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Kündigung nicht akzeptiert ohne Unterschrift des Vorgesetzten

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allecks:
Danke für die Antworten, ich werde wohl noch mal bei der Personalabteilung nachhaken.

Die Kündigungsfrist müsste ich eingehalten haben, da ich unter 5 Jahre dort bin und zwar einen befristeten Vertrag habe, als wissenschaftlicher Mitarbeiter für mich bei uns aber die Kündigungsfristen unbefristeter Angestellter nach § 30 TV-L gelten, also 6 Wochen zum Quartalsende.

Alien1973:
Ich habe noch nicht soooo viele Kündigungen in meinem Leben abgegeben, war meist länger bei einem AG beschäftigt. Aber wenn dann doch mal habe ich die Kündigung immer 2-fach dabei gehabt, einmal für den AG und einmal für mich. Auf meinem Exemplar durfte dann gerne vom Entgegennehmenden unterschrieben werden mit Angabe des Datums der Abgabe und der Bestätigung der Entgegennahme. Damit war zumindest immer das Thema Frist kein Thema...

Unterschrift des Vorgesetzten ist ein Mist, ist nicht nötig. Nett ist es wenn man vorab informiert, aber das war es dann auch schon....

Thomber:
Kündigungseingang:  16.02.
Was danach kam oder nicht, liegt nicht in Deiner Verantwortung.
DU musst keine Unterschriften einholen, DU musst nur fristgerecht kündigen. Ob Chef im Urlaub ist oder lieber mit den Fingern an den Füßen spielt.... alles nicht Deine Verantwortung und daher kann das auch nicht zu Deinem Nachteil gereichen.

Faunus:

--- Zitat von: allecks am 26.02.2024 14:50 ---Am 16.02. habe ich dann meine Kündigung bei der Registratur der Universitätsverwaltung abgegeben.

--- End quote ---

Wenn Du unter 5 Jahre dort beschäftigt warst, hast Du mit 6 Wochen zum Quartalsende nach TV-L völlig korrekt gekündigt.


--- Zitat von: allecks am 26.02.2024 14:50 ---...Registratur, welche eingehende Dokumente auch mit Stempel und Eingangsdatum versieht.

--- End quote ---

Hast Du das "Stempeln" gesehen (spätestens, wenn die Personalabt. deine Kündigung vorlegen muss, ist der Stempel hoffentlich miit 16.02.2024  zu sehen - abstreiten können sie das Schreiben ja nicht mehr) bzw. hast Du eine Kopie der abgestempelten Kündigung?


--- Zitat von: allecks am 26.02.2024 14:50 ---Nun kam von der Personalabteilung die Rückmeldung an unser Sekretariat, dass der Kündigung die Unterschrift meiner Fachgebietsleitung fehle

--- End quote ---

Bitte?!


Rheini:

--- Zitat von: allecks am 26.02.2024 14:50 ---Hallo, ich bin in einer Situation, in der mich die Reaktion der Personalabteilung meines AGs bezüglich meiner Kündigung überrascht hat.

Ich bin an einer Universität angestellt und wollte gemäß meiner Kündigungsfrist zum Ende von Q1 2024 kündigen. Meinen direkten Chef (Fachgebietsleitung) hatte ich mündlich schon über meinen Kündigungswunsch informiert. Am 16.02. habe ich dann meine Kündigung bei der Registratur der Universitätsverwaltung abgegeben. Laut Seite der Personalabteilung im Intranet ist die Zustellung der Kündigung möglich über das Sekretariat der Beschäftigungsstelle, die Registratur oder die Personalabteilung selbst. Da unser Sekretariat am Tag der Abgabe meiner Kündigung nicht besetzt war, wählte ich eben die Registratur, welche eingehende Dokumente auch mit Stempel und Eingangsdatum versieht.

Nun kam von der Personalabteilung die Rückmeldung an unser Sekretariat, dass der Kündigung die Unterschrift meiner Fachgebietsleitung fehle und neben einem Auflösungsvertrag sei eine fristgemäße Kündigung nun erst wieder zum Ende des nächsten Quartals möglich. Ich denke zwar nicht, dass mein Chef einem Auflösungsvertrag im Weg stehen würde, bin aber doch eigentlich der Meinung meine Kündigung müsste gültig sein, da sie fristgerecht bei meinem Arbeitgeber einfangen ist. Ich habe zwar ein vorgefertigtes Formular meines Arbeitgebers verwendet, welches sowohl für eine ordentlichen Kündigung als auch als Auflösungsvertrag verwendet werden kann und somit auch ein Unterschriftsfeld für den Vorgesetzten enthält, für eine ordentliche Kündigung sollte dessen Unterschrift aber doch nicht erforderlich sein?

Kann es tatsächlich sein, dass ich meine Kündigung vor Fristende meinem Vorgesetzten hätte vorlegen müssen und es nicht reicht, dass sie meinem Arbeitgeber allgemein fristgerecht zugekommen ist?

--- End quote ---

Die Aussage würde ich mir schriftlich, möglichst mit Angabe der gesetzlichen Regelung, geben lassen. Diesen Wunsch würde ich schriftlich an die Personalabteilung richten.

Nach meiner Erfahrung regeln sich dann schon viele Dinge, da man mündlich schnell was daher sagt, aber schriftlich nicht fixieren möchte. Darüber hinaus ist euer Personalrat auch jetzt noch für dich da.

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