Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
2strong:
--- Zitat von: Max am 27.02.2024 07:22 ---Wenn im Extrembeispiel in der Woche 5x8 Stunden Arbeit anfällt, man aber 4x8 Stunden Arbeit und 4x2 Stunden Luftgucken erbringt und dann am 5. Tag 8 Stunden Arbeit wegen Zeitausgleich unbearbeitet bleiben, heißt das schlicht, dass man 20% weniger leistet.
--- End quote ---
Ist das so? Hat der AN nicht viel mehr die vertraglich geschuldete Leistung im vollen Umfang im Rahmen der gewährten Flexibilität hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit angeboten? Und liegt die Arbeit von Freitag nicht auch de facto Montag noch auf dem Tisch und wird dann e en erst am Montag erledigt? Ich bin mir wirklich sehr unsicher, das man hier als AG große Steuerungsmöglichkeiten hat.
patrick0815:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.02.2024 15:25 ---
--- Zitat von: Flying am 26.02.2024 14:48 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.02.2024 13:09 ---@Flying:
Anscheinend verstehen viele den Sinn von (großzügigen) Gleitzeitregelungen nicht, oder man ist tatsächlich in relativ stupiden Linientätigkeiten unterwegs, die u.U. auch noch durch Öffnungszeiten begrenzt sind. Ich mache über 50% Projektarbeit und wenn ich mal "gut drin" bin, dann lasse ich den Griffel eben nicht einfach fallen. Gleichzeitig haben wir auch immer mal wieder Zeiten, in denen deutlich mehr Arbeit als Dienstzeit anliegt - da macht man dann auch mal eine, oder zwei Stunden länger. Im Gegenzug kann ich mir dann aber in ruhigeren Zeiten auch mal frei nehmen. Das ist der Sinn dahinter. Da wir -wie erwähnt- selbstorganisierend unterwegs sind, zählt am Ende nur das Ergebnis des Teams, eine Zeitkontrolle einzelner Mitarbeiter ist schlicht nicht notwendig. Das mag jetzt eine Besonderheit der Branche sein (IT), aber bei meiner Frau im kommunalen Bauamt wird das ebenso gehandhabt (mit der "Einschränkung" einer festen Kernarbeitszeit und einer eher hierarchischen Organisation).
--- End quote ---
Danke für die Erklärung von Gleitzeit.
Ist aber doch trotzdem die Entscheidung jedes Einzelnen, ob er die Gleitzeitregelungen nutzt oder halt nach 38/39 Stunden den Stift fallen lässt. Sollte in der Summe am Ende auf das Gleiche hinauskommen.
Das ist doch letztlich Normalität in (vielen) Behörden.
Ich weiß aber immer noch nicht so ganz, worauf du mit deinem Beispiel hinaus willst?
--- End quote ---
Ein Vorgesetzter, der beispielsweise selbst unter Druck steht, weil die Leistungen seiner Abteilung nicht so gut sind, könnte der Versuchung erliegen, diese Mehrarbeit subtil einzufordern. Wir müssen uns nicht darüber unterhalten, ob das schlechter Stil ist - ist es nämlich.
(Ich habe derartiges in der fW bereits erlebt, wo man seitens der Geschäftsleitung den Rahmen auf +200h ausgedehnt hat - mit der klar formulierten Ansage, dass jetzt mehr zu schaffen sei).
Deshalb gehört die Kontrolle von AZ-Konten in die Personalabteilung, nicht in die Hände des Vorgesetzten.
--- End quote ---
Sehe ich anders.
Natürlich könnte die Personalabteilung den Überblick haben und bei sehr vielen Überstunden dem Abteilungsleiter etc. bescheid geben. Aber bis dahin gfls. sind schon zu viele Überstunden angelaufen. Und man muss als Leiter nachsteuern. Eine gute Leitung sollte die Entwicklung bereits im Vorfeld erkennen und dagegen steuern. Mitarbeiter entlasten, arbeiten umverteilen etc.
Darüber hinaus wäre die so typisch für den ÖD. Hauptsache alles verkomplizieren und noch 1...2 Zwischenstationen einbauen, um noch ineffektiver zu arbeiten.
Dass das Ganze auch vom Abteilungsleiter missbraucht werden kann, keine Frage. Ist aber eher die Ausnahme. Dagegen kann man sich aber dann auch wären. Personalrat, Personalabteilung etc.
Und das eine Geschäftsführung in der freien Wirtschaft bei großem Arbeitsrückstand den Rahmen für Überstunden erhöht ist ganz normal. Und die Mitarbeiter sollten auch so gut es geht da mitziehen.
