Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
IsabelW:
Spannendes Thema - ich hätte eigentlich gar nicht damit gerechnet, dass eine Führungskraft die Zeiterfassung der Mitarbeiter in anderen Behörden NICHT vollständig einsehen darf. Die Vorgesetzten müssen doch Gleitzeitanträge etc. genehmigen, die Auslastung des MA im Blick behalten, Korrekturbuchungen genehmigen, etc.?
Bei uns können mindestens der Gruppenleiter und der Sachgebietsleiter alle Buchungen, Salden, beantragte Änderungen, Gleitzeitanträge etc. sehen.
Ich halte das insgesamt schon für sinnvoll und notwendig, dass zumindest die direkte Führungskraft alles einsehen kann.
Man kann bei uns theoretisch unbegrenzt Überstunden und Mehrstunden aufbauen; diese werden dann am Ende des Geburtsmonats einmal jährlich auf 80 Überstunden und 80 Mehrstunden gekappt. Das wäre z.B. was, was ich als Vorgesetzter schon gerne sehen könnte, wieviel Abwesenheit eines MA da wann "droht".
Umlauf:
Bei uns geschieht die Prüfung automatisiert durch das Zeiterfassungssystem unter Betreuung der Personalverwaltung. In deren Zuständigkeit liegt das System.
Darauf bekommen die Vorgesetzten eine Mail.
Die Vorgesetzten bekommen außerdem automatisch eine Mail bei überschreiten der Plusstunden bei 20 Stunden und jede weitere 10 Stunden sowie bei Minusstunden.
Außerdem kann jeder Mitarbeiter sehen, ob jemand in der Dienststelle, im mobilen Arbeiten, Dienstreise oder einfach nicht arbeitend ist.
Sollte es zu größeren Unregelmäßigkeiten kommen, kann es auch einen Komplettauszug geben.
In meinen Augen spricht nichts gegen eine Einsichtnahme.
Umlauf:
Zum Thema Gleitzag:
Da prüft der Vorgesetzte nur in fachlicher Sicht. Alles andere ist Sache der Personalverwaltung.
Wir sind aber auch nur knapp 400 Köpfe
Lio1896:
Bei uns wird durch die Personalstelle stichprobenartig geprüft aber auch nur ob die Buchungen korrekt waren wenn man z.B. krank war und Arbeitstag gebucht hat.
Der Mitarbeiter ist bei +- 20 Stunden verpflichtet seinen Vorgesetzen zu informieren. Hier werden dann Gegenmaßnahmen besprochen. Aber Zugriff auf die Zeit Erfassung hat der Vorgesetzte nicht, diese darf auch nur mit Zustimmung des Personalrats eingesehen werden.
Alles andere wäre Arbeitskontrolle und sowas geht bei uns nicht.
wedo:
Hallo
nach DSGVO ist der AG zur Daten Minimierung angehalten. Die Zeitdaten gehören auch dazu. eine 24/7 Einsicht des Vorgesetzten wird zumindest vom bay. Datenschutzbeauftragten als unzulässig gesehen. Ein Journal am Monatsanfang für das vorige Monat wäre demnach zulässig um die Kontrollfunktion des Vorgesetzten hinsichtlich Arbeitsschutz usw. nachkommen zu können.
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