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Rente für Beamte
Faunus:
--- Zitat von: BAT am 21.03.2024 10:24 ---
--- Zitat von: Faunus am 21.03.2024 09:52 ---
... kostete man der Krankenkasse mit Lungenerkrankungen, diverse Krebsarten, Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis zur Amputation, usw. wieder viel Geld. So gleicht sich das aus ;).
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Abgesehen davon, dass zweigübergreifende Vergleiche nicht wirklich statthaft sind, gleicht sich das im vorgenannten Fall schon mit der Zahlung von Höchstbeiträgen aus, die dürften bei einer Berechnung nach Kosten da eher niedriger sein.
(mit Höchstbeitragen meine ich das Zusammenfallen von BBG und dem Fehlen von Familienversicherten)
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Auch ich scherze hin und wieder - vielleicht ein wenig schräg ;)
BAT:
Nun, scherzen ist immer gut, auch für die Gesundheit. :D
Aber dem Umverteilungswahn stelle ich mich inzwischen entgegen, wo es geht.
Faunus:
--- Zitat von: MoinMoin am 21.03.2024 10:03 ---
Und dass die GRV wegen der vielfältigen zusätzliche Risikoabdeckungen nicht so profitabel wie ein ETF Fond sein kann, sollte klar sein. Und das ETF immer eine Glaskugel ist, auch.
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Meinst Du, dass ein ETF grundsätzlich profitabler ist als die GRV- oder sein oder auch nicht sein kann?
Auf 40 Jahre gerechnet.... ja, Glaskugel!
An Aktien traut sich kaum noch ein Durchschittsverdiener seit Dotcom-Crash (2000), Lehmann-Pleite (2008) usw. ran.
Also haben die Vermögensberater einen neuen Verkaufsschlager kreiert. Wie war das noch mal mit den Vermögensberatern? Sollte es da nicht eigentlich Vermögensverkäufer (was für eine Doppeldeutigkeit) heißen?
Wie bei Aktien, Fond Anleihen... muss man sich auch mit ETFs ebenso befassen.
Umlauf:
--- Zitat von: BAT am 21.03.2024 09:40 ---Wäre es nicht konsequent, dass man bei Aufnahme der versicherungsfremden Leistung "Mütterrente" nicht die Familienplanung komplett in die GRV aufnimmt? Also geringere Beiträge für kinderlose Singles, da ja das Versicherungsmerkmal Hinterbliebenenversorge nie in Anspruch genommen wird?
Und wenn man dann noch Raucher ist...
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Hieße ab der späten Heirat bzw. ab dem ersten späten Kind erheblich höhere Beiträge als bei einem früheren Eintreten. Denn die Zeit zum Einzahlen für das höhere Risiko ist ja kürzer.
Dieser privatrechtliche Ansatz ist zwar interessant, führt aber dem Ansinnen des gesetzlichen System nach, nicht mehr in die ursprüngliche angedachte Richtung.
BAT:
Natürlich ist der Ansatz Unfug, aber mit privatrechtlichen Sachen wie der Mütterrente habe ich ja nicht den ersten Schritt gemacht ;)
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