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Rente für Beamte
Rentenonkel:
Seit dem 1. Januar 1992 – also mit Einführung des Sozialgesetzbuchs (SGB) – sind im SGB VI Abschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente vorgesehen. Die Regelungen zu den Altersgrenzen wurden seither mehrfach modifi ziert. Im Rahmen dieser Veränderungen wurde auch die Möglichkeit geschaffen, die bei einem vorzeitigen Rentenbeginn anfallenden Abschläge durch zusätzliche Beitragszahlungen auszugleichen.
Diese Regelung ist seit 1997 in Kraft. Sie ist den meisten Versicherten aber wohl nicht im Einzelnen bekannt und auch durchaus komplex.
Um entsprechende Beiträge zu zahlen, ist ein Antrag notwendig, in dem die Absicht erklärt wird, dass die Rente
voraussichtlich vorzeitig in Anspruch genommen wird. Dieser kann frühestens in dem Jahr gestellt werden, in
dem das 50. Lebensjahr vollendet wird.
Außerdem ist es erforderlich, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bezug der Rente in der verbleibenden Zeit erfüllt werden können. Die Wartezeit von 35 Jahren muss also erfüllt werden, da eine vorgezogene Rente mit Minderung nur noch für langjährig Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen in Betracht kommt. Die Wartezeit muss zum Zeitpunkt der Antragstellung jedoch noch nicht erfüllt sein. Es ist ausreichend, wenn diese bis zum beabsichtigten Rentenbeginn noch erfüllt werden kann.
Wenn man sich zu einem späteren Zeitpunkt doch entscheidet, die Rente erst zu einem Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen, zu dem die Rente ungemindert gezahlt wird, behält die Rentenversicherung die Beiträge ein und zahlt dann später eine höhere Rente aus.
Je höher die zu erwartende monatliche Rente ausfällt und je früher die Rentenzahlung beginnen soll, desto höher fällt auch die notwendige Beitragszahlung zum Ausgleich der Minderung aus. Ob es vorteilhaft ist, die Ausgleichszahlung in einer Summe zu zahlen oder Teilzahlungen vorzunehmen, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Wichtig sind dabei folgende Überlegungen:
• Eine Einmalzahlung kann sich positiv auf die Höhe einer möglichen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrente auswirken. Bei einer Teilzahlung fällt eine Erhöhung entsprechend geringer aus.
• Bei einer Teilzahlung können unter Umständen alle gezahlten Beiträge als Sonderausgabenabzug steuerlich berücksichtigt werden. Da die Zahlungen zu den Sonderausgaben nach §10 EStG gehören, können sie gegebenenfalls nicht in voller Höhe berücksichtigt werden. Daher kann es steuerlichen Gesichtspunkten geschickt sein, die Einzahlungen auf mehrere Jahre zu verteilen.
BAT:
Die Toprendite gibt es in der EU-Rente. Viele halten ihre Leiden unter dem Tisch. ;)
Rentenonkel:
Es gibt verschiedene, biometrische Risiken. Diese sind Erwerbsminderung, Tod und Langlebigkeit.
Einzahlungen in die Rentenversicherungen sichern diese Risiken mit ab. Wenn man frühzeitig erwerbsgemindert wird, bekommt man eine (höhere) Erwerbsminderungsrente. Wenn man verstirbt, erhalten der Partner und die minderjährigen Kinder Hinterbliebenenrenten. Wenn man lange lebt, zahlt die Rentenversicherung ein Leben lang.
Wenn man in ETF anlegt, blendet man entweder diese Risiken aus oder man sichert sie zusätzlich ab. Diese Risiken kosten aber dann Geld.
Das Risiko der Erwerbsminderung müsste man durch eine private Erwerbsminderungsrente absichern, die allerdings auch nicht jeder bekommt. Private Versicherungen reagieren auf Risikoversicherte mit Vorerkrankungen entweder mit hohen Aufschlägen oder mit Ablehnung.
Das Risiko der Hinterbliebenenabsicherung ist sicherlich nicht für jeden was, müsste aber für den Fall der Fälle durch eine Risikolebensversicherung abgesichert werden. Private Versicherungen ... den Rest siehe oben ;)
Dem Risiko der Langlebigkeit wird dadurch begegnet, dass bei ETF Riester ein Teil des Geldes dazu verwendet wird, eine private Rentenversicherung mit Beginn 80. Lebensjahr abzuschließen und die Restsumme auf 15 Jahre (65. Lebensjahr bis 80. Lebensjahr) zu verteilen. Problematisch ist dabei, dass die Versicherungen immer die Sterbetafeln nehmen zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung. Wer 2002 eine private Lebensversicherung abgeschlossen hat, bekam noch 30 bis 35 EUR Rente pro 10.000 EUR Kapital. Heute bekommt man nur noch 18 bis 25 EUR pro 10.000 EUR Kapital. Obwohl also durch ETF das Kapital gestiegen ist, ist die monatliche Auszahlungssumme gesunken. Und am Ende des Tages geht es ja nicht darum, wieviel Kapital ich anspare, sondern wie viel ich monatlich zum Ausgeben zur Verfügung habe. Daher birgt ein Sparen in ETF auch zukünftig die Gefahr, dass mit steigendem Lebensalter die Sterbetafeln sich zu Ungunsten der Sparer verändern.