Es geht schließlich auch das Unternehmen in dem sie arbeiten, um ihren Job. Wenn Aufträge nicht zeitgerecht abgearbeitet werden können, kann dies auch Auswirkungen auf künftige Aufträge haben. Natürlich sollte dies auch nicht häufig vorkommen, dann würde dies für ein schlechte Führung im Unternehmen sprechen.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: patrick0815 am 27.02.2024 10:15 ---Sehe ich anders.
Natürlich könnte die Personalabteilung den Überblick haben und bei sehr vielen Überstunden dem Abteilungsleiter etc. bescheid geben. Aber bis dahin gfls. sind schon zu viele Überstunden angelaufen. Und man muss als Leiter nachsteuern. Eine gute Leitung sollte die Entwicklung bereits im Vorfeld erkennen und dagegen steuern. Mitarbeiter entlasten, arbeiten umverteilen etc.
Darüber hinaus wäre die so typisch für den ÖD. Hauptsache alles verkomplizieren und noch 1...2 Zwischenstationen einbauen, um noch ineffektiver zu arbeiten.
Dass das Ganze auch vom Abteilungsleiter missbraucht werden kann, keine Frage. Ist aber eher die Ausnahme. Dagegen kann man sich aber dann auch wären. Personalrat, Personalabteilung etc.
Und das eine Geschäftsführung in der freien Wirtschaft bei großem Arbeitsrückstand den Rahmen für Überstunden erhöht ist ganz normal. Und die Mitarbeiter sollten auch so gut es geht da mitziehen.
Es geht schließlich auch das Unternehmen in dem sie arbeiten, um ihren Job. Wenn Aufträge nicht zeitgerecht abgearbeitet werden können, kann dies auch Auswirkungen auf künftige Aufträge haben. Natürlich sollte dies auch nicht häufig vorkommen, dann würde dies für ein schlechte Führung im Unternehmen sprechen.
--- End quote ---
Ich glaube, wir reden ein wenig aneinander vorbei.
Die Personalabteilung ist nur verantwortlich für das korrekte Speichern von Arbeitszeitbuchungen und dem Führen von Arbeitszeitkonten. Dafür braucht es aber nur ein gutes Zeiterfassungssystem, dann wird nichts mehr manuell ausgewertet oder gebucht. Grenzwert-Überschreitungen werden automatisiert an die Vorgesetzten gemailt. Nicht eine Arbeitsminute wird so verschwendet. Auch Urlaubsanträge oder Korrekturbuchungen lassen sich damit unter Einbezug des Vorgesetzten abbilden. Selbst der Abruf einer elektronischen AU im Krankheitsfall ist bei uns mittlerweile automatisiert. In der Personalabteilung fällt hier also keine Arbeit an, und für Mitarbeiter und Vorgesetzte sind das nur ein paar Mausklicks.
Ich sehe nicht, wieso das die Sache "verkompliziert" - Ein schriftlicher Urlaubsantrag per Laufmappe über 4 Stationen mit 2 Wochen Laufzeit ist doch viel eher "typisch öD".
Zur "guten Leitung": Eine gute Leitung bekommt doch ganz ohne Zeitkonten-Tabellen mit, ob das Team mit der Arbeit gut fertig wird, überlastet ist, oder ob da alle vor Langeweile Däumchen drehen. Ich stelle jetzt mal die These in den Raum, dass diejenige Leitung, die dafür AZ-Konto-Salden benötigt, schlicht keine gute Leitung ist.
MoinMoin:
Ich würde stumpf dem Landesdatenschutzbeauftragten (anonym, wenn man Angst hat) schreiben, ob es korrekt ist, das eine personifizierte Zeiterfassung inkl. Abwesenheitsgrund, welche für alle einsehbar und manipulierbar ist (woher weiß man wer was eingetragen hat?) mit dem DSVGO und Personalrecht vereinbar ist.
JahrhundertwerkTVÖD:
Ich verstehe unter Führungsaufgaben auch die Kontrolle der Arbeit und auch ob sich an die vereinbarten Regeln/ Rahmen gehalten wird.
Wenn sich ein Mitarbeiter trotz Flexzeit nicht an die Kernarbeitszeit hält und immer wieder 15 Minuten später erscheint, ist dies zu ahnden.
Wenn Raucherpausen, Mittagspausen etc. nicht ausgestochen werden, ebenfalls.
Wenn Überzeiten und Urlaubstage gehamstert werden und plötzlich kurz vorm "streichen" alle zur gleichen Zeit abbauen möchten führt dies zu betrieblichen Problemen.
Nur um ein paar Beispiele zu nennen, warum es durchaus eine Aufgabe der Führungskraft ist, auch ein Auge drauf zu halten.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version