe geht der Deal auf.
Wenn da aber VGs komisch werden, dann kommt der Boomerang zurück und man macht es nicht mehr freiwillig.

Max:

--- Zitat von: 2strong am 26.02.2024 10:05 ---@ Max & Nelson
Mir ist schon bewusst, dass man Mitarbeiter oft triezen kann, um ein bestimmtes Verhalten zu bewirken. Aber de jure bleibt die Frage für mich offen: Kann der AG bei Vorliegen einer DV Gleitzeit (mit üblichen Regelungsinhalten) eine rechtliche Möglichkeit, das "Ersitzen" von Zeitguthaben und damit im Zweifel auch Gleittagen zu unterbinden? Ich bin da skeptisch. Denn die Souveränität, über diese Guthaben selbstständig entscheiden zu können, unterscheidet die Gleitzeit doch gerade von der (angeordneten) Überstunde.

--- End quote ---
Die Gleitzeit ist nicht dafür da angeordnete Überstunden zu ersetzen.

Das unterbinden vom Ersitzen von Stunden  könnte man zumindest erstmal mit einer Abmahnung versuchen, aber das ist sicher wackelig.

Wenn im Extrembeispiel in der Woche 5x8 Stunden Arbeit anfällt, man aber 4x8 Stunden Arbeit und 4x2 Stunden Luftgucken erbringt und dann am 5. Tag 8 Stunden Arbeit wegen Zeitausgleich unbearbeitet bleiben, heißt das schlicht,  dass man 20% weniger leistet.

Theoretisch könnte man eine verhaltensbedingte Kündigung anstreben,  da der Mitarbeiter unter dem Durchschnitt leistet und offensichtlich seine persönliche Leistungsfähigkeit nicht ausschöpft. Ich bin mir aber sicher,  dass man damit nicht durchkommt,  da selbst in diesem theoretischen Extremfall die Minderleistung nicht signifikant genug ist.

Vielleicht kommt man mit Arbeitszeitbetrug weiter.
Aber in der Realität gibt es wenige Jobs die gar keine Flexibilität für Arbeitsaufkommen und Bearbeitungszeiten haben, da diese meist von der Gleitzeit ausgenommen sind.
Das Ersitzen von Zeit ohne zu arbeiten dürfte in der Realität zu schwer greifbar sein.

Da bleibt meiner Ansicht nur die Luftgucker durch Führung und die Kollegen auf Linie zu bringen oder zu versuchen die Luftgucker loszuwerden durch Umsetzung oder auslaufen des Vertrages, falls das überhaupt eine Option ist.

NelsonMuntz:
@Flying:
Natürlich sollen(und müssen) Vorgesetzte Urlaub genehmigen und Korrekturbuchungen durchführen. Aber dafür ist -ein vernünftiges Tool vorausgesetzt- eben kein Blick auf die Kontosalden oder ein Buchungs-Journal notwendig. Für Dienstreisen hingegen ist bei uns die Personalabteilung zuständig. Ein Chef soll "Chef-Dinge" machen, und nicht stundenlang über das Zeitmanagement erwachsener Menschen grübeln, oder -wie Max es formulierte- das Verhalten der Mitarbeiter auf eine selbstentwickelte Arbeits-Kultur hin überprüfen (denn letztere ist in der Vereinbarung zur Gleitzeit ausreichend definiert).

@MoinMoin:
Angeordnete Überstunden erhöhen aber das Arbeitszeitsoll. Das ist schon etwas anderes und diese Mehrarbeit landet bei uns auf einem separaten Buchungs-Konto, von dem aus auch eine Auszahlung möglich ist. Das geht mit Gleitzeitstunden dann wieder nicht.
Ansonsten hast Du das mit der Flexibilität schön auf den Punkt gebracht - ich sehe das genauso.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: Max am 27.02.2024 07:22 ---[...]
Da bleibt meiner Ansicht nur die Luftgucker durch Führung und die Kollegen auf Linie zu bringen oder zu versuchen die Luftgucker loszuwerden durch Umsetzung oder auslaufen des Vertrages, falls das überhaupt eine Option ist.

--- End quote ---

Sag ich doch die ganze Zeit: Agile Teams biilden!  ;D

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