Wenn man ohne Riester in ETF spart, kann man das natürlich selbst entscheiden, wie der Auszahlungsplan aussehen soll. Ohne eine wie auch immer geartete private Rentenversicherung blendet man dann aber das Risiko der Langlebigkeit komplett aus.
Auch wenn es schwierig ist, zu sagen, wie hoch die Sparquote bei den Einzahlungen wäre, kann man grob sagen, dass die Rentenversicherung etwa 20 % des Beitrages für diese Risiken ausgibt. Wenn man also die gleichen Leistungen wie in der Rentenversicherung mit ETF erreichen will, muss man sowohl den Risikoanteil mit hineinrechnen und auch den steuerlichen Vorteil bedenken.
Wenn ich beispielsweise netto 100 EUR sparen möchte, kann ich bei einem steuerlichen Vorteil von 25 % etwa 130 EUR brutto in die Rentenversicherung sparen. Beim ETF Sparen müsste ich dagegen etwa 20 EUR für Risikoversicherungen ausgeben und könnte so nur 80 EUR sparen. Bei der Rente wird die Auszahlung später besteuert, bei den ETF kann es auch schon in der Ansparphase zu einer steuerlichen Belastung kommen. Nach Abzug der Steuern von 6 % auszugehen erscheint mir daher tendenziell auch eher mutig anstatt konservativ. Dafür werden am Ende die Auszahlungen aber auch wieder unterschiedlich besteuert, so dass je nach individueller Belastung der Vorsprung der Rentenversicherung wieder schmelzen kann. Es ist also schwer vorhersehbar, womit man besser fährt.
Was ich damit sagen will: ETF Sparen kann im Einzelfall günstig sein, allerdings sollte man nur mit dem Geld in ETF gehen, welches nach der Risikoabsicherung noch übrig ist. Andernfalls rutscht man entweder selbst oder seine Lieblingsmenschen bei Eintreten eines der biometrischen Risiken in eine Armutsfalle.
Johann:
--- Zitat von: MoinMoin am 21.03.2024 08:13 ---
--- Zitat von: VFA West am 21.03.2024 02:34 ---
--- Zitat von: VFA West am 20.03.2024 14:04 ---https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/freiwillige-rentenversicherung
Hier kann man sich ausrechnen, was zusätzliche freiwillige Einzahlungen in die DRV bringen. Zahlt man 45 Jahre 160€ mtl. ein, erhält man immerhin brutto 405€ mtl. mehr an Rente.
Fragt sich nur, ob die DRV in 45 Jahren wirklich noch so sicher ist bzw. was die bis dahin erworbenen Rentenpunkte dann noch wert sind.
--- End quote ---
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Freiwillig einzahlen können nur jene, die nicht pflichtversichert sind. Schade. Damit könnte man seine Rente aufbessern, es scheint aber nicht gewollt zu sein. :o
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Aber es gibt 20 weitere Wege wie du mit diesem Geld deine Rente aufbessern kannst.
Und sogar mehr bekommst als bei der GRV.
Kannst dir ja mal ausrechnen, wie hoch eine Rendite sein muss, wenn man 45 Jahre 160€ monatlich anspart um dann 405€ Rente zubekommen.
Das geht auch ohne ETFs oder echte Risikoanlagen.
Kleiner Tipp weit unter 1% Rendite reicht bei 45J 405 rein und 30J 160€ raus.
Bei 25% Kapsteuer kann sogar für 30 Jahre 800€ entnehmen.
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Irgendwo hat sich da etwas vertauscht. Im zitierten Abschnitt ist von 160€ monatlich rein und 405€ monatlich raus die Rede. Wie hoch muss da die Rendite sein beim Beispiel 45J einzahlen, 30J auszahlen?
BAT:
Wäre es nicht konsequent, dass man bei Aufnahme der versicherungsfremden Leistung "Mütterrente" nicht die Familienplanung komplett in die GRV aufnimmt? Also geringere Beiträge für kinderlose Singles, da ja das Versicherungsmerkmal Hinterbliebenenversorge nie in Anspruch genommen wird?
Und wenn man dann noch Raucher ist...
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