Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
NelsonMuntz:
--- Zitat von: clarion am 12.03.2024 23:57 ---Nelson Muntz,
Dein Vortrag überzeugt nicht.
Entweder hat man interne Bewerber, dann muss und sollte man nicht öffentlich ausschreiben. Oder man hat kein geeignetes internes Personal, dann sollte man öffentlich ausschreiben und eine echte Bestenauswahl vornehmen. Externe Bewerber kennt man allenfalls flüchtig, und von daher ist es gar nicht mal unwahrscheinlich, dass sich noch besser geeignete Bewerber bewerben. So hat das Verfahren doch ein Geschmäckle. Mal abgesehen davon, dass öffentliche Scheinausschreibungen unfair sind!
--- End quote ---
clarion, ich berichte einfach aus der gelebten Praxis. Ich arbeite im technischen Bereich und wir collaborieren intensivst mit diversen, externen Firmen. Gelegentlich kommt es dann auch tatsächlich vor, dass ein Mitarbeiter einer solchen externen Firma zu uns wechseln möchte. Es handelt sich in dem Fall eben nicht um eine flüchtige Bekanntschaft, sondern um einen Bewerber, von dem wir bereits weit mehr wissen, als man je in einem VG herausfinden könnte, und von dem wir natürlich auch einen breiten Einblick in die Arbeitsleistung erhalten haben.
Ohne jetzt ins Detail zu gehen, oder das "warum" und "warum nicht" in den Einstellungsprozessen zu beleuchten: Bei uns führt der Weg hier ausschießlich über die öffentliche Ausschreibung unter Verwendung eines hoch-differenzierten Anforderungsprofils.
Wir sind damit auch nicht wirklich glücklich - Aber hier landen wir dann wieder bei den Kompetenzen und Fähigkeiten in den Personal-Abteilungen.
Thomber:
Stellenvergabe ohne Ausschreibung.... ach ja... früüher mal davon gehört. Mein Vater sagte vor 20-30 Jahren, dass bei ihm Stellen unter A10 nicht ausgeschrieben werden mussten. Ich würde sagen, dass seitdem "alle" Stellen ausgeschrieben werden müssen, weil es die AG oder die Behörden leiter so wollen.
Meinem Trauzeugen eine Stelle schenken? Darf ICH leider nicht. Das ist anderen vorbehalten.
Organisator:
--- Zitat von: Thomber am 13.03.2024 08:30 ---Stellenvergabe ohne Ausschreibung.... ach ja... früüher mal davon gehört. Mein Vater sagte vor 20-30 Jahren, dass bei ihm Stellen unter A10 nicht ausgeschrieben werden mussten. Ich würde sagen, dass seitdem "alle" Stellen ausgeschrieben werden müssen, weil es die AG oder die Behörden leiter so wollen.
Meinem Trauzeugen eine Stelle schenken? Darf ICH leider nicht. Das ist anderen vorbehalten.
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Moment. Bei Beamten gibts eine solche Pflicht zur Ausschreibung. Nicht jedoch bei TBs.
Kingrakadabra:
--- Zitat von: Thomber am 12.03.2024 14:38 ---
--- Zitat ---Ein SB möchte genauso behandelt werden wie ein "Normalo" auch und auch nur seine ihm zustehenden Rechte in Anspruch nehmen.
--- End quote ---
Aus Sicht eines SB besteht die Gleichbehandlung darin, dass der/die/das SB seine Rechte bekommt, denn ein Normalo (ist dieser Begriff noch woke oder schon rechtsextrem?) möchte seine Rechte ja auch wahrnehmen.
Da die Rechte aber nicht die selben sind, könnte ein pöser pöser Normalo diese herbeikontruierte "Gleichbehandlung" eventuell anders beurteilen.
Jeder darf, soll und muss auch seine Rechte wahrnehmen.
Beim SB ist es eben auch der sog. Nachteilsausgleich. Kann einjer von den "Normalos" denn nachvollziehen, wie ein Leben als SB ist bzw. welche Anstrengungen es braucht, dass er die gleichwertigen Leistungen bringt? Meist lässt sich ein SB das eh nicht anmerken etc....! Ich denke nicht, dass "Normalos" mit manchen Diagnosen klarkommen würden... Aber egal...
Klar, man könnte dann argumentieren "dann hat er auf der Position" nix zu suchen". Ist halt aber auch unsinnig.
--- End quote ---
Thomber:
--- Zitat von: Kingrakadabra am 13.03.2024 12:39 ---
--- Zitat von: Thomber am 12.03.2024 14:38 ---
--- Zitat ---Ein SB möchte genauso behandelt werden wie ein "Normalo" auch und auch nur seine ihm zustehenden Rechte in Anspruch nehmen.
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Aus Sicht eines SB besteht die Gleichbehandlung darin, dass der/die/das SB seine Rechte bekommt, denn ein Normalo (ist dieser Begriff noch woke oder schon rechtsextrem?) möchte seine Rechte ja auch wahrnehmen.
Da die Rechte aber nicht die selben sind, könnte ein pöser pöser Normalo diese herbeikontruierte "Gleichbehandlung" eventuell anders beurteilen.
Jeder darf, soll und muss auch seine Rechte wahrnehmen.
Beim SB ist es eben auch der sog. Nachteilsausgleich. Kann einjer von den "Normalos" denn nachvollziehen, wie ein Leben als SB ist bzw. welche Anstrengungen es braucht, dass er die gleichwertigen Leistungen bringt? Meist lässt sich ein SB das eh nicht anmerken etc....! Ich denke nicht, dass "Normalos" mit manchen Diagnosen klarkommen würden... Aber egal...
Klar, man könnte dann argumentieren "dann hat er auf der Position" nix zu suchen". Ist halt aber auch unsinnig.
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Ich wollte nur zeigen, dass der Satz, "Ein SB möchte genauso behandelt werden wie ein "Normalo" ..." eben nicht umfänglich alles sagt. Besondere Rechte einzufordern ist ja okay, aber das ist halt in den Augen manch anderer eben keine Gleichbehandlung, denn der Wortbestandteil "behandlung" steht dafür, wie der Staat die SB Menschen behandelt. Dass die SB im Leben es an manchen Stellen schwerer haben, kann man sicherlich verallgemeinert so sagen, aber der Ausgleich, den der Staat an dieser Stelle anstrebt, ist ein Ausgleich privater "Nachteile" und geschieht zum Nachteil der nicht-SB Menschen. "Ich" bekomme die Stelle nicht, weil ein anderer Bewerber, gegen den ich normalerweise gewonnen hätte, SB ist. Dass das nicht jeder versteht, ist wohl nachvollziehbar.
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