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Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte

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Albeles:
Stellt sich noch zusätzlich die Frage, wie Sinnvoll es ist, irgendwo beruflich anzufangen, wenn man nicht "erwünscht" ist. Ich persönlich hätte da schon kein Bock drauf in ein solches Klima zu kommen. Man ist ja schon ein paar Std am Tag dort...
Aber das muss ja jeder für sich entscheiden, ob er diesen Weg gehen will.

FloHB:
Aus meiner Sicht macht es überhaupt keine Sinn dort zum Vorstellungsgespräch zu gehen. Zwei Anrufe sollten doch ausreichen, um zu verstehen, dass man dort nicht erwünscht ist. Der Grund spielt keine Rolle, denn man macht sich in jedem Fall das Leben unnötig schwer und wird es nicht ändern können.
Selbst wenn der AG mehr oder weniger "gezwungen" wird, dich einzustellen, gibt es genug legale Wege einem AN, das Leben auf der Arbeit schwer zu machen, das tut man sich doch normalerweise nicht freiwillig an.

Schinkensandwich:

--- Zitat von: FloHB am 04.03.2024 11:50 ---Aus meiner Sicht macht es überhaupt keine Sinn dort zum Vorstellungsgespräch zu gehen. Zwei Anrufe sollten doch ausreichen, um zu verstehen, dass man dort nicht erwünscht ist. Der Grund spielt keine Rolle, denn man macht sich in jedem Fall das Leben unnötig schwer und wird es nicht ändern können.

--- End quote ---

Es ist halt auch schlicht und ergreifend maximal unverschämt gleich zweimal der eigentlich sehr gut qualifizierten und sehr gut passenden (schwerbehinderten) Bewerberin die Bewerbung madig machen zu wollen. Da wäre es natürlich gut gewesen, wenn bei diesen Telefonaten ein Zeuge o.ä. mitgehört hätte. Ich sehe es zwar auch so, dass man dann wohl letztlich nicht genommen werden wird, aber bei einem derart unverschämten Arbeitgeber wäre hier theoretisch eine sehr gute Grundlage gelegt, um die maximale Entschädigung nach AGG in so einem Fall zu erstreiten.

Thomber:
Sagen wir es so:   Jeder andere, nicht schwerbehinderte Bewerber hätte nicht einmal einen Anruf erhalten.   ;D
Dass man vorab per Telefonat versucht einen Bewerber abzuschrecken - ist ja immerhin relativ offen, ehrlich und fair.   Klagen?  Ja, wäre zumindest typisch und würde wohl keinen verwundern. 

m4ck:
Ganz komische Perspektiven hier -- teilweise gespickt mit politischen Behauptungen ("noch in einem Rechtsstaat") ...

Die Bewerberin schreibt, dass sie "aus persönlichen Gründen" die Stelle interessant findet. Das ist ihr gutes Recht und deswegen muss sie sich keine nett verpackten Unverschämtheiten des AGs anhören. Es klingt ja wirklich so, als ob dieser zu wissen scheint, dass er etwas falsch macht.

Für mich ist das ein klassischer Fall für den Rechtsschutz einer Gewerkschaft. Erkundige dich doch mal dort, ob es sinnvoll ist hier zu klagen und was das bedeutet. Viel Erfolg!

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