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[SN]Als privat versicherte Begleitperson beim gesetzlich versicherten Kind im KH

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ohjeee:
Hattest du explizit nach § 12 Abs. 2 Satz 1 SächsUrlMuEltWO beantragt?

sonst ggf. Widerspruch gegen den unbezahlten Urlaub und explizit nach der "Kind-Krank-Regelung" des §12 beantragen. Ich weiß gar nicht, was es da für eine Diskussion gibt bei einem 1-jährigen Kind. Das ist geradezu lächerlich.

Generell als Hinweis:
Beantrage bei deiner PKV eine Anwartschaft für dein Kind, damit es später ohne Gesundheitsprüfung ggf. in die PKV aufgenommen werden kann. Die Anwartschaft kostet bei mir bei der Debeka um die 2€, ursprünglich glaub 1,50€. Da erhältst du / dein Kind Krankenhaustagegeld, Ostheopathie-Behandlungen und weitere privatversicherte Goodies. Die paar Euro ist es mMn auf jeden Fall wert.

Poincare:

--- Zitat von: Taigawolf am 22.04.2024 14:23 ---Naja, in §28 Abs. 2 AzUVO steht "Zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, ist für die notwendige Dauer der Abwesenheit Sonderurlaub zu bewilligen."

Es dürfte ein leichtes sein, einen entsprechenden Wisch vom Arzt zu kriegen, auf dem das entsprechend angekreuzt ist, wenn das Kind im Krankenhaus ist. Wer das nicht hinkriegt, dem kann man auch nicht mehr helfen.

--- End quote ---

Ich habe diesbezüglich explizit in der Uniklinik angefragt, es ist weder möglich, das Kind für den Aufenthalt oder nach dem Aufenthalt krank zu schreiben, noch eine Bescheinigung auszustellen, auf der die Begleitperson namentlich aufgeführt ist.
Möglicherweise würde zur Not der Kinderarzt krankschreiben, das haben wir aber mangels Notwendigkeit nicht probiert.
Der Unterschied ist halt, ob es unter allgemeine Kinderbetreuung fällt (dein privates Problem), oder eben unter Betreuung eines kranken Kindes. Das ist nicht so selbstverständlich.
Gott sei dank wurde das bei uns "schon immer so" im guten Sinne gemacht. Ich verstehe aber den Dienstherren, wenn er auf dieser Basis nicht bezahlten Urlaub geben wollte, weil ich ja gar nicht nachweisen kann, dass ich selbst dort war. Es könnte ja auch eine andere Begleitperson dort gewesen sein.

ohjeee:

--- Zitat von: Poincare am 24.04.2024 08:42 ---
--- Zitat von: Taigawolf am 22.04.2024 14:23 ---Naja, in §28 Abs. 2 AzUVO steht "Zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, ist für die notwendige Dauer der Abwesenheit Sonderurlaub zu bewilligen."

Es dürfte ein leichtes sein, einen entsprechenden Wisch vom Arzt zu kriegen, auf dem das entsprechend angekreuzt ist, wenn das Kind im Krankenhaus ist. Wer das nicht hinkriegt, dem kann man auch nicht mehr helfen.

--- End quote ---

Ich habe diesbezüglich explizit in der Uniklinik angefragt, es ist weder möglich, das Kind für den Aufenthalt oder nach dem Aufenthalt krank zu schreiben, noch eine Bescheinigung auszustellen, auf der die Begleitperson namentlich aufgeführt ist.
Möglicherweise würde zur Not der Kinderarzt krankschreiben, das haben wir aber mangels Notwendigkeit nicht probiert.
Der Unterschied ist halt, ob es unter allgemeine Kinderbetreuung fällt (dein privates Problem), oder eben unter Betreuung eines kranken Kindes. Das ist nicht so selbstverständlich.
Gott sei dank wurde das bei uns "schon immer so" im guten Sinne gemacht. Ich verstehe aber den Dienstherren, wenn er auf dieser Basis nicht bezahlten Urlaub geben wollte, weil ich ja gar nicht nachweisen kann, dass ich selbst dort war. Es könnte ja auch eine andere Begleitperson dort gewesen sein.

--- End quote ---

Kannst ja noch weiter spinnen:
streng genommen ist nicht einmal eine Betreuung notwendig, denn im Krankenhaus gibts Personal, das nach einem schaut und eine Freistellung nach 29 AzUVO BaWü gibt es nur, wenn keine andere zur Betreuung oder Beaufsichtigung Person vorhanden ist. Das ist in Sachsen aber anders geregelt, da muss eine andere im Haushalt lebende Person vorhanden sein.
Dass das bei kleinen Kindern Unsinn ist, sollte klar sein und ich kann mir auch bei Grundschulkindern nicht vorstellen, dass die mehrere Tage alleine im Krankenhaus liegen sollten.
Und ernsthaft, würde sich mein AG so anstellen, würde ich noch am gleichen Tag Bewerbungen schreiben. Das ist als Lehrer im Landesdienst halt etwas schwierig.

benmar007:
Sollte es in diesem Fall keine zufriedenstellende Lösung geben, ist die Rechtsschutzversicherung schon bereit loszuschlagen. Einen Kinderkrankenschein wollte uns niemand ausstellen (weder KH noch im Nachgang der Kinderarzt). Beantragt habe ich prinzipiell gar keinen Urlaub, sondern das Schulamt darum gebeten, mir die richtige Vorgehensweise als Begleitperson zu nennen. Heraus kam ein Schreiben mit unbezahltem Sonderurlaub. Die Notwendigkeit einen 1-jährigen, der an der Infusion hing und vorher sehr mobil war (war gerade am laufen lernen und in der Kita-Eingewöhnung) ohne Betreuung im KH zu lassen, bringt wohl kein Elternteil übers Herz. Ich würde sogar behaupten, dass im KH das Personal zu wenig Zeit für die Betreuung eines solchen Falles hat. Also nein, da gab es keine Alternative. Die Liegebescheinigung habe ich noch einmal vom KH mit meinem Namen und dem Vermerk "Begleitperson" erhalten. So war der Nachweis erbracht, dass wirklich ich dort war.

ohjeee:

--- Zitat von: benmar007 am 24.04.2024 19:46 ---Sollte es in diesem Fall keine zufriedenstellende Lösung geben, ist die Rechtsschutzversicherung schon bereit loszuschlagen. Einen Kinderkrankenschein wollte uns niemand ausstellen (weder KH noch im Nachgang der Kinderarzt). Beantragt habe ich prinzipiell gar keinen Urlaub, sondern das Schulamt darum gebeten, mir die richtige Vorgehensweise als Begleitperson zu nennen. Heraus kam ein Schreiben mit unbezahltem Sonderurlaub. Die Notwendigkeit einen 1-jährigen, der an der Infusion hing und vorher sehr mobil war (war gerade am laufen lernen und in der Kita-Eingewöhnung) ohne Betreuung im KH zu lassen, bringt wohl kein Elternteil übers Herz. Ich würde sogar behaupten, dass im KH das Personal zu wenig Zeit für die Betreuung eines solchen Falles hat. Also nein, da gab es keine Alternative. Die Liegebescheinigung habe ich noch einmal vom KH mit meinem Namen und dem Vermerk "Begleitperson" erhalten. So war der Nachweis erbracht, dass wirklich ich dort war.

--- End quote ---
man sollte nicht meinen, dass Fachkräfte- und insb. auch Lehrermangel herrscht, dass man so mit seinem Personal umgehen könnte.
Viel Erfolg auf jeden Fall.

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